@redroadkatze sagte:
Der Veranstalter (Discount Travel).....
und wie so sollen die AGB´s von LMX helfen ?
@redroadkatze sagte:
Der Veranstalter (Discount Travel).....
und wie so sollen die AGB´s von LMX helfen ?
So wie ich das sehe, muß Discount Travel auch nicht unbedingt der Veranstalter sein. Mir kommen die eher als Vermittler vor. Und ob das mit dem Rücktritt vom Vertrag so problemlos geht, wie mancher glaubt ohne irgendwelche Einzelheiten zu kennen, soll an dieser Stelle auch nicht erörtert werden.
Deshalb zum RB und am besten alles schriftlich geben lassen und dann auch nicht lesen. Bei den AGB´s der fraglichen Reise wird man es wohl nicht getan haben.
Pst,
....alles schriftlich geben lassen und dann auch ( nicht ) lesen.
nicht besser nicht
Hallo, hat schon jemand für den 8 Stunden verspäteten Flug am 24.09. DE 5603 von Gran Canaria nach Düsseldorf eine Entschädigung erhalten?
L.G. real-women
wer Unterstützung von einem Fachanwalt benötigt, kann sich bei mir melden!
Ich hab dank der Hilfe des Anwalts meine Ansprüche gegen Condor erfolgreich geltend gemacht! Der RA hat dieses Jahr schon über 100 Fälle allein gegen Condor gewonnen!
Also... bloss nicht aufgeben!
Hallo zusammen,
ich muss mal eine für euch vielleicht dumm erscheinende Frage stellen:
Gerade habe ich im Radio Berichte gehört, wieviele Flüge heute z. B. in München und Frankfurt gestrichen wurden, natürlich aufgrund der Wetterlage.
Nun möchte ich nächste Woche eine Woche nach GC fliegen, hab ich noch nie im Winter gemacht. Nun kann es ja gut sein, dass dann immer noch oder wieder Wetterchaos ist. Klar, ist das für die Fluggesellschaft höhere Gewalt für die sie nix kann. Was ist aber dann, wenn z. B. mein Flug gecancelt wird? Gibt es dann einen späteren Flieger? Vielleicht sogar erst am nächsten Tag? Oder ist dann gleich die ganze Reise gecancelt?
Also es geht mir nicht darum, irgendetwas irgendwo herauszuschlagen, am liebsten möchte ich problemlos in Urlaub fliegen. Meine Frage ist einfach, was kann mir passieren? Und wie soll ich mich dann verhalten? Kann es mir z. B. passieren, dass ich nicht wegkomme und mein bezahlter Urlaub sich dann erledigt hat? Es handelt sich übrigens um eine Pauschalreise.
Ich hoffe, ich bin hier überhaupt im richtigen Forum und
Hallo bibbikommt,
Deine Fragen sind vollkommen berechtigt. Und fängt schon gleich mit der Aufklärung eines Irrtums an. Alleine von der Wetterlage her kann die Airline keine "höhere Gewalt" erklären. Der Schneesturm selbst - keine Frage.
Aber wenn, wie gerade überall zu lesen, Flugzeuge nicht abgefertigt werden können, weil Flughafengesellschaften keinen ausreichenden Maschinenpark oder Personal für die Winterräumung vorhalten, fällt das nicht darunter. Da ist die Fluggesellschaft weiterhin in der Verantwortung. Das geht dann bis hin zur Hotelzimmerbeschaffung und den Transfer dorthin. Deswegen kritisiert beispielsweise die Lufthansa schwer die Betreibergesellschaft am Frankfurter Flughafen, speziell wegen der Enteisungs-Möglichkeiten dort.
Schwieriger wird es, den Grund der Verzögerung oder Stornierung zu belegen. Aber dazu ist im Fall des Falles ohnehin die Airline verpflichtet.
Näheres kannst Du hier nachlesen
Wünsche Dir einen angenehmen und problemlosen Flug.
Gruß privacy
Danke für die Infos! Ich hoffe ich benötige sie nicht.
LG bibi
Hallo zusammen,
ich muss doch noch mal nachfragen:
Angenommen, der Flug geht tatsächlich nicht am Mittwoch, egal ob höhere Gewalt oder nicht, wir kommen halt einfach nicht weg. Lt Flugplan fliegt Tuifly dann erst wieder Freitag nach GC.......
Muss ich das dann so hinnehmen, d. h. habe ich dann halt einfach nur von Freitag bis Mittwoch Urlaub? Oder ist dann der ganze Urlaub hinfällig, d. h. kann ich sagen, nein, das will ich aber nicht?? Und krieg ich dann mein Geld wieder oder eben vielleicht auch nicht, falls es dann doch höhere Gewalt sein sollte?
Also ich hoffe natürlich immer noch auf einen reibungslosen Ablauf, aber um so was musste ich mir im Sommer halt noch nie Sorgen machen und ich hab bis vorgestern auch noch keinen Gedanken daran verschwendet....
Danke für noch mehr Infos.
Gabi
Die Fluggesellschaft wird sich schon kümmern und auch einen verspäteten Flug möglichst zeitnah durchführen.
Auf der anderen Seite: Bei einer Kurzreise ( pauschal gebucht? ) ist der Zuschnitt der Reise schon stark beeinträchtigt, wenn 1 oder 2 Tage wegfallen. Da könntest Du die Option ziehen und den Vertrag kündigen. Wann dann das Geld der Reise zurückkommt, ist natürlich eine andere Sache. Aber können könntest Du
Gruß privacy
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!