• nickiheck
    Dabei seit: 1386028800000
    Beiträge: 23
    geschrieben 1367871993000

    Dass mein Flug nach Antalya nun mittlerweile 4 x geändert wurde und ich jetzt an meinem ersten Urlaubstag um 23:55 Uhr erst in Nürnberg starte, damit hab ich mich so langsam schweren Herzens abgefunden. Schauinsland erstattet mir auf Anfrage deshalb 30,- €.

    Aber nun kamen eben auch geänderte Rückflugzeiten: statt 10:00 Uhr lande ich erst wieder um 22:00 Uhr in Nürnberg.

    Das bedeutet, dass ich dann keinen Zug mehr nach Hause bekomme und erst am nächsten Morgen um 5:16 Uhr eine Möglichkeit zur Heimreise habe.

    Hat jemand schon dieselben Erfahrungen gemacht? Kann ich dafür wegen einer Entschädigung bzw. einer Übernachtung bei Schauinsland Ansprüche stellen? Ich habe doch gerade deshalb dort gebucht, weil ich nur mit dem Zug zum Flughafen kommen kann.

  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1367879527000

    War die Zugfahrt bei Deiner Reise inklusive oder hast Du die bei der Bahn extra gebucht?

    Wenn inklusive gilt das Zugticket meist beim Hinflug am Flugtag und einen Tag davor und beim Rückflug am Flugtag und einen Tag danach.

    Frag doch beim RV an wie es sich in Deinem Fall verhält.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12427
    geschrieben 1367913800000

    Wäre dann nicht auch das Auto eine Alternative, vorausgesetzt vorhande. Am Flughafen Nürnberg gibt es doch genügend Urlauberparkplätze zu angemessenen Preisen.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • larshermanns
    Dabei seit: 1362182400000
    Beiträge: 88
    geschrieben 1367914593000

    @'Domino27' sagte:

    Wenn inklusive gilt das Zugticket meist beim Hinflug am Flugtag und einen Tag davor und beim Rückflug am Flugtag und einen Tag danach.

    Negativ!

    Wenn es ein reguläres Rail & Fly Ticket sein sollte, dann gilt es am Tag vor dem Abflug und am Abflugstag selbst sowie am Tag der Landung. Jedoch nicht am Tag nach der Landung. Hier hilft wirklich nur, den RV zu fragen, welche Art von Bahnfahrkarte erstellt worden ist (und ob der RV für eine Kompensation aufkommt).

    *** Seit 1992 in der Reisebranche tätig *** Auch auf anderen Plattformen unterwegs: Entweder als larshermanns oder als Donald-Duck *** Spezialist für USA Reisen ***
  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
    Beiträge: 1960
    geschrieben 1367917858000

    @elkegreen :

    Dein Rail&Fly Ticket gilt sehr wohl beim Rückflug auch noch am darauf folgenden Tag :

    "

    Das „Zug zum Flug“-Ticket ist nur in Verbindung mit einer bei

    Schauinsland-Reisen gebuchten Flugreise erhältlich und gilt für

    die Hinfahrt am Tag vor dem Abflug, am Abflugtag selbst und

    bei der Rückfahrt am Ankunfts- und dem darauffolgenden Tag.

    Zwischenstopps sind erlaubt, solange die Fahrten in Richtung

    Flughafen/ in Richtung Heimatbahnhof liegen. "

    klick

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1367923141000

    @elkegreen

    Ein Anspruch auf Übernahme der Übernachtungskosten besteht nicht.

    Trotzdem würde ich bei Veranstalter nachfragen - er hat sich ja bereits als kulant erwiesen, also könnte auch hier eine Lösung verhandelbar sein.

    Viel Erfolg! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1367927229000

    Bestätige @kiotari:

    Das Rail & Fly Ticket gilt auch am Tag nach der Landung... auch bei anderen RV.

    Was ja auch einer gewissen Logik nicht entbehrt  ;) : Wenn ich um 22 / 23 Uhr ankomme, erwische ich meist den letzten Zug nicht mehr.

    Also Hotel und Rückfahrt in der DB am nächsten Tag.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1367946408000

    irgendwo gibt es auch einen passenden thread zum "zug zum flug".

    allerdings geht es hier gar nicht darum, ob der zug zum flug inklusive ist oder an welchem tag er gültig ist.

    die einzige, die bisher auf die frage eingegangen ist, ist vs.

    ich schließe mich der meinung an, dass übernachtungskosten in diesem fall nicht übernommen werden.

    selbstverständlich ist es einen versuch wert, den verasntalter um weitere kulanz zu bitten.

    allerdings sollte die erwartungshaltung diesebzüglich nicht zu hoch sein, wenn schon vorab 30 € geflossen sind.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1367949830000

    Ich denke die TO wird sicher selbst entscheiden welche Antwort ihr nützt. 

    @elkegreen wäre nett wenn Du Dich meldest, was Du erreichen konntest

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1367952579000

    elkegreen:

    ...

    Das bedeutet, dass ich dann keinen Zug mehr nach Hause bekomme und erst am nächsten Morgen um 5:16 Uhr eine Möglichkeit zur Heimreise habe.

    ...

    Kann ich dafür wegen einer a) Entschädigung bzw. b) einer Übernachtung bei Schauinsland Ansprüche stellen? Ich habe doch gerade deshalb dort gebucht, weil ich nur mit dem Zug zum Flughafen kommen kann.

    a) Wurde mit der Gültigkeitsdauer des Tickets beantwortet

    b) habe ich ergänzt.

    Ich sehe eigentlich kein Problem bezüglich der "Zweckmäßigkeit" der Antworten ... :frowning:

    Richtig ist allerdings, dass es hier bereits einen Thread zur Thematik gibt.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!