• fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1290442208000

    @redroadkatze sagte:

    Der Veranstalter (Discount Travel).....

    und wie so sollen die AGB´s von LMX helfen ? :frowning: :?

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1290442654000

    So wie ich das sehe, muß Discount Travel auch nicht unbedingt der Veranstalter sein. Mir kommen die eher als Vermittler vor. Und ob das mit dem Rücktritt vom Vertrag so problemlos geht, wie mancher glaubt ohne irgendwelche Einzelheiten zu kennen, soll an dieser Stelle auch nicht erörtert werden.

    Deshalb zum RB und am besten alles schriftlich geben lassen und dann auch nicht lesen. Bei den AGB´s der fraglichen Reise wird man es wohl nicht getan haben.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1290443183000

    Pst, ;)

    ....alles schriftlich geben lassen und dann auch ( nicht ) lesen.

    nicht besser nicht :D

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • real-women
    Dabei seit: 1289433600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1290562743000

    Hallo, hat schon jemand für den 8 Stunden verspäteten Flug am 24.09. DE 5603 von Gran Canaria nach Düsseldorf eine Entschädigung erhalten?

    L.G. real-women

  • reisefan76
    Dabei seit: 1252022400000
    Beiträge: 113
    geschrieben 1290711451000

    wer Unterstützung von einem Fachanwalt benötigt, kann sich bei mir melden!

    Ich hab dank der Hilfe des Anwalts meine Ansprüche gegen Condor erfolgreich geltend gemacht! Der RA hat dieses Jahr schon über 100 Fälle allein gegen Condor gewonnen!

    Also... bloss nicht aufgeben!

    nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub
  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1291229264000

    Hallo zusammen,

     

    ich muss mal eine für euch vielleicht dumm erscheinende Frage stellen:

     

    Gerade habe ich im Radio Berichte gehört, wieviele Flüge heute z. B. in München und Frankfurt gestrichen wurden, natürlich aufgrund der Wetterlage.

     

    Nun möchte ich nächste Woche eine Woche nach GC fliegen, hab ich noch nie im Winter gemacht. Nun kann es ja gut sein, dass dann immer noch oder wieder Wetterchaos ist. Klar, ist das für die Fluggesellschaft höhere Gewalt für die sie nix kann. Was ist aber dann, wenn z. B. mein Flug gecancelt wird? Gibt es dann einen späteren Flieger? Vielleicht sogar erst am nächsten Tag? Oder ist dann gleich die ganze Reise gecancelt? :frowning: :frowning:

     

    Also es geht mir nicht darum, irgendetwas irgendwo herauszuschlagen, am liebsten möchte ich problemlos in Urlaub fliegen. Meine Frage ist einfach, was kann mir passieren? Und wie soll ich mich dann verhalten? Kann es mir z. B. passieren, dass ich nicht wegkomme und mein bezahlter Urlaub sich dann erledigt hat? Es handelt sich übrigens um eine Pauschalreise.

     

    Ich hoffe, ich bin hier überhaupt im richtigen Forum :frowning:   und

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1291229948000

    Hallo bibbikommt,

    Deine Fragen sind vollkommen berechtigt. Und fängt schon gleich mit der Aufklärung eines Irrtums an. Alleine von der Wetterlage her kann die Airline keine "höhere Gewalt" erklären. Der Schneesturm selbst - keine Frage.

    Aber wenn, wie gerade überall zu lesen, Flugzeuge nicht abgefertigt werden können, weil Flughafengesellschaften keinen ausreichenden Maschinenpark oder Personal für die Winterräumung vorhalten, fällt das nicht darunter. Da ist die Fluggesellschaft weiterhin in der Verantwortung. Das geht dann bis hin zur Hotelzimmerbeschaffung und den Transfer dorthin. Deswegen kritisiert beispielsweise die Lufthansa schwer die Betreibergesellschaft am Frankfurter Flughafen, speziell wegen der Enteisungs-Möglichkeiten dort.

    Schwieriger wird es, den Grund der Verzögerung oder Stornierung zu belegen. Aber dazu ist im Fall des Falles ohnehin die Airline verpflichtet.

    Näheres kannst Du hier nachlesen

    Wünsche Dir einen angenehmen und problemlosen Flug.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1291230696000

    Danke für die Infos! Ich hoffe ich benötige sie nicht.

     

    LG  bibi

  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1291320357000

    Hallo zusammen,

     

    ich muss doch noch mal nachfragen:

     

    Angenommen, der Flug geht tatsächlich nicht am Mittwoch, egal ob höhere Gewalt oder nicht, wir kommen halt einfach nicht weg. Lt Flugplan fliegt Tuifly dann erst wieder Freitag nach GC.......

     

    Muss ich das dann so hinnehmen, d. h. habe ich dann halt einfach nur von Freitag bis Mittwoch Urlaub? Oder ist dann der ganze Urlaub hinfällig, d. h. kann ich sagen, nein, das will ich aber nicht?? Und krieg ich dann mein Geld wieder oder eben vielleicht auch nicht, falls es dann doch höhere Gewalt sein sollte?

     

    Also ich hoffe natürlich immer noch auf einen reibungslosen Ablauf, aber um so was musste ich mir im Sommer halt noch nie Sorgen machen und ich hab bis vorgestern auch noch keinen Gedanken daran verschwendet....

     

    Danke für noch mehr Infos.

     

    Gabi

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1291376729000

    Die Fluggesellschaft wird sich schon kümmern und auch einen verspäteten Flug möglichst zeitnah durchführen.

    Auf der anderen Seite: Bei einer Kurzreise ( pauschal gebucht? ) ist der Zuschnitt der Reise schon stark beeinträchtigt, wenn 1 oder 2 Tage wegfallen. Da könntest Du die Option ziehen und den Vertrag kündigen. Wann dann das Geld der Reise zurückkommt, ist natürlich eine andere Sache. Aber können könntest Du ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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