Dazu muß man zuerst wissen, ob der Zubringerflug Bestandteil der Pauschalreise ist, oder extra gekauft/gebucht wurde. Falls Bestandteil der gesamten Reise (also eine Beschreibung, ein Gesamtpreis), ist es Problem des RV. Falls nicht mauss mal weiterschauen. Am besten, Du teilst noch alle Einzelheiten zur Reise mit (was ist mit dem Rückflug?)
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1297341244000
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geschrieben 1297343379000
@ chepri
Ja es ist 1 Reise alles Pauschal gebucht!
Der Rückflug findet mit denselben beiden Airlines statt, dieser ist jedoch kein Problem, da wir über 3 Stunden Zeit haben.
Habe echt bammel!
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geschrieben 1297343876000
Also wenn das alles als Paket, also auch der Zubringerflug, gebucht wurde und der Reiseverlauf auch so im Katalog oder online beschrieben war, ist es Sache des Veranstalters, dich von Zürich nach Punta Cane zu bringen. Das heißt, wenn es Verspätungen gibt, ist es seine Sache.
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geschrieben 1297345470000
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit wegen unserer Reisereklamation Ägypten gepostet.
Die TUI schreibt uns jetzt, dass wir uns an AirBerlin wenden sollen, wegen der 5-stündigen Flugverspätung.
Ich bilde mir ein schon oft gelesen zu haben, dass man sich damit an den Reiseveranstalter wenden soll und dieser für die Verspätung aufkommt?
Außerdem steht im Prospekt, dass die Anfahrt zum Hotel eine halbe Stunde beträgt. Eir waren nachweislich über eine Stunde unterwegs.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Danke!
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geschrieben 1297346128000
@ chepri
Vielen Dank für deine Antwort=)
Ich habe mich mit FTI in Verbindung gesetzt, die haben mir gesagt, dass Condor dafür verantwortlich wäre, dass ich nach Punta Cana komme (obwohl Conder der Anschlussflug ist) ?
Habe ihnen gesagt, sie sollen genau abklären an wen ich mich im Falle einer Verspätung zu wenden habe.
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geschrieben 1297349803000
Wenn du ganz sicher gehen willst, nicht nur anrufen und sich was sagen lassen, sondern zumindest mailen. Dann kannst du dir ausserdem bei Zweifeln viel besser etwas erklären lassen.
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geschrieben 1297355523000
Ja, steht auf der Seite 53
Und hier der Link zur Frankfurter Tabelle.
Bezüglich der Transferdauer wird sich absolut nichts machen lassen. Wieso auch ?
Die Dauer des Transfers ist nirgendwo vertraglich festgehalten.
Außerdem ist eine längere Transferzeit gerade in diesem Fall verständlich, da durch eure verspätete Ankunft vllt. noch zwischenzeitlich eingetroffene Gäste befördert werden mussten.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1297362628000
Hallo Kourion,
danke für die Antwort.
Meines Erachtens tritt die EU-Verordnung und nicht die Frankfurter Tabelle in Kraft?
Steht zumindest überall, auch auf Seiten von Rechtsberatungen. Widersprüchlich zu lesen ist, dass mitunter steht, bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter verantwortlich, manchmal aber auch, dass man sich an die Fluggesellschaft wenden soll.
Die TUI-Tante hatte ja den Sachverhalt noch in Ägypten weitergeleitet und gemeint, dafür wäre TUI der Ansprechpartner. Auch der verlängerte Transfer berechtigt zur Reklamation. War "ihre" Meinung.
Aber bis zur Abreise konnte sie nicht klären, wie hoch eine Entschädigung ausfällt.
Deshalb sollten wir das noch mal schriftlich machen, wenn wir nach Hause kommen.
AirBerlin wollte uns am Flughafen nicht bescheinigen, dass der Flug über 4 Stunden später erfolgte. "Das ist dokumentiert und nachzuvollziehen", war die Antwort.
Nun hat TUI alles auf AirBerlin abgewälzt und die werden jetzt sicher sagen, für eine Reklamation ist es zu spät.
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geschrieben 1297366801000
Du hast grundsätzlich auch Ansprüche gegenüber dem RV, da diese Verspätung ein Reisemangel ist. Deshalb die Frankfurter Tabelle. Allerdings geht nicht beides nebeneinander, der RV kann die Entschädigungszahlung aufrechnen.
Wesentlich symphatischer käme deine Frage rüber (siehe auch deine ersten Beiträge dazu), wenn du nicht auf dieser längeren Transferzeit rumreiten würdest, sondern bei den Sachen, die tatsächlich rechtlich relevant sind. Auch dein Hinweis darauf, dass du verspätet in den Genuß der AI-Leistung gekommen bist und nur noch Reste vom abgeräumten Buffet zum Abendessen vorhanden waren, sind uninteressant. Und freundlicher als "TUI-Tante" hört sich "die Reiseleitung vor Ort" allemal an. Vielleicht lesen hier ja Tanten und Onkel mit.
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geschrieben 1297849833000
@Frau R. sagte:
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit wegen unserer Reisereklamation Ägypten gepostet.
Die TUI schreibt uns jetzt, dass wir uns an AirBerlin wenden sollen, wegen der 5-stündigen Flugverspätung.
Ich bilde mir ein schon oft gelesen zu haben, dass man sich damit an den Reiseveranstalter wenden soll und dieser für die Verspätung aufkommt?
Außerdem steht im Prospekt, dass die Anfahrt zum Hotel eine halbe Stunde beträgt. Eir waren nachweislich über eine Stunde unterwegs.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Danke!
Der Fluggastverordnung und auch bisherigen richterlichen Entscheidungen ist klar zu entnehmen, dass ein Konsument seine Ansprüche aus der Fluggastverordnung - Entschädigungszahlungen wegen Verspätung oder Annullierung - direkt an die Fluglinie zu stellen hat! Bei der Frist, die dafür ein Konsument hat, bin ich mir nicht ganz sicher, jedoch gehe ich von maximal einem Monat nach dem entsprechenden Flug aus. Binnen dieser Frist muss man seine Ansprüche geltend machen.
Darüber hinaus liegt bei einer Flugverspätung ab drei bzw. vier Stunden im Rahmen einer Pauschalreise ein Reisemangel vor. Das heißt, kommt man verspätet am Urlaubsort an, hat der der Reiseveranstalter jene Leistungsteile zurückzuerstatten, die der Kunde aufgrund seiner Verspätung vor Ort nicht in Anspruch nehmen konnte. Endet ein Flug nicht am vereinbarten letzten Reisetag, kann der Kunde nachweislich erlittenen materiellen Schaden (zusätzliche Taxi-Heimfahrtskosten, ein zusätzlicher Urlaubstag - muss vom Arbeitgeber aber schriftlich bestätigt werden! Entgangener Gewinn bei Selbständigen - Nachweis muss erbracht werden! usw.) dem Reiseveranstalter verrechnet werden.
Allerdings ist beim letzten Punkt mit Einschränkungen zu rechnen: wäre der Flug z. B. zwar noch vor Mitternacht planmässig gewesen z.B. 23:30 Uhr, landete aber dann um 3 Uhr Früh, kann man nicht einwenden, der Ankunftstag wäre nicht mehr als Arbeitstag möglich gewesen. Denn selbst bei einer Landung um 23:30 Uhr wäre davon auszugehen gewesen, dass, je nach Heimatort, man nicht vor 2 - 3 Uhr Früh ins Bett gekommen wäre.