• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1617103006965

    @HABERLING

    Klar, geht um den Rückflug, aber egal... Wenn der Nachweis in Deutsch, Englisch oder Französisch erfolgen soll, gibt's ein gewisses Risiko, wenn man mit einem auf Spanisch ankommt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1617105086990

    LH bietet auch eine Liste der Einrichtungen an, die testen. Am Ende der Informationen >>> hier <<<

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1617123500902 , zuletzt editiert von Kourion

    Zur Quarantäne:

    Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nur zur Abrechnung von Behandlungskosten bereit / von Unterbringungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen

    Letzteres / Voraussetzungen siehe verlinkten Artikel.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1617128344322 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Nun ist die Begrifflichkeit Krankenversicherung ja quasi selbsterklärend...... und eine Quarantäne ist selbst im weitesten Sinne nicht als Krankheit zu definieren .

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1617128707323

    So einfach ist es dann doch nicht, darüber gibt der Artikel ja Aufschluss.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1617128896298 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    ich vermute sogar, es ist noch viel einfacher. Denn über den Leistungsumfang einer GVK gibt deren Leistungskatalog Aufschluss. Da können dann irgendwelche Schreiberlinge schreiben was sie wollen.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1617129231401 , zuletzt editiert von Kourion

    @jlechtenboehmer

    Die Quarantäne an sich nicht, nein.

    Ist aber ein stationärer Aufenthalt notwendig und der Infizierte wird an ein "hotel medicalizado" (medizinisches Hotel) überwiesen - im Falle von Mallorca ist es das Hotel Meliá Palma Bay, dann sind die Unterbringungskosten abrechenbar.

    Wird ausführlich seitens der GKV im Artikel erklärt.

    Auf dieses Covid-Quarantäne Hotel bezog sich auch die Aussage der Sprecherin des balearischen Gesundheitsministerium im Artikel auf der Vorseite 166 ( klick)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1617130045168 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Anders formuliert gilt eine Unterbringung im gegenständlichen Hotel mit der entsprechenden Qualifikation eben genau als "stationärer Aufenthalt" und kann abgerechnet werden.

    Fraglich ist für mich, welche Alternativen die balearischen Institutionen vorsehen?

    Dabei erinnere ich mich an die Bezeichnung "dieselben Unterbringungen, die auch Menschen ohne Dach über dem Kopf zur Verfügung gestellt bekommen".

    Vermutlich dürfte demnach eine Obdachlosenunterkunft oder ein Frauenhaus nicht die abrechnungswürdigen Kriterien erfüllen?

    Soweit alles dann doch nicht ganz so plüschig wie erhofft / vermittelt - es gibt durchaus Risiken (auch hinsichtlich der Kosten!), und das hilft sicher bei der Abwägung, wie "dringend" denn die Reise nun wirklich ist.

    Oder auch nicht - wer weiß das schon?

    @jl

    Erbitte Spezifikation für "irgendwelche Schreiberlinge".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1617131721452 , zuletzt editiert von Kourion

    In dem ersten Artikel ( klick ) ist zu lesen, dass wenn man die Quarantäne im gebuchten Hotel, der gebuchten Ferienwohnung verbringen möchte, die Kosten für die Unterbringung trägt. Folglich gehe ich davon aus, dass ein Verbleib in der gebuchten Unterkunft möglich ist. Hoffe es zumindest für die Betroffenen.

    Zum Meliá Palma Bay geht's übrigens hier entlang - klick

    Leider finde ich nicht wieder, wo mitgeteilt wurde, wie viele Infizierte derzeit dort untergebracht sind (21?) und wie viele sie insgesamt aufnehmen können (250?). Zahlen folglich ohne Gewähr. Muss nochmal suchen...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Frankenstephan
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    Beiträge: 6206
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1617131994741 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    Ab 31.03.21 gilt die Maskenpflicht in ganz Spanien überall, da macht Urlaub richtig Spaß.

    Zwar eine Kanarische Zeitung, gilt aber wohl für ganz Spanien, hier die Meldung: Maskenpflicht auch am Pool und Strand

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
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