@jlechtenboehmer sagte:
Kriterien basieren immer auf einen entsprechend definierten Sachverhalt. Und sie sind nur dann erfüllt, wenn sie auch notwendig sind. Wenn ein Hotel Anforderungen an medizinische Notwendigkeit erfüllen kann, diese aber nicht notwendig sind, übernimmt eine GVK diese Kosten eben nicht.
Tut sie doch, sagt sie. Die Kriterien sind scheinbar schon dann erfüllt, wenn der positiv Getestete (m/w/d) der Isolierung bedarf und die Unterkunft im Falle eines Falles die Einrichtung zur Behandlung vorhält.
Ich kann mich auch in Deutschland in keine Klinik begeben und die Kosten von meiner Krankenversicherung einfordern, weil in dem nebenan liegenden Hotel , in dem ich ursprünglich übernachten wollte, kein Bett mehr frei ist.
Der Vergleich liegt im Wachkoma.
Wenn medizinische Leistungen nicht notwendig sind, werden sie auch nicht übernommen, nur weil das Hotel sie anbieten können. Punkt, aus, fertich.
sh. oben ...
Ferner geht es nicht um "medizinische Leistungen" (im Sinne aktiver Therapiemaßnahmen) sondern um die zweifellos notwendige Isolierung in einer Einrichtung, die ggf. die Standards der staatlichen Gesundheitsbehörde erfüllt.
Ich schätze deine Rhetorik, meine Kompetenzen weißt du allerdings wahrlich nicht einzuschätzen.
Die mangelnden jedenfalls brauche ich nicht einzuschätzen, die hast du bereits belegt.
Eine deutsche GVK wird bestimmt keine Kosten übernehmen, nur weil die Mallorca-Zeitung („Schreiberlinge“) dies verlangt. Und selbst dies tut sie ja mal nicht (s.o.).
Natürlich wird sie das nicht deswegen, sie wird es gem. ihrer Kodizes tun - oder eben nicht.
Die "Schreiberlinge" spielen keinerlei Rolle im Sachverhalt - außer evtl. bezüglich der von dir beabsichtigten Schmähung ...