Im Urlaub sollte man sich schön in Erinnerung behalten, nicht so mit Donau Touristik:
Bei unserem Radurlaub von Ort zu Ort am Bodensee wurde bei meinem Koffer am 3. Tag der erste und am 4. Tag der zweite Tragegriff abgerissen. Ärgerlich, wenn man nach dem Urlaub mit einem kaputten Koffer dasteht. Aber noch ärgerlicher ist, das Donau Touristik den Schaden nicht ersetzten will und verweist auf ihre ARB in der für Schäden durch üblichenGebrauch keine Haftung übernommen wird. Das Abreißen von Tragegriffen halte ich alles andere als üblich, zumal der kleine Koffer nur rund 13 kg wog. Wäre auch schlimm, wenn dies üblich wäre, dann müsste man ja vor jedem Urlaub einen neuen Koffer kaufen. Jeder, der sich nicht über so ein Verhalten ärgern möchte, rate ich, nicht bei Donau Touristik zu buchen.
ARB-Auszug: "Für optische Schäden und Schäden an Tragegriffen,Handgriffen, Ziehgurten oder Rollen, die durch den üblichen Gebrauch entstehen können, kann keine Haftung übernommen werden."
Hat jemand ähnliches erfahren, was wurde unternommen (wurde auf Schadensersatz geklagt, Presse oder Verbraucherschutz angerufen) ? Wäre für einen Rat dankbar.
Wir werden bei Donau Touristik GmbH nie wieder buchen !