@Frau R. sagte:
Hallo Kourion,
danke für die Antwort.
Meines Erachtens tritt die EU-Verordnung und nicht die Frankfurter Tabelle in Kraft?
Steht zumindest überall, auch auf Seiten von Rechtsberatungen. Widersprüchlich zu lesen ist, dass mitunter steht, bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter verantwortlich, manchmal aber auch, dass man sich an die Fluggesellschaft wenden soll.
Die TUI-Tante hatte ja den Sachverhalt noch in Ägypten weitergeleitet und gemeint, dafür wäre TUI der Ansprechpartner. Auch der verlängerte Transfer berechtigt zur Reklamation. War "ihre" Meinung.
Aber bis zur Abreise konnte sie nicht klären, wie hoch eine Entschädigung ausfällt.
Deshalb sollten wir das noch mal schriftlich machen, wenn wir nach Hause kommen.
AirBerlin wollte uns am Flughafen nicht bescheinigen, dass der Flug über 4 Stunden später erfolgte. "Das ist dokumentiert und nachzuvollziehen", war die Antwort.
Nun hat TUI alles auf AirBerlin abgewälzt und die werden jetzt sicher sagen, für eine Reklamation ist es zu spät.
einfach durchziehen das Ding, zur Not mit einem Anwalt, hat bei mir auch geklappt. MFG Ruifan