Allgemeine Geschäftsbedingungen der HolidayCheck AG
für die Vermittlung von Reisen und sonstigen touristischen Leistungen
HolidayCheck AG Bahnweg 8 CH-8598 Bottighofen
Geschäftsführung: Christoph Ludmann (Geschäftsführer) Uta Fesefeldt (Geschäftsführerin)
Handelsregister / Firmennummer: CHE-110.298.267 UID: CHE-110.298.267 MWST
E-Mail: info@holidaycheck.com Tel: +41 (0) 71 686 9000 Fax: +41 (0) 71 686 9009
Stand: 08.05.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen ausdrucken
Die HolidayCheck AG (im Folgenden kurz HolidayCheck) tritt auf ihren Websites und Apps als Vermittler fremder Pauschalreisen, als Vermittler verbundener Reiseleistungen oder als Vermittler touristischer Einzelleistungen (im Folgenden insgesamt Reiseleistungen) auf. Bei einer Vermittlung gelten die nachstehenden Bedingungen, die das Verhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend kurz Kunde) und HolidayCheck als Vermittler regeln. Diese allgemeinen Vermittlungsbedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis des zwischen HolidayCheck und dem Kunden des geschlossenen Vermittlungsvertrages. HolidayCheck weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Reiseverträge selbst nicht mit HolidayCheck, sondern ausschließlich mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (z.B. Hotel, Mietwagenanbieter, Fluggesellschaft) (nachfolgend kurz Anbieter) unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, allgemeinen Beförderungsbedingungen und/oder sonstigen Tarifbestimmungen/Bedingungen (nachfolgend kurz Vertragsbestimmungen) des jeweiligen Anbieters zustande kommen.
I. Geschuldete Leistungen/Zustandekommen des vermittelten Vertrages
1. HolidayCheck schuldet dem Kunden die ordnungsgemäße und sorgfältige Vermittlung einer Reiseleistung, nicht aber die vermittelte Leistung selbst. HolidayCheck ist Reisevermittler, nicht Reiseveranstalter bzw. nicht Anbieter von Reiseleistungen.
2. Der Reiseveranstalter hat sich HolidayCheck gegenüber verpflichtet vor jeder Buchung sämtliche erforderlichen Informationen für den Reisenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen. Die Angaben von HolidayCheck zur vermittelten Reiseleistung basieren auf den Angaben des jeweiligen Anbieters Detailinformationen Reiseveranstalter oder sonstigen Anbieters einer touristischen Einzelleistung. Eine Einschränkung der Pflichten der HolidayCheck aus dem mit dem Kunden bestehenden Reisevermittlungsvertrages ist damit nicht verbunden.
3. Die Angebotsabgabe durch den Kunden erfolgt durch die Eingabe der erforderlichen Daten innerhalb des Online-Buchungsformulars und den Abschluss der Buchung durch Absendung an den jeweiligen Anbieter. Eine Angebotsabgabe durch den Kunden kann darüber hinaus auch per Telefon gegenüber dem Call Center erfolgen.
4. Vor dem Abschluss der Buchung werden dem Kunden je nach Reiseart das jeweilige Formblatt zur Unterrichtung des Kunden (bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen), die gesetzlichen Informationen im Rahmen der vorvertraglichen Unterrichtung (bei Pauschalreisen) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters (bei Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen und Einzelleistungen) angezeigt. Das Formblatt und die gesetzlichen Informationen im Rahmen der vorvertraglichen Unterrichtung müssen vom Kunden vor Angebotsabgabe zur Kenntnis genommen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden. Die Bedingungen des jeweiligen Anbieters werden insofern wirksamer Bestandteil des zu schließenden Vertrages über die Touristikleistungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter werden anhand der Informationen vom Anbieter ergänzt und zur Verfügung gestellt. In diesen Formblättern kann der Kunde unter anderem den Namen des Anbieters und den Namen des Kundengeldabsicherers entnehmen. Die entsprechenden Formblätter werden ebenso wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingunge Bestandteil des mit HolidayCheck geschlossenen Reisevermittlungsvertrages.
5. HolidayCheck wird unverzüglich Erklärungen und Mängelanzeigen des Kunden an den Anbieter weiterleiten.
6. Im Anschluss an die Buchung erhält der Kunde von HolidayCheck oder dem jeweiligen Anbieter eine Bestätigung, dass das Angebot technisch ordnungsgemäß an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet wurde bzw. direkt bei diesem eingetroffen ist. Diese Bestätigung stellt noch nicht die Annahme des Reisevertrages durch den Anbieter dar. Diese Eingangsbestätigung ist insofern nicht identisch mit der Buchungs- / Reisebestätigung, welche den tatsächlichen Vertragsschluss dokumentiert.
