@austin2000
Wenn einem die ersatzweise Unterkunft nicht zusagt, kann man die Reise abbrechen und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten in voller Höhe.
Es ist vollkommen gleichgültig, ob die abweichenden Charakteristika sich aus dem Katalogtext ergeben und entbindet dich dies nicht von der Verplichtung, vor Ort um Abhilfe zu ersuchen.
Zumal das Alternativhotel noch eine höhere Kategorisierung hatte, sind deine Aussichten eine über das bisherige Angebot hinausgehende Erstattung zu erhalten aus meiner Sicht denkbar gering.
Überdies gibt es lt. der Frankfurter Tabelle keine Minderung für einen "kleineren Strand", die Uferstraße müsste eine Lärmbelästigung dargestellt haben, und auch die abgespeckte Animation ist bestenfalls eine Unannehmlichkeit und lt. Tabelle nicht mindernd.
Das alles würde - wie schon mehrfach gesagt - auch nur dann berücksichtigt werden können, wenn du ordentlich Beschwerde geführt hättest ...
Und welche "Kosten" sollte der RV bitte tragen müssen?
Er hat euch im Blick auf die Kategorie ein besseres Hotel und Zimmer besorgt und erstattet für den Umzug einen Tagessatz - "Kosten" sind (zumindest dir!) also gar nicht entstanden und müssen somit auch nicht "getragen" werden.
Ich stelle nicht in Abrede, dass das eine unangenehme Situation ist - aber du hast offenbar statt des bestellten Schnitzels ein Rumpsteak bekommen und nicht umgekehrt!
Letztlich verursacht zumeist das Hotel selbst die Überbuchungsproblematik, und der Veranstalter kann sich dann mit dem Ärgernis rumschlagen.
Deine (verpassten ...) Optionen habe ich dir genannt.
Es steht dir natürlich frei, wegen Vertragsverletzung den Klageweg zu beschreiten - nur halte ich das für vollkommen sinnlos. Nach geltendem Recht hat der Veranstalter alle ihm von Gesetzgeber vorgegebenen Pflichten erfüllt.
Weil du es erwähnst: Bewertungen - auch im Blick auf häufige Überbuchungen! - spielen rechtlich überhaupt keine Rolle.
Ob man dem Ding einen Namen geben muss?
Fraglos sind dem Veranstalter Kosten entstanden durch ein vom Hotel verursachtes Problem. Wenn du also glaubst, du müsstest ihn über sein Angebot hinaus in Anspruch nehmen, such dir einfach einen Anwalt, der deiner Argumentation folgt (oder auch nicht) und sich der Causa (dennoch) annimmt.
Wenn man also unbedingt von Abzocke reden möchte,dann wohl nur im Blick auf das Hotel, das sich bis zur letzten Besenkammer voll donnert und trotzdem nicht stop sales meldet!