Aktuelle Situation auf Mallorca
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geschrieben 1629955871782"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1629989433474
Also eines muss man schon sagen: wenn man durch die Flughafen Kontrolle ist, gibt es Corona auf Mallorca nicht. So zumindest in der Region Camp de Mar, Paguera, Santa Ponca etc. Außer das in den Innenbereichen Masken getragen werden gibt’s null Einschränkung. Keine Kontrollen, nichts.
leider.
Chiang Mai, Chiang Rai, Ko Phangan, Ko Tao, Ko Samui, Khao Lak, Phuket, Ko Chang, Ko Maak, Ko Kood, Krabi, Khao Sok, Ko Yao Noi, Ko Lanta, Hua Hin, Ko Samed, Ko Phi Phi -
geschrieben 1630059325202 , zuletzt editiert von Kourion
Ja, leider.... und traurig, dass es überhaupt der Kontrollen bedarf.
Zu weiteren geplanten Einschränkungen der Balearen-Regierung, die von der Insel-Justiz aber nicht genehmigt wurden:
Nach Dämpfer von der Justiz: Balearen-Regierung fordert von Madrid einheitliche Corona-Regeln
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1630062975297 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
Allerdings darüber der Hinweis: „die unten stehende Liste …… ist wirksam ab Sonntag, dem 29. August, 0:00 Uhr“.
daher:“ Spanien wird nicht mehr Hochrisikogebiet sein“
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1630074580162
Hallo zusammen,
unser Flug geht am Sonntag, heute hat mein Sohn (12 Jahre alt) einen Schnelltest gemacht. Muss die Bescheinigung als EU-Zertifikat ausgestellt sein?
Laut auswärtigem Amt muss auf der Bescheinigung Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis aufgeführt sein.
Auf der Testbescheinigung sind alle Angaben drauf, bis auf Sitzstaat des Labors (war ja auch ein Schnelltest, kein PCR Test). Der QR Code auf der Bescheinigung kann auch nicht über die Covpass App eingelesen werden.
Mit der Bescheinigung bekommen wir aber trotzdem keine Probleme oder?
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geschrieben 1630080952923
Das spanische Konsulat in Hamburg schreibt folgendes :
Die Bescheinigung über den diagnostischen Test muss mindestens die folgenden Informationen beinhalten:
1. Vor- und Nachnamen des Inhabers.
2. Datum des Abstrichs der Probe.
3. Art des vorgenommenen Tests.
4. Ausstellender Staat.
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geschrieben 1630082162551
Die Laboradresse dürfte ja angegeben sein und somit ergibt sich demnach der ausstellende Staat.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1630083626196 , zuletzt editiert von Kourion
Ja, oder auch Adresse der Apotheke + Link mit "Adresse" der Homepage des Labors.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1630089502893
Danke für eure Antworten.
Der Abstrich wurde von einem Schnelltest Zentrum gemacht. Die Adresse des Testzentrums steht drauf, ich gehe davon aus, dass das als ausstellender Staat gilt bzw sich daraus ergibt. Eine Laboradresse oder ein Laborlink ist nicht angegeben. Bin schon am überlegen, ob wir morgen nochmal woanders einen Test machen..
Eine Frage hab ich noch (sorry, ich merke ich bin wohl langsam zu alt für diese ganze Technik..). Ich hab das Einreiseformular über die App SpTH ausgefüllt, QR Codes konnten auch generiert werden. Allerdings konnte ich dort meinen zweiten Vornamen nicht eingeben, da dann meine Angaben nicht mit den Angaben auf dem Impfnachweis übereinstimmen (in der Impfbescheinigung ist mein zweiter Vorname nicht angeführt, in meinem Personalausweis allerdings schon).
Ist es zwingend erforderlich, dass auch mein zweiter Vorname wie im Personalausweis im Einreiseformular aufgeführt wird? Dann müsste ich das nochmal manuell in Papierform ausfüllen weil die App das nicht nimmt.