Naja,
da habt Ihr wohl Pech gehabt:
Auszug aus den AGB´s von GTI:
"Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (e-mail, Internet) vorgenommen werden kann, bietet der Kunde GTI den Abschluß eines Reisevertrages aufgrund der von GTI herausgegebenen Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt GTI den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für Kinderfestpreise und –ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes bei Antritt der Reise. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von GTI zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird GTI dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist GTI nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von GTI vor, welches durch den Reisenden auch durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann."
Auf das Fernabsatzgesetz könnt Ihr Euch in solchen Fällen nicht berufen, da täte sich so mancher Reiseverantstalter bedanken...Stornogebühren müsstet Ihr auf jeden Fall bezahlen, die sind wahrscheinlich höher als die Ersparnis bei Neubuchung.
VG
Sandra