• uschi 404
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    geschrieben 1290098086000

    Also wir hatten im november 2009 11 Stunden Flugverspätung, Frankfurt-Punta Cana mit Condor. Habe über EUclaim geklagt. Diese Klage läuft immernoch. Condor will das die Klage abegewiesen wird obwohl ein technischer Defekt vorgelegen hat. Ich glaube das kann noch dauern, Klage, Condor beantragt die Klage abzuweisen, Klageerwiederung auf jeweils 13 Seiten geschrieben.

    .

  • Riufan
    Dabei seit: 1174867200000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1290295101000

    Hi,

    wer kennt sich ein bissl mit der EU-Verodnung 261/2004 aus?

    Habe im Internet unterschiedliche Sachen dazu gelesen, das wenn man eine Pauschalreise bucht und die Airline dann Verspätung hat das es nichts gibt.

    Folgender Fall:

    sollte am 16.11.10 um 12.50 von Cancun nach München zurückfliegen nach 14 Tägigen Urlaub. Da die Maschine aus Düsseldorf am 15.11. 10 allerdings aus technischen Gründen nicht gekommen ist sondernerst am 16.11.10 um 17.50 konnte die Crew dadurch nicht mit uns zurück fliegen, was zur Folge hatte, das wir erst mit 16 Stündiger Verspätung in München angekommen sind. Auf meinen Anruf hin beiAirBerlin sagte man mir das ich meine Unterlagen einreichen soll, was ich heute auch getan habe. Sie sagte mir das mir diese 600 Euro zustehen, hat einer schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht bei einer Pauschalreise oder war selber in der AB 7415 am 17.11 von Cun nach Muc?

    Meldet Euch wenn Ihr darüber was wisst.

    Mfg

    Riufan

  • bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1290299623000

    Pauschalreise oder Nurflug, Ansprüche in Bezug auf die zitierte Verordnung und in Ergänzung der erfolgten EuGH/BGH Urteile hinsichtlich Verpätungen macht man immer direkt gegenüber der Airline geltend. Von daher hast Du das richtig gemacht und solltest nach 14 Tagen ohne Reaktion von AirBerlin schriftlich nachfassen, ggf. Frist setzen. Wenn AB den Anspruch auf 600 €/Person schon eingeräumt hat, umso besser.

    Unabhängig davon kannst/darfst Du gegenüber Deinem Reiseveranstalter Ansprüche anmelden, sollte auch schriftlich erfolgen.

  • redroadkatze
    Dabei seit: 1290384000000
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    geschrieben 1290434814000

    Hallo,

    ich hab da mal ein Problem. Mein Reisebüro rief mich an und sagte (wir, 2 Erw. 1 Kind 4 jahre alt , buchten eine Reise über Silvester  in die Türkei von Memmingen nach Antalya und zurück) das der der Flughafen Memmingen den Flug gestrichen hat. Der Veranstalter (Discount Travel) bietet eine Umbuchung auf einen anderen Flughafen also Stuttgart oder München an. Nur sind die Flugzeiten sowas von Besch...... und mittlerweile gibt es nur noch eine Option und die wäre von München und das hin um 15.50 - 19.50 und rück um 6.50 - 9.50 Uhr (da fehlt uns im Prinzip ein ganzer Tag und mein kleiner freut sich wenn er in der Nacht um 3 geweckt wird), alles andere wäre schon ausgebucht bzw. nur noch zwei Plätze und wir brauchen drei. Stornieren können wir auch nicht da eine gebühr von ca. 650,-- € anfällt, weil sich der Veranstalter auf seine Bestimmungen beruft. Wir hatten extra die teurere Variante genommen weil die Flugzeiten so super waren und wir hätten nur 20 min. zum Flughafen gebraucht. Jetzt sind es mehr als 2 Stunden.

     

    So jetzt stellt sich die Frage ob man das was machen kann ?

     

    Über jede Hilfe bin ich dankbar.

     

    Grüße

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1290435734000

    Hallo,

     

    wenn Dein RV die von Dir gebuchten Leistungen nicht erbringen kann , kannst Du selbstverständlich kostenlos stornieren.

     

    mfG.

    ***suum cuique***
  • redroadkatze
    Dabei seit: 1290384000000
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    geschrieben 1290436498000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    Danke für die Info. Da werd ich nochmal mit meinem Reisebüro sprechen müssen.

     

    Gruß

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1290437037000

    Nimm nicht jede Info / Aussage für "bare Münze", sondern lies Dir die AGB´s des RV durch, denn die sind entscheidend.

    Bei einer Pauschalreise sind Angaben der Fluggesellschaft, Flughafen und Abflugzeiten bei Buchung unverbindlich.

    Eine Rkspr. mit dem RB ist schon dringend erforderlich.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1290437388000

    Hallo,

    hat Dein Reisebüro Dir diese Info. mit den 650 ; € Stornokosten gegeben ?

     

    mfG.

     

    ***suum cuique***
  • redroadkatze
    Dabei seit: 1290384000000
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    geschrieben 1290438468000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    Ja, die hat beim Veranstalter extra nochmals angerufen und diese Info erhalten. Weil wir sonst sofort zurückgetreten wären und hätten sogar noch was günstigeres Bekommen über LMX zwar auch über München aber bessere Abflugzeiten.

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1290439043000

    Hallo,

    vielleicht kann  Dir das etwas helfen:

     

    http://www.lmx-touristik.de/Reisebedingungen

     

    mfG.

    ***suum cuique***
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