• kaydede
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    geschrieben 1225724353000

    Hallo an alle,

    Wir brauchen mal dringend hilfe wir haben am freitag abend über Holidaycheck bei GTI unseren sommer urlaub 2009 gebucht.

    So nun sind wir stark am zweifeln ob das richtig war, viele sagen die preise fallen noch mal usw.

    Jedenfalls überlegen wir jetzt doch noch zu stornieren und abzuwarten :frowning:

    Ich weiß viele denken jetzt das hätte man sich vorher überlegen sollen... ist mir jetzt auch klar und ich gelobe besserung.

    Also meine frage ich konnte aus den agbs nicht entnehmen kann ich wie bei anderen verträgen auch 2 wochen kostenfrei ausdem vertrag oder wird eine richtige storno gebühr fällig??

    bitte dringend um antwort...

    suchfunkion hat nichts gebracht

    lg kaydede :laughing:

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1225725687000

    Warum rufst du nicht das HC-Reisebüro an?

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Sandra1971
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    geschrieben 1225725705000

    Naja,

    da habt Ihr wohl Pech gehabt:

    Auszug aus den AGB´s von GTI:

    "Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (e-mail, Internet) vorgenommen werden kann, bietet der Kunde GTI den Abschluß eines Reisevertrages aufgrund der von GTI herausgegebenen Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt GTI den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für Kinderfestpreise und –ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes bei Antritt der Reise. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von GTI zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird GTI dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist GTI nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von GTI vor, welches durch den Reisenden auch durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann."

    Auf das Fernabsatzgesetz könnt Ihr Euch in solchen Fällen nicht berufen, da täte sich so mancher Reiseverantstalter bedanken...Stornogebühren müsstet Ihr auf jeden Fall bezahlen, die sind wahrscheinlich höher als die Ersparnis bei Neubuchung.

    VG

    Sandra

  • holzwurm
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    geschrieben 1225725721000

    Falls du online gebucht hast, wird eine Stornogebühr fällig.

    Ein Rücktrittsrecht gibt es bei Reisen leider nicht.

    Du hättest aber auch telefonisch buchen können, dann hättest Du Dir die Reise an der Hotline erst mal als Option einbuchen lassen können.

    Von einer Option kannst Du jederzeit innerhalb der entsprechenden Frist (meist 3 Tage) kostenlos zurücktreten.

    LG

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1225725740000

    Du hast einen gültigen Vertrag und kannst somit nur gem. der Veranstalter - AGB zurücktreten oder ggf. umbuchen. Die entsprechenden Gebühren findest Du ebenfalls in den AGBs.

    Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es in diesem Fall nicht, das Argument "Fernabsatzgesetz" trifft hier nicht zu.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1225725804000

    Hallo kaydede,

    das war ja keine Option auf eine Reisebuchung, da hat man die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen kostenfrei abzusagen. Hier liegt ein Reisevertrag vor. Laut AGB von GTI sind 10% Stornogebühr fällig, mindestens aber 5o Euro p.P. fällig. Und das wäre dann u.U. der Betrag, den Du bei einem späteren Buchungstermin einsparen würdest :(

    Mensch , Du bist doch hier bei HC, hättest Du mal die User vorher an deinen Zweifeln teilhaben lassen, was die Preise angeht.

    Viell. hat ja hier jemand mehr Ahnung von der Materie und verkündet die frohe Botschaft, eine Mail und Du bist raus aus der Nummer. So ganz kostenlos wird es aber wohl nicht gehen.

    Gruß

    Sabine

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1225725881000

    Hallo:

    für solche Fälle wurde das Widerrufsrecht in einer klar definierten Zeitspanne geschaffen. Es sollte möglich sein, die "euphorische" Entscheidung zu korrigieren. Über das Widerrufsrecht müssen die AGB`s von GTI Auskunft geben. Solltest du darauf nicht zugreifen können, würde ich an deiner Stelle "profilaktisch" stornieren, und mit "Nichtwissen" argumentieren, ob die kostenfreie Stornierung in der getätigten Form möglich ist und den Veranstalter auffordern, dir das Gegenteil zu beweisen.

    Gruss Gabriela

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1225726063000

    @gabriela_maier sagte:

    Veranstalter auffordern, dir das Gegenteil zu beweisen.

    Das ist ein Leichtes - bei fester Buchung wurde doch vom Reisenden die Akzeptanz der AGBs bestätigt, sonst hätte die Buchung gar nicht durchgeführt werden können. Ob die AGBs auch gelesen (und verstanden!) wurden, ist etwas anderes und liegt nicht mehr im Einflussbereich des Veranstalters. Nichtwissen oder Nichtwissenwollen schützt vor Schaden nicht...

    Mit solch fundiertem Halbwissen wäre ich also eher vorsichtig.

    Abgesehen davon sind die AGBs (fast) aller Veranstalter auch unten auf der Seite verlinkt und können jederzeit nachgelesen werden (wenn man denn möchte...).

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1225726177000

    @Ahotep sagte:

    Hallo kaydede,

    das war ja keine Option auf eine Reisebuchung, da hat man die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen kostenfrei abzusagen.

    falsch.

    Es gibt keinen Reiseveranstalter mit 14 Tagen Optionsfrist, wenn die Kataloge raus sind. Üblich sind 3 Tage.

    @Ahotep sagte:

    Viell. hat ja hier jemand mehr Ahnung von der Materie und verkündet die frohe Botschaft, eine Mail und Du bist raus aus der Nummer. So ganz kostenlos wird es aber wohl nicht gehen.

    Es führt leider kein Weg an einem kostenpflichtigem Storno vorbei.

    LG

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1225726272000

    @ sina1:

    das "Nichtwissen" ist eine legale juristische Formulierung, die zu keinem -ich wiederhole-keinem Schaden desjenigen führt. Denn Nichtwissen führt zwangsläufig nach Aufforderung zum status des "Wissenden" eingesetzt zu werden.

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