• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1627034408018 , zuletzt editiert von Kourion

    @Madame Bon Voyage

    Sollte Malorca Hochinzidenzgebiet werden, können Nicht-Geimpfte sich 5 Tage nach Rückkehr von der Quarantäne freitesten lassen - hier klicken

    Dort runterscrollen bis "Gilt die Quarantänepflicht auch für Genesene und Geimpfte?" / "Wer kann sich freitesten?"

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • SarahliebtUrlaub
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    geschrieben 1627034674606

    @Madame

    Der Unterschied ist, dass ihr in eurem Fall trotzdem weiter Lohnfortzahlung erhaltet, da ihr eingereist seid, als es noch normales Risikogebiet war, und es sich erst während eures Aufenthalts geändert hat.

  • Madame Bon Voyage
    Dabei seit: 1627033214666
    Beiträge: 2
    geschrieben 1627034838092

    Danke euch, das hilft mir weiter!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1627035604470 , zuletzt editiert von Kourion

    @SarahliebtUrlaub

    Könntest du bitte eine offizielle Quelle benennen / verlinken, die deine Aussage bestätigt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1627038043978

    Hier gibt es Infos zur Handhabe Entgeltanspruch für Arbeitnehmer

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1627042858051 , zuletzt editiert von Kourion

    @vs

    Vielen Dank.

    Jaa... ich tendiere da ja eher zum Abschnitt "Lohnfortzahlung während selbstverschuldeter Quarantäne?" und nicht zu "Wenn der Urlaubsort plötzlich zum Risikogebiet wird".

    Risikogebiet war Spanien schon zuvor, Unterschied für den Urlauber besteht darin, dass er sich beim Risikogebiet schon am 1. Tag freitesten kann, im Hochinzidenzgebiet erst am 5. Tag.

    Da die Hochstufung aber nach Antritt der Reise stattgefunden hat... ja, gut möglich, dass dann gilt: "hat der Arbeitnehmende mit seiner Reise nicht schuldhaft gehandelt". (?)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1627043147716

    Genau so ist es. Alles andere wäre auch rechtlich falsch, eine Aktion kann eine Rechtsfolge erst nach dem Eintreffen nach sich ziehen, nicht der Blick in die Glaskugel. Was der Chef oder die Kollegen, die den verlängerten Urlaub ausbaden müssen dazu sagen ist wieder eine ganz andere Frage

  • Siggi 55
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    geschrieben 1627043680798

    Hallo Zusammen,

    wir haben Anfang Mai eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht, die in 29 Tagen losgeht.

    Als wir merkten, das die Zahlen dort rapide ansteigen, kontaktierten wir den Reiseveranstalter

    Anfang letzter Woche mit der Bitte um kostenpflichtiger Umbuchung unserer Reise.

    Dies wurde verneint, da wir mit Eurowings fliegen und diese Flüge wohl für uns speziell gebucht seien und nicht umbuchbar seien.

    Wie verhält es sich denn jetzt, wenn Mallorca Hochinzidenzgebiet wird?

    Könnten wir dann nicht kostenlos stonieren wegen der Reisewarnung?

    Eigentlich würden wir ja lieber umbuchen, da es sicherlich ewig dauert, bis wir unser Geld zurück erhalten.

    Ich werde nochmal abwarten und den RV den kontaktieren, wenn Mallorca Hochinzidenzgebiet ist oder was würdet ihr machen?

    Echt Mist, wir waren jetzt 2 Jahre nicht im Urlaub und irgendwie sieht es jetzt auch wieder schlecht aus. 

    Side 18.10.- 25.10.16
  • vonschmeling
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    geschrieben 1627044869133

    @Kourion

    Es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn das Ereignis während des Urlaubs eintritt. Das ist keine Option sondern Fakt.

    Offen gestanden hätte ich selbst vor sagen wir 14 Tagen auch noch recht bedenkenlos einen Urlaub auf Mallorca gebucht, die Entwicklung nehme ich mit einer Mischung aus Überraschung und Entsetzen wahr.

    An der grundsätzlichen rechtlichen Lage für Betroffene hat sich seit einem Jahr wenig verändert, einzig die Sanktionen sind ein wenig vereinheitlicht worden.

    Ich bin aufrichtig mitfühlend für alle, die jetzt wieder vor schwierigen Entscheidungen stehen und für jene, die mit dem Tourismus ihren Lebensunterhalt verdienen müssen.

    Was ich absolut nicht mittrage ist die wiederholte Feststellung, die Maßnahmen im Hinblick auf die schlimme Entwicklung seinen in irgendeiner Weise "lächerlich" ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1627045644219 , zuletzt editiert von Kourion

    @NeckarSchwabe / @vs

    Alles klar, wusst ich nicht, daher meine Nachfrage. Aber voll ok.

    Falls das anders übergekommen ist... sorry.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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