• Martina02
    Dabei seit: 1144281600000
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    geschrieben 1368291115000

    Hallo zusammen,

    unser EK Flug DXB -SEZ im Februar war die reinste Katastrophe.

    Mit ca. 8h Verspätung in SEZ gelandet.

    Da ja die EuGH Entscheidung für die EK ab DXB nicht gilt kam nun folgendes "Angebot" der EK: 25.000 Meilen pP.

    Welche Erfahrung habt Ihr gemacht bei der EK? Ist das ein "reelles" Angebot, mit dem man zufrieden sein kann?

    Vielen Dank und LG

    Martina

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1368295085000

    Diese Fälle regelt das Montrealer Übereinkommen und zwar wie folgt:

    Für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Personen haftet der Luftfrachtführer aus vermutetem Verschulden bis zu einem Betrag von 4.694 Sonderziehungsrechten je Reisendem (Art. 19 und Art. 22 Abs. 1 MÜ ) (Anmerkung: Anhebung der Haftungshöchstgrenze von 4.150 auf 4.694 SZR im Jahre 2009 nach Art. 24 MÜ ).

    Die Begrenzungen nach Art. 22 Abs. 1 oder Abs. 2 MÜ entfallen, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden durch Vorsatz oder Leichtfertigkeit des Luftfrachtführers herbeigeführt wurde (Art. 22 Abs. 5 MÜ ). Um der Haftung nach Art. 22 Abs. 1 oder Abs. 2 MÜ zu entgehen, muss der Luftfrachtführer nachweisen, alle zumutbaren Maßnahmen zur Verspätungsvermeidung getroffen zu haben oder dass es ihm nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

    Quelle: Montrealer Übereinkommen

    SZR = €1,143 (Kurs 10.5.2013)

    Gutschriften oder -scheine müssen nicht akzeptiert werden, es besteht Anspruch auf Auszahlung.

    ediit:

    Hier ein bestehender Thread zur Thematik - allerdings hat da teils der Fehlerteufel zugeschlagen - so ist die Behauptung, es genüge für einen Anspruch gem. VO 261/04, dass die Nicht-EU Fluglinie aus einem Nicht-EU Staat in die EU verkehrt, leider irrtümlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Martina02
    Dabei seit: 1144281600000
    Beiträge: 231
    geschrieben 1368297228000

    Hallo,

    vielen Dank für den Post.

    Da es sich jedoch um keinen EU Flug handelte, bzw. auch um keine EU Airline, ist die EU VO m.E. nicht maßgeblich.

    So ja auch zig (höchstrichterliche Rspr.) , zuletzt BGH zur "Umsteigeproblematik".

    LG

    Martina

  • Rhodos-Peter
    Dabei seit: 1163635200000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1368297534000

    ... Du kannst Deine Ansprüche hier kostenlos prüfen und ggf. weiterverfolgen lassen

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1368300631000

    @ martina & Rhodos Peter

    mit lesen habt´s ihr nicht so :laughing:

    vonschmeling hat doch geschrieben:

    Quelle: Montrealer Übereinkommen

     Nix EU

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1368305285000

    @Martina02

    Genau das habe ich doch berücksichtigt und bin daher mittelschwer befremdet bezüglich deines Einwandes?!

    :frowning: :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1368348459000

    Der bestehende Thread wurde verlinkt, schließen wir also an dieser Stelle wieder.

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