Flug: Technische Probleme sind keine außerordentliche Umstände entschied der EuGH

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1236269272000

    @Lilian1507 sagte:

    Bei einem Absturz mag zwar die Versicherung dafür aufkommen, aber sicher wird für die entsprechende Fluggesellschaft doch die Prämie erhöht. Ich bin zwar kein Versicherungsexperte, stelle mir als Laie aber vor, dass so eine Versicherung nach ähnlichen Prinzipien wie eine Kfz-Versicherung funktioniert.

    Hallo,

    das denke ich eher nicht. Denn was würden wohl die großen Airline wie Lufthansa, Air France/KLm und BA machen, wenn Sie für jeden Unfall extra zur kasse gebeten werden würden. Denn das was Du in der normalen Presse liest, sind ja nur die spektakulären Dinge. Etwa 95 % aller Zwischenfälle werden ja gar nciht an die große Glocke gehängt.

    Schau mal hier!

    Gruß

    Berthold

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1236269309000

    Ich glaube, niemand will ein Risiko eingehen, wenn er fliegt. Das hat deswegen nichts mit Preisen oder Kosten zu tun. Das ist ein absolutes Grundbedürfnis, denn sonst würde niemand ein Flugzeug betreten.

    Worüber reden wir hier eigentlich ? Ich bin nicht mal sicher, ob die airlines schon vor dem Urteil Rückstellungen für einen höchstrichterlich entschiedenen Fall gemacht haben, sich aber bisher hinter ihren AGB verstecken konnten. Ich weiss nicht, wo in der Vergangenheit die Rechtssprechung in dieser Problematik geendet hat. Amtsgericht oder mehr ?

    Weiterhin weiss ich auch nicht, wie hoch der Kalkulationsfaktor dieses "Risikos" ist. Sind es 0.1%, sind es 1.1%, sind es 3% ? Ich habe keine Ahnung, aber was immer es ist darf man doch sagen, das es im gesamten Flugpreis eine verlässenbare Grösse ist.

    Ich bezweifel, das es einen Zusammenhang mit dem Flugpreis gibt. Aber diejenigen, die betroffen sind, werden entschädigt. Und das ist gut so !!!!!

    Gruss Gabriela

  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    geschrieben 1236270107000

    @gabriela maier Hallo, Gabriela.

    "Ich glaube, niemand will ein Risiko eingehen, wenn er fliegt"

    Das glaubst Du und trifft sicherlich weitestgehend auf viele etablierte Gesellschaften zu.

    Aber so wie Du es hier schreibst, würde ich das so nicht stehen lassen. Aus eigener Erfahrung.

    Die Risikobereitschaft ist bei Menschen unterschiedlich ausgeprägt.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1236270177000

    @ADEgi sagte:

    Denn das was Du in der normalen Presse liest, sind ja nur die spektakulären Dinge. Etwa 95 % aller Zwischenfälle werden ja gar nciht an die große Glocke gehängt.

    Das ist mir schon klar, dass nicht alles an die große Glocke gehängt wird. Aber Entschädigungen müssen dann trotzdem gezahlt werden. Und wenn bei Fluggesellschaft A häufiger Entschädigungsleistungen anfallen als bei Fluggesellschaft B, dann zahlt sie für den Versicherungsschutz sicher auch mehr. Schließlich will die Versicherung ja nicht draufzahlen...

    Ich glaube jedenfalls nicht, dass Fliegen durch diese Gerichtsentscheidung gefährlicher wird - die Crew will ja schließlich auch heil nach Hause kommen...

    ;)

  • mosaik
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    geschrieben 1236332125000

    @ADEgi sagte:

    es ist aber definitiv ein Schlag gegen alle, die Wert auf sicheres Fliegen und auf niedrige Preise legen.

    Denn wenn ein Defekt, welcher Art auch immer, auftritt, so ist die Verlockung trotzdem damit zu fliegen, weit größer, als zuvor. Denn macht man es nicht, kostet es ja richtig Geld

    Darüber scheint man auch diskutiert zu haben, zumindest in deutschen Reise-Anwaltskreisen. Die jedoch der Meinung sind, ein ordentliches Unternehmen wird dieses Risiko ebenso wenig eingehen wie ein verantwortungsvoller Pilot.

    Aber...

    Wir erinnern uns noch an die Hapag Lloyd Maschine, die nach Wien rein segelte, weil ihr der Sprint ausgegangen war. Stimmen wollten nie verstummen, die dahinter eine Anweisung von der Heimatbasis in Deutschland gesehen hatten, nicht in Griechenland zu tanken, weil das Kerosin dort teurer wäre ... oder ähnliche Vermutungen.

