Mag sein, trifft aber hier nicht zu.
hilfe- mist gemacht...
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geschrieben 1225726325000
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geschrieben 1225726336000
Bitte den Thread-Eröffner nicht mit gefährlichem Halbwissen und könnte/sollte/müsste etc. verunsichern!
Alles relevante hat Sina schon gesagt.
@Sina1 sagte:
Du hast einen gültigen Vertrag und kannst somit nur gem. der Veranstalter - AGB zurücktreten oder ggf. umbuchen. Die entsprechenden Gebühren findest Du ebenfalls in den AGBs.
Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es in diesem Fall nicht, das Argument "Fernabsatzgesetz" trifft hier nicht zu.
Exakt so ist es, nichts anderes ist zu erwarten.
Viele Grüße.
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch ) -
geschrieben 1225726538000
Hallo Gabriela,
die Idee ist zwar ganz nett, jedoch meilenweit an der Realität unseres Planeten vorbei!
Jeder der bucht, muß die Veranstalterbedingungen als gelesen bestätigen. Somit zieht Unwissenheit leider gar nicht. Eine profilaktische Stornierung, was immer das in diesem Falle sein soll, gibt es hier nicht.
Profilaktisch heißt ja vorsichtshalber. Das bedeutet aber nicht kostenlos!
Der Beweis, von Seiten des Veranstalters kann aber jederzeit erbracht werden, daß der Bucher die AGB's gelesen hat.
Grundsätzlich gäbe es zwei Möglichkeiten.
1. Mit HC Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob diese Buchung tatsächlich schon verbindlich eingebucht wurde. (Telefon!) Eventuell steht das Ding noch auf Option, obwohl ich mir das nach drei Tagen nicht wirklich vorstellen kann. Falls aber doch, dann kann noch kostenlos storniert werden.
2. Die 10 % Stornokosten gelten ja noch länger. Sollte also ein Angebot kommen, bei dem der Preisvorteil über 10 % liegt, so kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch storniert werden, wenn es sich lohnen würde.
Gruß
Berthold
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30985Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1225726690000
Hallo Holzwurm,
14 Tage nicht, aber 10 Tage. So steht es in der Vorausbuchungsbestätigung meines RV.
..mit Erscheinen des neuen Sommerkataloges 09, erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung.Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung, kostenlos zu stornieren...
Gruß
Sabine
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geschrieben 1225726789000
@gabriela_maier sagte:
das "Nichtwissen" ist eine legale juristische Formulierung, die zu keinem -ich wiederhole-keinem Schaden desjenigen führt. Denn Nichtwissen führt zwangsläufig nach Aufforderung zum status des "Wissenden" eingesetzt zu werden.
Hallo,
nochmals: Der Buchende muß ausdrücklich bestätigen, daß er die AGB's des Veranstalters gelesen hat. Nur dann wird eine Buchung erfolgen.
Er kann sich also keinesfalls auf "Nichtwissen" berufen. Denn würde er behaupten, daß er das gar nicht gelesen hätte, dann wäre das ja rein rechtlich die ausdrückliche Bestätigung, daß er gelogen hätte! Das wäre rechtlich sicher sehr interessant zu verwerten!
Gruß
Berthold
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geschrieben 1225726927000
bitte meinen Beitrag nochmal nachlesen und profilaktisch sowohl wie das Nichtwissen in Zusammenhang bringen. Ich habe in keinster Weise erklärt, das man da so ohne weiteres rauskommt: aber der threaderöffner sagte, das er in die AGB`s nicht eruieren konnte, was Sache ist.
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geschrieben 1225727036000
@Ahotep sagte:
14 Tage nicht, aber 10 Tage. So steht es in der Vorausbuchungsbestätigung meines RV.
Hallo,
eine Vorausbuchung ist aber keine normale Option! Das sind unterschiedliche paar Schuhe. Bei einer normalen Option, um die es sich hier handelt dauert die Optionsfrist in der Regel zwischen einem und drei Tagen.
Gruß
Berthold
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geschrieben 1225727144000
@Ahotep sagte:
Hallo Holzwurm,
14 Tage nicht, aber 10 Tage. So steht es in der Vorausbuchungsbestätigung meines RV.
..mit Erscheinen des neuen Sommerkataloges 09, erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung.Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung, kostenlos zu stornieren...
Gruß
Sabine
Eine Vorausbuchung ist auch was anderes.
Da buchst Du eine Reise für die es noch keinen Katalog gibt und zu dem Zeitpunkt noch nicht mal ein Preis feststeht. Somit war Deine Reise noch gar nicht buchbar.
Die TE hat aber eine schon buchbare Reise gebucht.
Das ist der große Unterschied.
Lg
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geschrieben 1225727629000
@gabriela_maier sagte:
aber der threaderöffner sagte, das er in die AGB`s nicht eruieren konnte, was Sache ist.
Hallo,
wenn er lesen kann, dann kann er auch die AGB's lesen. Wenn er das nicht versteht, was dort geschrieben ist, dann kann er sich nur darauf berufen, daß er nicht geschäftsfähig ist!
Einen andere Möglichkeit gibt es nciht! Denn, daß er das gelesen hat, hat er ja bestätigt!
Gruß
Berthold
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geschrieben 1225727747000
so danke dann habe ich leider pech gehabt- ist ja meine eigene schuld-
wir haben ja eigentlich ein super hotel rausgesucht!
Habe nur seid der buchung irgentwie so ein komisches bauchgefühl ob das wohl richtig war
Naja villeicht soll es jetzt einfach so sein !
vielen lieben dank für die schnellen antworten