• austin2000
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1386950316000

    Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.

    So, wir haben jetzt endlich eine Rückmeldung von ITS erhalten... Ich kann aber nicht wirklich abschätzen, ob wir uns damit zufriden geben sollen oder auf unsere Forderung bestehen sollen...

    In unserer Forderung hatten wir die max. Beträge der Frankfurter Tabelle angesetzt und alles was irgendwie möglich war.  In Summe waren dies  EUR 380,87 zzgl. EUR 50,- / p. Person und Tag als nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Uns war natürlich klar, dass wir diesen Betrag nie voll erhalten würden; aber lieber ein wenig mehr fordern, als zu wenig...

    In dem Schreiben von ITS haben wir jetzt EUR 165,-  , ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aus Kulanz erhalten.

    Was meinen die Experten? Macht es Sinn noch mehr einzufordern oder lohnt es sich nicht wirklich? Der Reisepreis betrug EUR 1.754,-

    Vielen Dank schonmal!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386967798000

    @austin2000

    Entschuldige, aber einiges befremdet mich:

    Das Hotel - schreibst du - sei absolut gleichwertig gewesen (abgesehen von der Animation).

    Die Lage war scheinbar anders, aber wohl nicht objektiv schlechter?

    Was verstehst du unter "alles was möglich war" im Bezug auf die Minderungen?

    :frowning:

    Du hättest die Umbuchung nicht akzeptieren müssen und auf den Abbruch des Urlaubs bestehen können.

    Für den Umzug steht dir ein Tagessatz der Reise zu.

    Hast du "alles was möglich war" denn dokumentiert, diesbezüglich um Abhilfe gebeten und die Mängel von der örtlichen Reiseleitung bestätigen lassen?

    Falls nicht - wovon ich eigentlich ausgehe - nimm das Angebot an und lass gut sein.

    Ausgenommen du substantiierst den "erlittenen Schaden" ist das in der Tat alles, was du unstreitig (und vermutlich auch streitig!?) erwarten kannst.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1386968804000

    @austin

    gilt der in der letzten zeile angegebene preis pro person oder zusammen?

    ich muß schon sagen, ganz schöner hammer, den du da von der leserschaft verlangst.

    erwartest du jetzt echt tipps, wie man den veranstalter noch mehr auspressen kann?

    sorry. ich bin die letzte, die nicht virtuell mitkämpfen würde, wenn es gerechtfertigt wäre.

    aber deine forderung ist schon wirklich abzocke am veranstalter.

    und ich freue mich, dass ich diesen begriff mal im umgekehrten zusammenhang benutzen kann.

    dein upgrade auf ein mb zimmer hast du nicht verlangt. hat man dir aber zum ausgleich deiner unannehmlichkeiten besorgt.

    und das war dir auch nicht recht?

    für so eine haltung fehlt mir jegliches verständnis.

    und nein, ich arbeite nicht bei einem veranstalter. bin aber in der dienstleistung tätig.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • ichmagreisen
    Dabei seit: 1215302400000
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    geschrieben 1387008705000

    Lexilexi:

    "und ich freue mich, dass ich diesen begriff mal im umgekehrten zusammenhang benutzen kann."

    Und im umgekehrten Fall ist das www ein rechtsfreier Raum? :frowning:

    Oder greift der Hinweis -der ja doch oft im Forum erscheint- nur Veranstaltern gegenüber?

    Ich weiß es grad wirklich nicht...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1387016277000

    @ichmagreisen

    "Abzocken" unterstellt keine strafbare Handlung.

    Der Hinweis auf Mäßigung betrifft Vorhalte wie "arglistige Täuschung" oder "Betrug" etc., das ist etwas vollkommen anderes.

    Es ist zwar nicht freundlich, aber angesichts der Formulierung, man habe "alles was möglich war" in die Beschwerde einfließen lassen im Kontext mit dem Bekenntnis "Hotel war absolut gleichwertig" ist auch keine sehr geschickte ...

    :?

