• papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1297892665000

    Hallo,

    ich würde mir für 1 Tag einen Mietwagen nehmen , aber vielleicht übernimmt die Airlines die Kosten ?

    mfG.

    ***suum cuique***
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1297893439000

    Geht nicht gibts nicht. ;) Kann nur empfehlen: Mach es schriftlich und richte Deine Mail oder Fax an den Kundenservice.  Etliche Front-Mitarbeiter im Callcenter haben für solche Entscheidungen oft keine ausreichende Befugnis.

    Schildere die Situation schriftlich, besteh auf entsprechender Umbuchung und mach Druck. Wie die das intern abwickeln/abrechnen, ist nicht Dein Problem. Es ist klar, dass nach Ägypten nur Rückflüge gebucht werden können. Aber es spielt keine Rolle, wenn da 2 Airlines eingebunden sind.

    Natürlich kostet das die Airline mehr als im eigenen Hause zu buchen. Lass Dich nicht abblocken. Du hast einen Fixvertrag. Siehe auch Infos Schlichtungsstelle Mobilität

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1297941711000

    Mosaik:

    Der Fluggastverordnung und auch bisherigen richterlichen Entscheidungen ist klar zu entnehmen, dass ein Konsument seine Ansprüche aus der Fluggastverordnung - Entschädigungszahlungen wegen Verspätung oder Annullierung - direkt an die Fluglinie zu stellen hat!

    Bei der Frist, die dafür ein Konsument hat, bin ich mir nicht ganz sicher, jedoch gehe ich von maximal einem Monat nach dem entsprechenden Flug aus. Binnen dieser Frist muss man seine Ansprüche geltend machen. 

    Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 verjähren erst nach 3 Jahren.

    Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) v. 10. Dezember 2009 XA/ZR 61/09

    Der BGH hat mit seiner Entscheidung bestätigt, wovon allgemein ausgegangen war: Die dreijährige Regelverjährung ist auf Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 anzuwenden. Diese Klarstellung war erforderlich, da das Regelwerk 261/2004 selbst keine Vorschriften über eine mögliche Verjährung enthält.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1297943348000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

    @privacy

    Vielen Dank @privacy, in diesem Punkt war ich mir bisher auch nicht sicher. Wieder etwas dazu gelernt

  • JEB71
    Dabei seit: 1230336000000
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    geschrieben 1297955160000

    Hallo liebe Gemeinde,

    wir haben Anfang Januar bei Urlaubstours eine Reise nach Ägypten gebucht.

    Abflug sollte Donnerstag, der 10.03. mit Conder von Hamburg aus sein. Rückflug Montag, der 21.03.

    Nun hat Condor die Donnerstagsverbindung von Hamburg nach Ägypten komplett gestrichen.

    Dieses habe ich hier erfahren und vorgestern Urlaubstours telefonisch mitgeteilt, mit dem Hinweis, dass am 10.03. von Hamburg aus ein AirBerlin Flug nach Hurghada geht und der Frage, ob sie uns darauf umbuchen können.

    Dieses hat die freundliche Dame verneint und mir mitgeteilt, dass Umbuchungen in einem solchen Fall nur innerhalb der ursprünglich gebuchten Gesellschaft (also Condor) möglich sind.

    Ist das rechtens?

    Urlaubstours will uns Alternativflüge anbieten. Das ist bisher noch nicht passiert. Ich habe auch schon zwei mal gemailt, aber keine Antwort erhalten. Ich kann bei Condor allerdings auch keine für uns passenden Flüge entdecken. (Hannover wäre von der Entfernung noch einigermaßen o.k.. Fliegt aber schon um 06.00 Uhr morgens. Das ist mit dem Zug nicht zu erreichen und mit dem Auto können wir nicht fahren, da der Rückflug ja nach HH geht.)

     

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

     

    Gruß Jan

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1297961114000

    Zunächst mal ist es Sache des Reiseveranstalters, das entsprechend zu organisieren. Andererseits kann die Lösung, die später auf den Tisch kommt, für Euch schwierig in der Umsetzung werden.

    Von daher macht ihr das schon richtig, aktiv den RV - nicht zuletzt wegen der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit - zu einer schnellen Lösung zu drängen. Aber mit Euch werden noch etliche andere Fluggäste da gebucht sein.

    Eine Lösung aus meiner Sicht: Komplett auf airberlin Hamburg-Nürnberg-Hurghada

     umbuchen lassen. Da scheinen zu den Terminen noch freie Plätze zu sein. Zurück allerdings nur 1 Tag eher, So 20.3.11, dafür direkt nach HH.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • JEB71
    Dabei seit: 1230336000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1297968399000

    @privacy

     

    Vielen Dank für deine Antwort.

     

    Heißt das, die Aussage von Urlaubstours war falsch, dass nur Umbuchungen zu Condorflügen möglich sind und ich einen Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf den AirBerlin Flug habe? Einen Tag weniger wäre grundsätzlich schon o.k.

     

    Gruß

     

    Jan

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1297968950000

    Bei Pauschalreisen ist das nicht so einfach wie bei "Nur-Flug-Buchungen". Die Entscheidung liegt letztlich beim Veranstalter. Aber man kann ihn ja mal schnellstens auf die richtige Spur setzen - bevor alle Flüge zu sind.

    Die letzte Konsequenz wäre ansonsten, dass durch die vertragliche Änderung (anderer Abflughafen beispielsweise) Du ein kostenfreies Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen könntest. Aber da ist Dir ja vermutlich nicht so dran gelegen. Es sei denn, die Angebote sind mit dem Neustart Hurghada deutlich interessanter. Nutzt alles nichts, wenn es ab Hamburg momentan keine passenderen Flüge gibt.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1297970442000

    @JEB71 sagte:

    @privacy

    Heißt das, die Aussage von Urlaubstours war falsch, dass nur Umbuchungen zu Condorflügen möglich sind und ich einen Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf den AirBerlin Flug habe?

    Ja, "nicht möglich" ist falsch, Jan, denn andererseit behält sich der Veranstalter in seinen AGBs ja auch vor, das Operating ggf. zu übertragen. Sagen wir also, es ist "unkomfortabel" für ihn, was dich aber nicht interessieren muss.

    Letztlich wird entweder eine tragbare Lösung angeboten, oder der Vertrag kann gekündigt werden, da die vereinbarten Leistungen nicht zu erbringen sind.

    Einen rechtlichen "Anspruch" kostenlos auf AB umgebucht zu werden, hast du leider nicht ... der Veranstalter kann entscheiden, seinerseits den Vertrag mit dir zu kündigen, wenn ihm diese Variante zu teuer erscheint. In diesem Falle würde aber der komplette Preis des Arrangements erstattet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1297971166000

    @vonschmeling sagte:

    ... der Veranstalter kann entscheiden, seinerseits den Vertrag mit dir zu kündigen, wenn ihm diese Variante zu teuer erscheint. .

    Bist du dir da ganz sicher? Ich trau mich ja kaum zu fragen, aber welche rechtliche Begründung gäbe es dafür?

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