@Tres_Islas sagte:
Hallo!
Bisher haben wir bei unserem Mietwagenbuchungen immer eine AB mit den jeweiligen Mietbedingungen und Geschäftsbedingungen erhalten. Bei der letzten Buchung war dem nicht so, aber ich habe es leider sehr spät bemerkt. Nun beruft sich der Mietwagenvermittler darauf, dass ich für die Buchung ja bestätigt habe, die AGBs gelesen zu haben.
Generell geht es darum, dass ich mir ziemlich sicher bin, einen Wagen mit VK ohne SB gebucht zu haben. Nun sagt der Vermittler, bei der Versicherung handele es sich um eine VK mit SB.
In der Buchungsbestätigung steht von allem gar nicht, es gibt noch nicht einmal einen Link zum Autovermieter. Es steht nur der Name des Mieters darin, Anmietdatum und -ort sowie
die Fahrzeugkategorie. Reicht das aus oder ist der Vermittler verpflichtet, die jeweils gültigen Bedingungen noch einmal mitzusenden?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage,
Verena
Du musst hier unterscheiden zwischen AGB's und Mietbedingungen. Die AGB's auf der Webeite eines Vermittlers beziehen sich auf den Vermittlungsvertrag zwischen Dir und dem Vermittler. Die Mietbedingungen beziehen sich auf die Mietvertrag den Du vor Ort mit der jeweiligen Autovermietung abschliesst..
Oft ist es so dass wenn Du über einen Verrmittler buchst , Du die besseren Konditionen bekommst d.h. die eigenen Mietbedingungen auf der Webseite des Autovermieters XYZ können von denen des Vermittlers abweichen
Verpflichtet ist der Vermittler nicht die Mietbedingungen nochmals mitzusenden, aber ich sage mal so.....ein Vermittler der was auf sich hält schickt die Mietbedingungen immer mit dazu, damit es nicht vor Ort zu Missverständnissen kommt. Die Frage ob mit Selbstbehalt oder nicht ist sehr wichtig, schliesslich wird Dir die Höhe der SB auf Deiner Kreditkarte geblockt
Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen
Liebe Grüsse
La Luna