• TomMuc
    Dabei seit: 1181692800000
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    geschrieben 1213366260000

    Hallo allerseits,

    kurz die Fakten: Feb. 2008, Flug München-Toronto-Orlando mit Air Canada, 2 Erwachsene, 1 Kind (5 Jahre), aufgegeben 2 Koffer, angekommen nix! Beide Koffer geliefert erst am 5. Tag, Inhalt o.k. (Reisedauer gesamt 3 Wochen). Am Flughafen von Airline nix bekommen. Kein Geld, keine Toilettenartikel.

    Nach Urlaubsende meine Forderungen an die Airline geschickt. $ 405,00 Auslagen (Waschzeug, Kleidung, Schuhe, Arznei und Spielzeug). War ja für 3 Personen und 5 Tage, haben aber nichts teures gekauft.

    Weitere Forderungen aufgrund täglicher Zeitaufwand zur Kofferermittlung und zum Nachkauf benötigter Artikel, Keine Akkus und somit auch kein Video in Disneyland und Seaworld, eingeschränktes Urlaubsvergnügen (Sorge um unsere ganzen Sachen) und mangelnde Information bzw. Abwicklung bei der Airline. Meine Forderung diesbezüglich: $ 675,00 (überzogen ich weiß, aber man probierts halt...!)

    Nun die Antwort der Airline: Sehr freundlich, es tut ihnen Leid.... sie verstehen meinen Ärger....sie werden nachforschen warum mir nicht sofort geholfen wurde....usw.

    Angebot: Übernahme der Auslagen zu 100% und als Entschädigung (obwohl es den Anspruch hierfür international eigentlich gar nicht gibt) zusätzlich $ 300,00 als Gutschein für einen nächsten Flug (Gutschein übertragbar und jährlich zu verlängern wenn nicht in Anspruch genommen wird).

    Situation nun zuhause: Ich finde das Angebot eigentlich fair und würde es so annehmen. Cheffin meint: "schreib nochmal, da geht noch was". Um es gleich vorweg zu nehmen, klagen werd ich mit Sicherheit nicht, das wäre mir wirklich zu blöd. Mich würde einfach nur Eure objektive Meinung interessieren, bitte ganz ohne rechtliche Diskussionen (Air Canada sieht ja auch ein, dass sie Mist gebaut haben und entschuldigen sich ja dafür). Einfach aus´m Bauch raus!

    Vielen Dank schonmal und Herzliche Grüße

    Tom

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1213367441000

    Wenn ich jetzt richtig rechne, zahlt die Airline Dir insgesamt 705 Euro. Davon 300 Euro in Gutschein.

    Ich persönlich würde darum bitten, daß diese 300 Euro in bar ausbezahlt werden, da das Vertrauen in diese Airline gestört ist.

    Ansonsten würde ich das Angebot akzeptieren, weil wahrscheinlich auch durch einen Rechtsstreit nicht mehr raus kommen würde.

    denkt holzwurm

  • privacy
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    geschrieben 1213368482000

    Leider sind Dollar ( $ ) keine Euro ( € ), aber immerhin ein entgegenkommendes Angebot der Airline

    Gutschein ist immer so ein Ding, da hat holzwurm nicht Unrecht.

    Und Gutschein in Dollar ist ja auch ein Spekulationsobjekt.

    Wer weiß, vielleicht ist er nächstes Jahr das Doppelte

    wert - oder kaum noch etwas ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1213368692000

    Sorry Schreibfehler.

    Es waren natürlich Dollar gemeint.

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1213387769000

    Hallo,

    in anbetracht der Tatsache, daß die gekauften Dinge ja oft nur zu 50% ersetzt werden, da Sie ja weiter benutzt werden können, würde ich auch annehmen. Falls Du in der näheren Zukunft weitere AC Flüge planst ist der Gutschein auch in Ordnung.

    Wobei ich auch hier freundlich nach Barem fragen würde. Tendenz: "Leider haben wir nicht vor in den nächsten Jahren erneut in die Richtung Nordamerika zu fliegen und daher wollten wir bitten...."

    Gruß

    Berthold

  • anitag
    Dabei seit: 1176681600000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1213390465000

    hallo

    also, falls du eine rechtschutzversicherung hast, kannst du dir einen anwalt zuteilen lassen (dir entstehen absolut keine kosten). der hat dann seine genauen tabellen und kann dir durchrechnen ob du mit dem angebot der airline gut bedient bist. ich persönlich finde die entschädigung die geboten wurde wirklich okay.

    beispiel rechtschutz in unserem fall:

    wir waren im april für 4 wochen in der dominikanischen republik und hatten einen urlaub mit einigen hindernissen. nach unserem schreiben an den reiseveranstalte wurden uns € 300,-- geboten. tja nicht ganz unsere vorstellungen von einer gerechten entschädigung. nach dem besuch beim rechtsanwalt und dessen schreiben an den reiseveranstalter sind es nun € 1065,-- geworden.

    lg/anita

  • sanegirl1980
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    Beiträge: 216
    geschrieben 1213393289000

    NA wenigstens sehen sie ja ihre Fehler ein, ist auch schon mal was, würd ich sagen,.. ;)

    Das Leben ist wie ein Buch, und wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!
  • mosaik
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    geschrieben 1213437026000

    wieder einmal ein paar neutrale Informationen

    Gepäcktransport

    Wird ein Gepäckstück falsch transportiert, geht die mit fast 100%iger Sicherheit nicht auf eine Schuld der Fluggesellschaft zurück!

