• gastwirt
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    geschrieben 1224680196000

    bestimmt keine neue Erkenntnis-es liegt nicht an den Updates, sondern am "System" :laughing:

  • holzwurm
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    geschrieben 1224682112000

    @Adson_Berlin sagte:

    Die Reise lief über ein Internetbuchungsportal, bei dem man Reisen bei Veranstaltern bucht.

    Wenn man hier im Forum Hilfe erwartet, dann müssen alle Fakten auf den Tisch und nicht nur die Hälfte oder gar scheibchenweise.

    Da Du uns nicht den Veranstalter nennen möchtest, ist hier für mich EOD = End of Diskussion.

    Ich helfe dann lieber den Usern die etwas kooperativer sind und uns auch alle Informationen, die zur Beurteilung der Lage gehören zur Verfügung stellen.

    LG

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1225539608000

    Lese gerade ein interessantes Urteil des LG Frankfurt ( AZ 2/24 S 139/07 ), was dem threaderöffner vielleicht für seine Auseinandersetzung helfen kann.

    Es ging in der Sache eigentlich um was anderes, was aber ohne Zweifel eines der grössten Ärgernisse für Urlauber ist, nämlich um das Überbuchen und das vor Ort umquartieren in ein anderes Hotel.

    Das Gericht hat entschieden, das die Veranstalter verpflichtet sind, ihre Kunden über "wesentliche Veränderungen" zu informieren, die bis Antritt der Reise eintreten. Dazu zählt auch die Überbuchung des Hotels. Das ist nach Ansicht des Gerichtes eine Leistungsveränderung, und das Zurückhalten dieser Info ist eine "Verletzung der Informationspflicht" durch den RV. Die Klägerin in der o.a. Sache erhielt 45% des Reisepreises erstattet, da das Ersatzquartier "weniger komfortabel" ( wurde nicht näher definiert ) als das gebuchte Hotel war. Für die Verletzung der Informationspflicht wurden ihr aber noch zusätzlich 15% des Reisepreises zugesprochen.

    Wichtig ist die Rechtssprechung über die Verletzung der Informationspflicht. Das Gericht folgt hier wohl einer Entscheidung des BGH in einer anderen Sache, wonach Banken und Finanzdienstleister ihre Kunden über versteckte Provisionen informieren müssen, die sie erhalten haben und noch weiterhin erhalten. Das BGH in in seinem Urteil XI ZR 56/05 dazu festgestellt, das die betroffene Bank schadensersatzpflichtig aus einer Informationspflichtverletzung sei.

    Wenn das kein Zündstoff für die Reise-Branche ist, weil es ans Eingemachte geht, na dann weiss ich nicht, wo sonst noch Gerichte den Urlaubern substanziell helfen können.

    Gruss Gabriela

  • privacy
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    geschrieben 1225549597000

    @gabriela maier

    Vielen Dank für die Information. Die Anerkennung einer Verletzung der Informationspflicht ist auf etliche Bereiche ausdehnbar. Denke da auch

    an die "Nichtnutzbarkeit" verschiedener, zugesagter Einrichtungen in

    Hotels usw..

    Im Kommunikations-Zeitalter sollte dies zufriedenstellend zu

    bewerkstelligen sein. Hier werden aber auch die Hoteliers

    gefordert, speziell was Hotelüberbuchungen betrifft.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1225555649000

    @ privacy:

    ich glaube, diesen Sprengsatz werden noch viele Produzenten und Dienstleistungsanbieter in allen Branchen spüren. Ob meine Vermutung zutrifft, das es von dem von mir zitierten BGH Urteil ausgeht weiss ich nicht. Aber es gibt jetzt einen Riesenuntschied: die Informationspflicht ist satisfaktionsfähig !! Bisher konnte man sich auf wachsweiche AGB`s berufen, und Probleme in der Richtung wurden juristisch von der untersten Instanz nach oben verschleppt, und spätestens wenn`s kritisch wurde, auf dem kleinen Dienstweg erledigt. Jetzt kann man von oben nach unten agieren, was für tolle Aussichten.

