Hallo
Habe mal eine Frage habe ich Anspruch auf Entschädigung wenn bei einen Langsteckenflug (Cannun- Frankfurt) das Entertaiment kaputt war. Es war auf den Hinflug sowie auf den Rückflug kaputt. Bei 12 Stunden Flug fand ich es ganz schon anstrengend ohne Fernseher sowie Radio nicht in Anspruch zu nehmen. Wer kennt sich aus? Außerdem kann noch eine Flugverspätung von 1 Stunde dazu wo ich den Anschlusszug nicht mehr erreichte . Muss man sich mit den Veranstalter oder mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen falls Anspruch besteht?