Vielen Dank für die Antworten!
Eben weil ich beruflich so penibel die freiheitsentziehenden Maßnahmen dokumentieren und belegen muß wundert es mich umso mehr das im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne(ich hoffe das Sie es ist) keine gerichtsfesten Dokumente ausgestellt werden. Sollte ich das unstillbare Bedürfnis verspüren jemanden in Spanien deshalb zu verklagen bzw. mein Sohn, es ginge gar nicht. Und das ist der Causus Knacksus. So wie es liegt kann die Behörde immer sagen Sie habe gar keine Quarantäne ausgesprochen. Wie sollen wir es beweisen?? Hart gesagt würde man uns sagen wir haben uns das nur eingebildet und sich einen schlanken Fuß machen.
Schon komisch wie die Dinge liegen im Europa 2021.
Aber nun gut, wir hoffen morgen, am Tag 3, endlich weiter zu kommen!!!
Vielen Dank,
Vanagas