    Denn so gut wie keine Fluggesellschaft transportiert und verladet das Gepäck selbst auf den Flughäfen. Sowohl den Check-In als auch den Transport des Gepäcks im Flughafengebäude wie die Verladung werden vom so genannten Handling Agent durchgeführt. Das sind in der Regel eigene Firmen, auch Firmen von der Flughafenbetreibergesellschaft selbst.

    So gesehen kann also dieses Nichttransportieren JEDE Fluglinie im gleichen Maße treffen. Unterschiede gibt es hier nur nach FLUGHÄFEN!!!

    Entschädigung wegen entgegangenen Urlaubsfreuden

    Diese gibt es grundsätzlich nur bei Pauschalreise und da müsste der Mangel, je nach Richter-Ansicht mindestens 20, in der Regel aber 40 % vom Gesamtreisepreis betragen.

    Somit ist eine solche Forderung bei getrennt gebuchten Flügen an die Fluggesellschaft rechtlich nicht haltbar.

    Rechtschutzversicherung

    "... falls du eine rechtschutzversicherung hast, kannst du dir einen anwalt zuteilen lassen (dir entstehen absolut keine kosten). der hat dann seine genauen tabellen und kann dir durchrechnen ob du mit dem angebot der airline gut bedient bist..."

    Ich finde es immer recht schade, dass man immer gleich solche Empfehlungen ausspricht, obwohl das Angebot der Fluglinie - wie ich lesen kann - allseits und auch meinerseits durchaus korrekt ist und den rechtlichen Grundlagen entspricht.

    Ich finde, durch eine überschnelle Inanspruchnahme einer Versicherung werden auch zwangsläufig die Prämie angehoben - was dann alle zu spüren bekommen. Es reicht doch völlig aus, sich auf sein eigenes Gefühl zu verlassen, seine eigenen Forderungen zu formulieren und gegebenenfalls eine Konsumentenberatung aufzusuchen.

    Übrigens, die vermeintliche "Tabelle" ist ebenfalls nur bei Pauschalreisen eine "Hilfslinie für Richter", die keine gesetzliche Bindungskraft darstellt und jeder Fall einzeln betrachtet werden muss.

    Gutscheine

    Sofern es sich nicht um Beträge, die aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz bezahlt werden müssen, hat man keinen rechtlichen Anspruch auf Ablöse in Bargeld.

    Natürlich kann man wie vorgeschlagen, die Fluglinie danach fragen. Man muss aber dann eine eventuelle Ablehnung dieses Ansuchens auch akzeptieren und nicht wieder die Rechtschutzversicherung bemühen, gell ;)

    meint

    Peter

  • anitag
    Dabei seit: 1176681600000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1213456671000

    herr experte für reiserecht!

    was glauben sie welche empfehlung der konsumentenschutz gibt ?

    --wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt--!!

    weiters möchte ich dazu noch bemerken, angenommen sie bestellen im internet einen fotoaparat mit objektiv, der fotoaparat kommt das objektiv leider nicht akzeptieren sie das ??, damit die postgebühren durch die nachsendung ihres objektives für den rest der menschheit nicht steigen. ihnen sind die genauen mängel die in unserem urlaub aufgetreten sind nicht bekannt (seien sie froh, kakerlaken oder schimmel im bad wären das kleinste übel gewesen). da ich mich von meinem reiseveranstalter nicht für dumm verkaufen lassen möchte, hat man als kleiner normalverbrauer (und nicht experte) leider meist keine andere möglichkeit als den rechtschutz in anspruch zu nehmen um an sein gutes recht zu kommen. das es immer wieder personen geben wird die versuchen gewisse situationen bis aufs letzte auszuschlachten, daran wird sich nie und nimmer etwas ändern.

    das obiger text nicht mehr themenbezogen ist, ersuche ich zu entschultigen.

    mit freundlichen grüßen/anita, und absolut kein experte in sachen reiserecht

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1213459097000

    @anitag

    Mein Kommentar: ???????

    Jeder, der hier bisher gepostet hat, Dir inklusive, findet daß das Angebot an sich sehr ordentlich ist. Warum also sollte man jemandem Empfehlen hier auch noch einen Rechtsanwalt einzuschalten?

    Darauf bezieht sich Peter's Posting.

    Alle sagen das ist doch in Ordnung. Nur Du kommst daher, sagst das ist auch in Ordnung, aber schaltet doch einen Rechtsanwalt ein. Wo bitte ist hier auch nur ein Fünkchen Logik zu erkennen?

    Gruß

    Berthold

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