Nach dem Wortlaut des § 4 gilt die Quarantänepflicht, aus der man sich frühestens nach 5 Tagen "freitesten" (Achtung! Unwort!) kann für ALLE Personen die nicht geimpft oder genesen sind. D.h. alle Kinder unter 6, aber auch Jugendliche die ja nicht geimpft werden dürfen.
Aber muss Klein-Erna auch eine Einreiseanmeldung ausfüllen oder auf derjenigen von Pappi und Mammi erwähnt werden? Falls nein erübrigt sich die Debatte ohnehin.
Wie das mit meinem Baby oder Kleinkind in der Praxis aussehen soll, das erschließt sich aber nicht. Und es wird auch kein Gesundheitsamt nachschauen ob der Säugling auch brav im heimischen Bettchen liegt.
Als Hinweis: Diese Verordnung läuft am 28.07.2021 aus. Dann wird es was Neues geben - was auch immer. D.h. wer vorhat ab dem 29.07. nach D aus einem Hochinzidenzgebiet einzureisen sollte sich heute noch keinen Kopf machen - die Regelungen sind noch nicht bekannt.