7. Nach der Abgabe des Buchungsauftrages ist der Kunde gemäß der Vertragsbestimmungen des Anbieters an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt der jeweilige Anbieter entweder die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots über die Reiseleistung oder übermittelt dem Kunden ein neues Vertragsangebot, welches dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Ein entsprechender Vertrag über die Reiseleistung kommt erst bei Übermittlung einer Buchungs- / Reisebestätigung durch den Anbieter zu Stande oder der Annahme des vom jeweiligen Anbieter übersandten neuen Angebots durch den Kunden.
8. Das Zustandekommen des Vertrages über die Reiseleistung und sein Inhalt richten sich insbesondere nach den jeweils anwendbaren Vertragsbestimmungen des jeweiligen Anbieters der Reiseleistung. Wir ermöglichen dem Kunden vor der Buchung den Zugriff auf die Vertragsbestimmungen des Anbieters und der allgemeinen Vermittlungsbedingungen von HolidayCheck. Mit dem Anklicken des Buttons -Jetzt Zahlungspflichtig buchen- akzeptiert der Kunden diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der HolidayCheck AG für die Vermittlung von Reisen und sonstigen touristischen Leistungen und die Vertragsbestimmungen des Anbieters.
9. Mit dem Anklicken des Buttons -Jetzt Zahlungspflichtig buchen- erteilt der Kunde einen Vermittlungsauftrag, d.h. er beauftragt HolidayCheck damit, ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über die gewünschte Reiseleistung an den Anbieter der Leistung weiterzugeben. HolidayCheck behält sich vor, den Vermittlungsauftrag abzulehnen, um Schäden vom Anbieter der vermittelten Reiseleistung oder von sich abzuwenden oder um vergleichbare Interessen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder vergleichbare eigene Interessen zu schützen. Im Fall einer Ablehnung des Vermittlungsvertrags wird der Kunde umgehend informiert. Nimmt HolidayCheck den Vermittlungsauftrag an, so leitet HolidayCheck das Angebot an den Anbieter der Reiseleistung weiter. Auch Sonderwünsche werden an den jeweiligen Anbieter der Reiseleistung zwecks Prüfung weitergeleitet. Über die Annahme der Buchung einer Reiseleistung oder über einen etwaigen Sonderwunsch entscheidet allein der Anbieter der Reiseleistung.
10. Der Kunde hat bei der Eingabe der Buchung und dann auch bei Erhalt der Buchungsbestätigung des Anbieters der Reiseleistung un der Reiseunterlagen unbedingt darauf zu achten, dass die Personalien (Name, insbesondere Schreibweise, Geburtsdatum, usw.) mit dem Ausweisdokument, sowie der Buchung und den Reiseunterlagen übereinstimmen. HolidayCheck übernimmt keinerlei Haftung dafür, wenn es wegen Abweichungen etwa zu Verzögerungen, Unannehmlichkeiten oder gar dem Ausfall der Reiseleistung kommt.
11. Die vermittelte Reiseleistung wird nicht von HolidayCheck in Rechnung gestellt, sondern vom jeweiligen Anbieter der Reiseleistung.
II. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
1. HolidayCheck ist laut Art. 11 der Verordnung 2111/2005/EG verpflichtet, den Kunden nach Möglichkeit schon bei der Buchung schriftlich über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren.
2. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt HolidayCheck sicher, dass der Kunde über den Namen der bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, die bzw. das wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig werden bzw. wird. In diesem Fall sorgt HolidayCheck dafür, dass der Kunde über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht.
3. Bei einem Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird HolidayCheck unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um den Kunden über den Wechsel zu unterrichten.
4. Sofern HolidayCheck über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens nicht unterrichtet wurde und HolidayCheck sich über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei Anwendung der allgemeinen Sorgfaltspflicht auch keine Kenntnis verschaffen konnte, besteht keine Informationspflicht.
III. Zahlungen
1. Die möglichen Zahlungsvarianten (z.B. Kreditkarte, LSV-Lastschriftverfahren, Zahlung auf Rechnung) sind für alle buchbaren Reiseleistungen jeweils aufgeführt und können variieren. Zur Zahlung sind vom Kunden die Angaben des jeweiligen Anbieters der Reiseleistung zu beachten; diesen kann der Kunde entnehmen, ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist. Es gelten nur die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsarten.
2. Um die Abwicklung zu erleichtern werden dem Kunden im Fall einer Buchung verbundener Reiseleistungen unter Umständen vom Anbieter ein Gesamtpreis genannt oder die Möglichkeit geboten, die verbundenen Reiseleistungen trotz der getrennten Auswahl in einem Zahlungsvorgang zu bezahlen. Dadurch wird HolidayCheck jedoch nicht zum Reiseanbieter, sondern bleibt auch weiterhin Reisevermittler.