    Gleiches galt bei manchen Absturz - Spekulationen beispielsweise darüber - und die wurde bereits mehrfach von TV-Stationen recherchiert - dass nicht Originalersatzteile verwendet werden, weil zu teuer, sondern "günstige" no-name-Teile. So fand man vor Jahren in Italien auf Flughäfen ganze Hangar voll dieser no-name-Produkte.

    Ich persönlich gehe davon aus, dass bei Fluglinien genau derselbe Trend wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen eingetreten ist und sich verschärfen wird: arbeiten mit einem absolut notwendigen Minimum an Personal und Einsparungen woimmer sie noch gerade vertretbar sein werden.

    Aber ganz sicher könnte der Fall eintreten, dass ein Pilot, der merkt, eine Kleinigkeit funktioniere nicht so wie sie soll, beispielsweise die zweite Klimaanlage arbeitet nur zu 50 % (die im Fall des Ausfalls der ersten einspringt) und fliegt trotzdem mal schnell noch von Hamburg nach München. Wäre denkbar, wäre vielleicht fahrlässig, wäre vielleicht ... tödlich, aber man hätte die Ausgleichszahlung von € 250.-- pro Person umgangen, deren Ticketwert vielleicht bei € 50,-- lag!

    So ist das im Wirtschaftsleben: Der Druck erzeugt Lösungen. Ob die Lösungen jedoch dann im Sinne aller ist, ist eine andere Frage

    meint

    Peter

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1236333271000

    Also diese Rechnungen gehen so nicht auf. Ein möglicher Totalausfall einer Maschine durch bewußt in Kauf genommenes Fehlverhalten kommt der Gesellschaft sicher teurer zu stehen, als eventuelle Ausgleichszahlungen. Wenn sie Glück hat, sitzen ja viele Passagiere wie Berthold im Flieger, die aus Dankbarkeit über günstige Flugtickets auf die ihnen zustehenden Rechte verzichten.

    Mir ist es egal, wenn dadurch die tickets um 10€ teurer werden. Aber die Aussicht, auf eine Entschädigungsleistung würde den Ärger beim Warten auf den verspäteten Abflug spürbar reduzieren.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1236355090000

    @ mosaik:

    jetzt habe ich doch noch Grund zum Hinterfragen:

    ich lese in einem Kurzkommentar zu diesem Urteil EuGH, C 549/07, wonach die airline bei Stornierung eines Fluges wegen technischer Problem nicht zu Ausgleichzahlungen herangezogen werden kann, wenn sie die "technischen Probleme nicht selbst verschuldet hat " !!!!!

    Steht da was in den 5 Seiten der Urteilsbegründung ? Ansonsten wäre das für mich sowas von einem "Totschlagargument", mit dem nichts, aber auch gar nichts klarer geworden ist.

    Gruss Gabriela

  • lizet
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    Beiträge: 14
    geschrieben 1236361269000

    Ich würde gerne diesen Beitrag über "Quelle Reiserecht Aktuell Ausgabe 1/2009"

    lesen, denn es gibt auch einen LG Köln Az. 11 176/07 wo technische Probleme auch wenn veraltet ist als außergewöhnlich und unerwartet gelten. Wie steht das dann im Zusammenhang mit den neuen EuGH Urteil vom 22.12.08 in Verbindung?

    Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Traumzeit
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    geschrieben 1236381886000

    Wenn es mal doch aus Einsparungsgründen zu einem Absturz kommen sollte, wird eh erst der Techniker oder der Pilot zur Verantwortung gezogen. Und welcher Druck auf Diesen lasten, Aufgrund der ewentuellen Einsparungen. Die Frage ist doch mit welchen "kleinen" Fehler oder Defekten ein Flugzeug noch starten darf ohne die Sicherheit zu gefährden. Ob dann noch Aufgrund der Beseitigung eines "kleinen" Fehlers der Flug verschoben wird. Und dadurch Entschädigungzahlungen an den Flugkunden entstehen. Das ist doch wohl nicht im Sinne des Fluggastes.

    LG Traumzeit.

    Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen... Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1236598378000

    Schade, Mosaik hat auf meine Frage nicht geantwortet ( oder bisher nicht antworten können ).

    Die Reisefachleute, die hier oft schreiben, setzen doch sonst immer links, so das man Zugriff haben kann.

    Darum bitte noch einmal: steht in der Urteilsbegründung etwas über die Schuldhaftigkeit ? Und wie diese zu ermitteln wäre ?

    Die Feststellung des EuGH -wie o.a.- wird doch konterkariert, wenn es erst eine Schulduntersucherung geben müsste, und es tut sich nach wie vor ein Riesenschlupfloch für die airlines auf.

    Wer, wenn nicht die airline ( und/oder ihre Erfüllungsfehilfen ) sollte denn noch Schuld sein für ein technisches Problem ?

    Gruss Gabriela

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