Vielleicht gibst du noch die Airline bekannt?
Irgendwo stand, das Ergebnis würde in deutscher und englischer Sprache akzeptiert.
Vielleicht sollte man noch beiläufig erwähnen, dass der "Horror" mit einer Lösung zu Gunsten der Passagiere endete ...
Vielleicht gibst du noch die Airline bekannt?
Irgendwo stand, das Ergebnis würde in deutscher und englischer Sprache akzeptiert.
Vielleicht sollte man noch beiläufig erwähnen, dass der "Horror" mit einer Lösung zu Gunsten der Passagiere endete ...
Nochmal die Frage: Welche LVU waren betroffen?
Von "dem anderen" steht aber nichts in dem von dir verlinkten Artikel.
@haberling sagte:
Auf ntv kam heute morgen ein interview mit einer Urlauberin und sie durfte nicht mitfliegen, weil sie nur einen PCR Test auf spanisch hatte.
Das LVU hat sie nicht benannt...
Hier erläutert (Quelle ntv):
Wie muss der Nachweis aussehen?
Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen und einem Nachweis über das Ergebnis. Die Bescheinigung kann man auf Papier oder in digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch vorlegen. Darauf stehen müssen Datum und Art des Tests. Der Abstrich dafür darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland genommen worden sein.
Wird schon seine Gründe haben, HABERLING - negativ kann der eine oder andere vielleicht sogar aus Farsi übersetzen ...
Ich vermute davon werden wir noch öfter hören, das deutsche Urlauber davon ausgehen das PCR Testergebnis in der richtigen Ausfertigung zu bekommen.
@HABERLING (kurz OT)
Soo neu ist die Sache mit den verlangten Sprachen nicht: Die Kanaren wollten doch zuerst das Testergebnis nur auf Spanisch oder Englisch. Da gab's ebenfalls Diskussionen, u. a. da man - zumindest am Anfang (?) - für die Übersetzung von Deutsch auf... zahlen musste. Dazu kam dann noch der Betrag für die Passnummer.
In der Zwischenzeit wird's - meine ich - auch auf Deutsch akzeptiert. Sollte man halt unbedingt nachschauen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!