3. Die Zahlungen an die Anbieter sind bei Pauschalreisen durch die Reisepreissicherungsscheine der jeweiligen Anbieter geschützt. HolidayCheck übernimmt nicht das Inkasso für die Anbieter und übersendet dem Kunden deshalb auch keinen eigenen zusätzlichen Reisepreissicherungsschein für den Fall der Insolvenz von HolidayCheck.
IV. Reiseunterlagen
1. Dem Kunden werden nach Vertragsabschluss sowie vollständiger Bezahlung des Reisepreises sämtliche Reiseunterlagen direkt vom Anbieter in der Regel per Post und/oder per E-Mail übersandt.
2. Weitergehende Informationen zu den möglichen Formen der Zustellung sind den Vertragsbestimmungen des jeweiligen Anbieters zu entnehmen.
3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Reiseunterlagen umgehend nach Erhalt auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Abweichungen zwischen der gebuchten und der bestätigten Reiseleistung sind diese unverzüglich gegenüber dem jeweiligen Anbieter anzuzeigen.
V. Umbuchungen und Storno der gebuchten Leistungen
Die Modalitäten und eventuellen Kosten für Umbuchungen und Storno richten sich nach den Vertragsbestimmungen des jeweiligen Anbieters der Reiseleistung. Der Kunde hat darauf zu achten, dass er die entsprechenden Erklärungen über HolidayCheck an den Vertragspartner weiterleitet. HolidayCheck erhebt hierfür keine eigenen Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte. Ein außerhalb unserer Geschäftszeiten zugegangener Stornierungs- oder Umbuchungsauftrag wird so behandelt, als wäre er während der nächstfolgenden Geschäftszeit zugegangen.
VI. Versicherungen
Im Regelfall – und sofern nicht anders ausgewiesen – sind Versicherungen nicht Bestandteil von Reiseleistungen. HolidayCheck empfiehlt den Abschluss entsprechender Reiseversicherungen, insbesondere einer Versicherung zur Deckung von Rückbeförderungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod, Reiserücktrittskosten und/oder Ersatzversicherung und einer Reisegepäcksversicherung
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder –vermittlern: Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
VII. Informationspflichten Reiseleistungen, Anbieter der Reiseleistung, Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
1. HolidayCheck gibt dem Kunden als Reisevermittler die gesetzlich erforderlichen Informationen des Anbieters der Reiseleistung hinsichtlich wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistung(en), der Anschrift vom Anbieter der Reiseleistung(en), des Gesamtpreises der Reiseleistung(en), der Zahlungsmodalitäten, der Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes bzw. besorgt diese, falls diese vom Anbieter der Reiseleistung nicht geliefert werden.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung von Einreise- und Gesundheitsbestimmungen besteht. HolidayCheck empfiehlt, die Medien und die Webseite der zuständigen Behörde zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
3. HolidayCheck empfiehlt, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte oder reisemedizinische Informationsdienste.
4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sämtliche in seiner Person liegenden Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Reiseleistungen erfüllt. Darüber hinaus ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die Pass- und Visabestimmungen, die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen und auch die jeweiligen Gesundheitsbestimmungen von ihm eingehalten werden. Der Kunde ist für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente verantwortlich.
VIII. Reisen mit Heimtieren
1. Der Kunden hat die in der EU seit 29. Dezember 2014 geltenden teilweise neuen Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren zu beachten. (Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen Parlaments und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission)
2. In der Regel müssen für Tollwut empfängliche Hunde, Katzen und Frettchen durch die Implantierung eines Transponders oder durch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde, gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und einen ordnungsgemäß ausgefüllten und ausgestellten Ausweis (neuer EU-Heimtierausweis) mitführen, der meist vom Tierarzt ausgestellt wird. Daneben können für diese Tierarten auch Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung vor anderen Krankheiten und Infektionen als Tollwut (z. B. Echinokokkose) getroffen werden.
3. Im Falle einer Reise mit einem Heimtier empfiehlt HolidayCheck dem Kunden deshalb, sich vor Reiseantritt mit einem Heimtier, bei einem Tierarzt oder einem Veterinäramt zu erkundigen.
IX. Hinweise zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbraucher
1. HolidayCheck nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
2. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit. HolidayCheck nimmt derzeit nicht an einem - für sie freiwilligen - Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
X. Haftung und Haftungsbeschränkung
1. HolidayCheck haftet bei vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen solcher Pflichten ergeben, die die ordnungsgemäße Durchführung eines mit dem betreffenden Nutzer bestehenden Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien.
2. Die Haftung von HolidayCheck für von durch HolidayCheck verursachte Buchungsfehler wird durch obigen Haftungsausschluss nicht eingeschränkt.
XI. Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nicht, falls der Kunde Verbraucher ist und zum Zeitpunkt seiner Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Land oder der Schweiz hat. Denn dann bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses Landes weiterhin anwendbar.