    Ums kurz zu machen: Es wurde die Animation erwähnt. Wenn beispielsweise im Ausweichhotel keine Kinderbetreuung angeboten wurde, die es im gebuchten jedoch gab, so ist dies ein Minderungsgrund. Nicht jedoch eine Soft-Animation im Gegensatz zu Spiel ohne Grenzen - das ist nur eine Unannehmlichkeit, für welche man den RV nicht in Anspruch nehmen kann. Der Umzugstag soll erstattet werden. M.E. kann austin2000 damit durchaus zufrieden sein - es sei denn, sie/er substantiiert die übrigen Reklamationen und hat formal korrekt vor Ort Beschwerde darüber geführt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ichmagreisen
    Dabei seit: 1215302400000
    Beiträge: 308
    geschrieben 1387096121000

    Danke für den ausführlichen Text vonschmeling. ;)

    Wobei ich meine Frage immer noch nicht beantwortet sehe- oder ich verstehe es wirklich einfach nicht.

    Vielleicht ist es aber auch das berühmte Fähnchen im Winde. Wenn es mir mal wieder im Forum begegnet, kann ich ja einfach nochmal auf meine Frage zurückkommen.

    Es interessiert mich einfach brennend.

    Und danke für deine Einschätzung.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1387105547000

    Dann ganz einfach:

    "Abzocke" ist zwar ein Unwort (m.M.!) jedoch kein unrechtes.

    Daher ist ein Hinweis auf "den nicht rechtsfreien Raum" entbehrlich - ganz gleich für welches Vorgehen es benutzt wird.

    ;)

    Was immer das Fähnchen im Wind damit zu tun haben mag verstehe ich wiederum nicht.

    (Verzichte aber auch gerne auf Erhellung, da es m.E. völlig o.t. ist ...)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • austin2000
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1387729987000

    @all: erst einmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

    @lexilei: Der Reisepreis war für beide zusammen

    @ von Schmeling: Unter "Alles was möglich war" meinte ich dass ich mich an der Frankfurter Tabelle orientiert habe. Dort sind nun mal richtwerte von/bis angegeben. Hierbei habe ich die Höchstwerte angesetzt.

    In Bezug auf das "gleichwertig": Dies war so gemeint, dass der Standard in etwa gleichwertig war. Das Hotel hatte 4,5 statt 4 Sterne. Außerdem war es von der Qualität gleichwertig. Allerdings hatten wir bewusst ein Clubhotel wie das Calimera gebucht (aufgrund der vielseitigen und abwechslungsreichen Animation) und das war in dem Ausweichhotel nunmal leider nur seeeeehr bedingt vorhanden.

    Bei den Mängeln die ich angerügt habe, handelt es sich um offensichtliche Mängel, die schon allein aus der Hotelbeschreibung hervorgehen (kleinerer Strand, wenig Animation, Uferstraße, etc.), von daher habe ich diese auch nicht gesondert von der Reiseleitung quittieren lassen.

    Aus meiner Sicht ist das auch keine Abzocke am Veranstalter. Besonders bei diesem  Hotel ist aus den letzten Bewertungen eindeutig ersichtlich, dass es bei dem Calimera ein hohes Überbuchungsproblem gibt. (wurde mehrfach erwähnt)

    Die Vorgehensweise vom VA diese Information erst vor Ort mitzuteilen und den Urlauber vor vollendete Tatsachen zu stellen halte ich eher für eine Abzocke am Verbraucher.

    Das erhaltene Meerblickzimmer war schon OK; aber halt nicht gewollt. Wenn ich eins gewollt hätte, hätte ich dies auch gebucht. Wärt ich am Abend nochmals umgezogen??? Wir waren froh, als wir endlich unser Zimmer hatten...

    Wie würdet ihr den reagieren wenn ihr in ein gutes Restaurant geht und euch ein teures Steak bestellt auf dass ihr euch freut und bekommen tut ihr ein Wiener Schnitzel. Die Qualtität kann durchaus gleichwertig sein, trotzdem ist es etwas ganz anderes als ihr bestellt habt (ist zwar jetzt ein völlig anderes Produkt, aber von der Problematik das gleiche)

    Der VA hat halt hier seinen Vertrag nicht erfüllen können und dafür muss er jetzt auch die Kosten tragen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1387739146000

    @austin2000

    Wenn einem die ersatzweise Unterkunft nicht zusagt, kann man die Reise abbrechen und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten in voller Höhe.