    In Bezug auf die Reisebranche dürften damit die Mogelpackungen mancher Angebote erledigt sein. Ich bin sogar sicher, das auch die durch AGB`s geschützten Flugzeitenänderungen dazu zählen werden.

    Um das klar zu stellen: ich möchte keine amerikanische Verhältnisse, wonach dort eine zig-Millionen-Dollar-Klage möglich ist, wenn sich jemand aus dem Kaffeeautomaten bedient, sich dabei -wahrscheinlich durch eigenes Verschulden- die Hand durch den heissen Kaffee verbrennt, weil auf dem Pappbecher nicht davor schriftlich in einzusehender Weise gewarnt wird, das der Kaffee heiss aus dem Automaten kommt !!!

    Aber ich möchte schon von meinem RV mindestens 4 Wochen vorher erfahren, das ich meine gebuchte Reise zu den avisierten Flugzeiten und in das von mir gewählte Hotel nicht antreten kann.

    Das Urteil ist ein guter Tag für uns Urlauber. Warten wir mal ab, was die Branche nach dem Wochenende dazu zu sagen hat. Ich bin gespannt !

    Gruss Gabriela

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1225556038000

    @ privacy:

    ich wette, das ab Montag dann wieder Preiserhöhungen herhalten müssen. Und deswegen vorab: ja, möglich ! Ob das aber eintrifft weiss keiner !! Absolute Voraussagungen in dieser Richtung sind nur Spekulationen ! Weil: man kann das Problem durch transparente Anebote lösen !

    Ich bin auf Montag gespannt.

    Gruss Gabriela

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1225633276000

    Mal ganz grundsätzlich: Wer eine Pauschalreise bucht, der bucht ein Hotel, einen Flug und evtl. den Transfer. Man bucht weder eine Airline, noch eine fixe Flugzeit. Das sind die Fakten. Daher wir es auch zukünftig Flugzeiten-Verschiebungen geben oder einen möglichen Airline Wechsel- es besteht überhaupt kein Anspruch darauf!

    Ich kann einen Zusammenhang zwischen dem Urteil und den von Dir "erwarteten"Preiserhöhungen zudem absolut nicht erkennen.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1225645741000

    Günter:

    die Branche hat sich bisher immer hinter der Behauptung verschanzt, das fixe Termine und Garantien egal welcher Art die Preise der Pauschalreisen nach oben treiben, weil ein Risikopuffer eingearbeitet werden muss. Wenn du bitte noch mal nachliest: ich habe mit meiner diesbezüglichen Vermutung auf die Reaktionen der Branche spekuliert, die ab Dienstbeginn Montag diesen Punkt ins Spiel bringen wird. Wetten ?

    Gruss Gabriela

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1225727945000

    @Günter/HolidayCheck sagte:

    Mal ganz grundsätzlich: Wer eine Pauschalreise bucht, der bucht ein Hotel, einen Flug und evtl. den Transfer. Man bucht weder eine Airline, noch eine fixe Flugzeit. Das sind die Fakten. Daher wir es auch zukünftig Flugzeiten-Verschiebungen geben oder einen möglichen Airline Wechsel- es besteht überhaupt kein Anspruch darauf!

    Ich kann einen Zusammenhang zwischen dem Urteil und den von Dir "erwarteten"Preiserhöhungen zudem absolut nicht erkennen.

    Günter,

    in dem Punkt muß ich Dich berichtigen.

    Schauinsland bietet die Pauschalreise im selben Hotel (Zimmer) zum gleichen Termin zu unterschiedlichen Preisen an.

    Der Grund ist die Airline.

    LG

  • privacy
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    geschrieben 1225728162000

    ... und ein Vermittler (daher kein Name, aber als Fachmann kennst Du den schon, fängt mit b an und hört mit i auf) bietet konkret Flüge immer mit

    airberlin in Zusammenhang mit Pauschalreisen explizit an.

    Also so einheitlich ist die "Front" da schon nicht mehr.

    Gruß privacy

    ==========

    weil es eine Kooperation mit Air Berlin ist, lieber privacy. Da ist das mehr als nur normal!!!

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