Wenn bis 19. gebucht wurde, hat das Zimmer bis 19. 12:00 zur Verfügung zu stehen.
Zur Klärung dieses Sachverhalts braucht man sicherlich keinen Anwalt, bezüglich des Hinfluges nützt er nix - wie schon mehrfach beigetragen - da das Prozedere rechtlich unstreitig ist.
Meine - unmaßgebliche! - Empfehlung: Anreise von der Beschwerde abkoppeln (daran ist aus meiner Sicht nicht zu rütteln) und bezüglich der Abreise (18. oder 19. ?) sachlich um Aufklärung eines eventuellen Missverständnisses bitten.
Wenn einmal der Anwalt dran ist, begegnet er überaus kompetenten Kollegen beim Vertragspartner und der Spielraum für eine gütliche Einigung/Klärung schrumpft unangemessen.
Anderer Sachverhalt:
Beschwerden bezüglich der VO(EU)261/04 bei Flugverspätungen oder -ausfällen sind grundsätzlich bei der Airline zu führen. Bis zu einem Resultat muss man mit ca. 1 Jahr Wartezeit rechnen.
Das wurde im oben festgetackerten Thread bereits ca. elfundneunzigtausendmal erläutert, und gelegentlich sollte man vielleicht mal sonn bisschen Stichwörter googlen?!
Dabei findet man dann u.a. auchrelevant e Threads in diesem Portal hier ...