• Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
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    geschrieben 1626294519222 , zuletzt editiert von Kastenwagen

    So !

    Kinder unter 6 müssen in Quarantäne, kann aber durch einen Test vermieden werden.

    Ich würde den wichtigen Teil ja zitieren, weiß aber nicht ob das erlaubt ist.

    Juristendeutsch , aber bitte nicht abschrecken lassen !

    Bitte daher hier gucken :

    §4 Absonderungspflicht https://www.bundesgesundheitsminist...EinreiseV_konsolidiert_BAnz_AT_10.06.2021.pdf

  • SarahliebtUrlaub
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    geschrieben 1626322818603

    @Kastenwagen

    Liest man dann weiter…

    Paragraph 5 Nachweispflicht, besagt diese das nur Personen über 6 Jahren dieser unterliegen… (?)

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
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    geschrieben 1626324288243

    Ich habe nicht ohne Grund geschrieben : Juristendeutsch !

    Bitte unter § 5 unter Pkt 3. ( jetzt kopiere ich doch mal ) nachschauen :

    1. wenn sie unter Inanspruchnahme eines Beförderers in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Luftweg einreisen.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1626327345385 , zuletzt editiert von HABERLING

    Man musst schon §5 Nachweispflicht im Zusammenhang lesen:

    (1) Über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis müssen Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in folgenden Fällen verfügen:

    Bei §4 Absonderungspflicht kommt dieser Satz, "Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben", nicht vor.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1626330542624 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Nach dem Wortlaut des § 4 gilt die Quarantänepflicht, aus der man sich frühestens nach 5 Tagen "freitesten" (Achtung! Unwort!) kann für ALLE Personen die nicht geimpft oder genesen sind. D.h. alle Kinder unter 6, aber auch Jugendliche die ja nicht geimpft werden dürfen.

    Aber muss Klein-Erna auch eine Einreiseanmeldung ausfüllen oder auf derjenigen von Pappi und Mammi erwähnt werden? Falls nein erübrigt sich die Debatte ohnehin.

    Wie das mit meinem Baby oder Kleinkind in der Praxis aussehen soll, das erschließt sich aber nicht. Und es wird auch kein Gesundheitsamt nachschauen ob der Säugling auch brav im heimischen Bettchen liegt.

    Als Hinweis: Diese Verordnung läuft am 28.07.2021 aus. Dann wird es was Neues geben - was auch immer. D.h. wer vorhat ab dem 29.07. nach D aus einem Hochinzidenzgebiet einzureisen sollte sich heute noch keinen Kopf machen - die Regelungen sind noch nicht bekannt.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1626331129523 , zuletzt editiert von Kourion

    Kommt auch in §3 nicht vor (und angemeldet werden müssen m. W. alle Kinder, auch Babys):

    §3 Anmeldepflicht: "Personen, die..." (kein Hinweis auf Alter

    §4 Absonderungspflicht: "Personen, die..." (kein Hinweis auf Alter)

    §5 Nachweispflicht: "Über... müssen Personen, die das 6. lebensjahr vollendet haben..." (Hinweis auf Alter)

    Denke ebenfalls, dass - wenn der ausdrückliche Hinweis auf eine Alterbegrenzung fehlt - alle Personen gemeint sind.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1626332446633

    Ah, war mir noch nicht geläufig. Aber nun, dann weiß man es und kann entscheiden was man macht. Und - noch sind die Balearen kein Hochinzidenzgebiet und vielleicht werden sie es ja auch nicht. Ich gehe davon aus dass "hinter den Kulissen" um die entsprechende Einstufung hart verhandelt wird, es sind ja erhebliche auch wirtschaftliche Interessen zu bedenken. Außerdem ist zu hören, dass die Inzidenz nicht mehr das alleinige Kriterium der Einstufung sein soll - was ja auch richtig ist.

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1626335352778

    Das was Insider da über Reuters rausgelassen haben, betrifft nur die mögliche Abschaffung der Kategorie Risikogebiete- Und das könnte wohl zum Monatsende erfolgen- fix ist das wohl noch nicht. Aber es gibt auch Hinweise, dass dann die Testpflicht auch auf andere Verkehrsmittel ausgedehnt würde.Wie auch immer dies aussehen soll.

    Von Hochinzidenzgebiet -Streichung war nie die Rede.

    Bei Risikogebieten würde die Abschaffung auch Sinn machen- der Unterschied zum Nichtrisikogebiet ist ja fast unerheblich.

  • hokahe0
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    geschrieben 1626336328096

    hallo zusammen,

    Einreisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen,

    verstehe ich das richtig das ich vor dem Rückflug von Mallorca nach Deutschland die Einreiseanmeldung auch als vollständig geimpfte Person

    ausfüllen muss oder reicht mein Impfnachweis?

    Vielen Dank schon mal

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
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