• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1297972649000

    Kündigen kann der RV natürlich den Vertrag. Aber er muß schon damit rechnen, dass er wegen Vertragsbruch in Anspruch genommen wird. Ist man dadurch gezwungen, gleichwertigen Ersatz zu buchen, geht die evtl. Differenz natürlich zu Lasten des Vertragsbrüchigen - wenn man das denn so und aufwändig durchziehen mag ;)

    Im Normalfall müßte doch einiges an Reisen in den nächsten Wochen vor Ort frei sein.

    Wie gesagt, eher Problem des Fluges.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1297975130000

    Nachdem mich mosaik schon stets tadelt, dass ich auf den §§ rumreite, will ich dich nicht auch noch nerven. Ich will nur noch anfügen, dass ich den §§ 651a - 651m BGB nichts finden kann, das den RV aus wirtschaftlichen Gründen zur Vertragskündigung ermächtigt.

    Thema "Rechtsgrundlage" für mich damit erledigt.

    Gruß chepri

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1297976249000

    @chepri

    Im speziellen Falll hielt ich die Wahrscheinlichkeit einer Vertragsauflösung seitens des Veranstalters für zu unwahrscheinlich, um die rechtlichen Aspekte dieser Variante zu erwägen. User möchte reisen und daher gab ich der Zuversicht Vorrang, dass Veranstalter eine brauchbare Lösung anbietet.

    Grundsätzlich hast du jedoch vollkommen recht und RV muss sein Risiko mit dem Carrier intern regeln, nicht zu Lasten des Verbrauchers!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • JEB71
    Dabei seit: 1230336000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1298225984000

    Hallo,

     

    nur der Vollständigkeit halber wollte ich kurz mitteilen, dass Urlaubstours uns zwischenzeitlich angeboten hat, bereits am 07.03. ab Hamburg zu fliegen und unseren Urlaub somit um drei Tage zu verlängern.

     

    Das Ganze ist für uns ohne Mehrkosten.

     

    Finde ich sehr fair von Urlaubstours! Ich habe hier von anderen Veranstaltern gelesen, die in ähnlich gelagerten Fällen den Urlaubern vorgeschlagen haben, den Aufenthalt auf eine Woche zu verkürzen.

     

    Vielen Dank nochmal und beste Grüße

     

    Jan

     

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1298233421000

    Danke für die Rückmeldung und gut, dass eine passende Lösung gefunden wurde. Noch einen schönen Urlaub  dann,

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • diida
    Dabei seit: 1298419200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1298489197000

    Nachtrag zum Thread: Zielflughafen vom RV umgebucht

    Mein zweiter Anruf beim RV war wesentlich erfolgreicher. Ich konnte sofort ohne Zusatzgebühren auf eine aktuelles Angebot umbuchen.

    Nachteil: Der Flug geht immer noch nach Hurghada mit anschließendem langen Bustransfer.

    Vorteil: Die Reise ist um 180€/Person günstiger geworden.

    Meine Lehre: Dran bleiben und einfach öfters mal probieren. Die Mitarbeiter am Telefon sind nicht alle gleich kompetent und entscheidungsfreudig.

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1298497708000

    Hallo!

     

    Nachfragen lohnt immer. Mehr als nein sagen können sie ja nicht!

  • Gilaren
    Dabei seit: 1298505600000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1298538023000

    Guten Morgen!

     

    Ich habe mich die letzten Tage rege durch alles gelesen was Ägypten betrifft, habe aber für mein Problem keine Lösung gefunden. Daher werde ich dies jetzt schildern und hoffe, dass ich dafür nicht gleich gesteinigt werde.

     

    Wir wollen vom 24.03.-14.04.2011 nach Ägypten. In der ersten Woche werden wir eine Nilkreuzfahrt machen und dann noch zwei Tage baden. Unsere Flüge sollten von Stuttgart nach Luxor sein und von Hurghada nach Stuttgart, beide mit Tuifly. Leider wurden die Flüge Stuttgart komplett gecancelt und wir sollten jetzt von und nach München fliegen. Da die Flugzeiten so ungünstig sind, müssten wir nach München bereits am Vortag anreisen, und könnten nach dem Rückflug auch erst am nächsten Tag voll heim fahren. Das würde bedeuten, wir müssten zwei Übernachtungen am Airport bezahlten und zusätzlich noch zwei Tage mehr Urlaub nehmen im Geschäft (ist fraglich ob dies überhaupt möglich wäre).

     

    So wie ich es teilweise verstanden habe, hätte ich jetzt einen Rücktrittsgrund, oder? Oder kann ich versuchen eine Preisminderung zu bekommen?

     

    Ich wäre sehr dankbar für jegliche Hilfe und Info.

     

    Grüße

    Tanja

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1298549128000

    Nachdem der Veranstalter einseitig den Vertrag geändert hast, kannst du von der Reise zurücktreten. Unterwelchen Bedingungen du aber die Veränderung annimmst bleibt deinem Verhandlungsgeschick überlassen, bzw. ob sich durch eine Minderung das Problem Urlaubsgenehmigung überhaupt lösen läßt.

  • Greasy
    Dabei seit: 1285718400000
    Beiträge: 82
    geschrieben 1298572099000

    Wir haben gebucht vom 25.3. - 3.4. von DUS-HRG-DUS mit TUIFly über 12Fly.

     

    Den Hinflug finde ich, aber den Rückflug nicht. Da ich so langsam nun mal wissen möchte ob wir fliegen oder nicht, habe ich 12Fly heute angeschrieben und u.g. Antwort bekommen.

     

    MIr scheint das eine Hinhaltetaktik zu sein und ich wüsste gerne ob jemand eine Idee hat wann möglicherweise Flugstreichungen bekannt gegeben werden. Ich weiß dass TC da viel besser mit umgeht. Wie kann ich rausfinden ob die FLüge stattfinden?

     

    Viele Grüße

    Sandra

     

     

    vielen Dank fuer Ihre E-Mail an 1-2-FLY.com. Die Reise und Sicherheitshinweise fuer Aegypten haben sich entschaerft. Daher bietet die TUI/1-2-Fly ab dem 01.03.2011 wieder Reisen nach Aegypten an. Ausnahme hierbei ist die Landeshauptstadt Kairo. Ihr Veranstalter versucht in Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften, den Hoteliers und der Partneragentur vor Ort die Beeintraechtigungen fuer alle TUI Gaeste so gering wie moeglich zu halten. Bitte haben Sie dennoch Verstaendnis, dass es bis auf weiteres zu Einschraenkungen im Flug- und Hotelangebot kommen kann. TUI bemueht sich mit allen Leistungen so schnell wie moeglich zum gewohnten Angebot zurueckzukehren. Wenn einzelne Buchungen von eventuellen Flugplanaenderungen oder anderen Leistungseinschraenkungen betroffen sind, werden alle Kunden zeitnah informiert. . Bei Rueckfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Reisebuero. Mit freundlichen Gruessen

     

     

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