    Es ist vollkommen gleichgültig, ob die abweichenden Charakteristika sich aus dem Katalogtext ergeben und entbindet dich dies nicht von der Verplichtung, vor Ort um Abhilfe zu ersuchen.

    Zumal das Alternativhotel noch eine höhere Kategorisierung hatte, sind deine Aussichten eine über das bisherige Angebot hinausgehende Erstattung zu erhalten aus meiner Sicht denkbar gering.

    Überdies gibt es lt. der Frankfurter Tabelle keine Minderung für einen "kleineren Strand", die Uferstraße müsste eine Lärmbelästigung dargestellt haben, und auch die abgespeckte Animation ist bestenfalls eine Unannehmlichkeit und lt. Tabelle nicht mindernd.

    Das alles würde - wie schon mehrfach gesagt - auch nur dann berücksichtigt werden können, wenn du ordentlich Beschwerde geführt hättest ...

    :?

    Und welche "Kosten" sollte der RV bitte tragen müssen?

    Er hat euch im Blick auf die Kategorie ein besseres Hotel und Zimmer besorgt und erstattet für den Umzug einen Tagessatz - "Kosten" sind (zumindest dir!) also gar nicht entstanden und müssen somit auch nicht "getragen" werden.

    Ich stelle nicht in Abrede, dass das eine unangenehme Situation ist - aber du hast offenbar statt des bestellten Schnitzels ein Rumpsteak bekommen und nicht umgekehrt!

    Letztlich verursacht zumeist das Hotel selbst die Überbuchungsproblematik, und der Veranstalter kann sich dann mit dem Ärgernis rumschlagen.

    Deine (verpassten ...) Optionen habe ich dir genannt.

    Es steht dir natürlich frei, wegen Vertragsverletzung den Klageweg zu beschreiten - nur halte ich das für vollkommen sinnlos. Nach geltendem Recht hat der Veranstalter alle ihm von Gesetzgeber vorgegebenen Pflichten erfüllt.

    Weil du es erwähnst: Bewertungen - auch im Blick auf häufige Überbuchungen! - spielen rechtlich überhaupt keine Rolle.

    Ob man dem Ding einen Namen geben muss? :frowning:

    Fraglos sind dem Veranstalter Kosten entstanden durch ein vom Hotel verursachtes Problem. Wenn du also glaubst, du müsstest ihn über sein Angebot hinaus in Anspruch nehmen, such dir einfach einen Anwalt, der deiner Argumentation folgt (oder auch nicht) und sich der Causa (dennoch) annimmt.

    Wenn man also unbedingt von Abzocke reden möchte,dann wohl nur im Blick auf das Hotel, das sich bis zur letzten Besenkammer voll donnert und trotzdem nicht stop sales meldet!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • keymaster
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    geschrieben 1395317369000

    Hallo.

    Ich bin bis jetzt zum Glück von Hotelüberbuchung verschont geblieben, habe aber dennoch eine Frage dazu.

    Der Bundesgerichtshof stärkt in einem Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03) den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Reiseveranstalter. Gleichzeitig weist der BGH in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch auf Schadensersatz entfallen kann, wenn der Reiseveranstalter eine absolut gleichwertige Unterkunft anbieten kann und der Kunde dieser Ersatzunterkunft zustimmt.

    Nehmen wir als Beispiel an, dass ein Urlauber im Ort X in einem 4 Sternehotel einen Bungalow gebucht hat.

    Ist es "absolut gleichwertig" wenn der RV ein anderes 4 oder mehr Sternehaus und dort ein normales Doppelzimmer im Hotelflügel als Ausgleich anbietet?

    Oder einen Bungalow in einem 3 Sternehotel?

    Kann man auf den eigentlich gebuchten Ort bestehen?

    Was ist letzendlich ein zwingendes Muss, was ein RV absolut gleichwertig ersetzen muss und bei welchen Reisedetails muss man als Urlauber bei einer Ausweichlösung eventuell Abstrichen hinnehmen bzw. notgedrungen akzeptieren?

    Gruß Wolle

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