• HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1402759126000

    Buche ich ein Glückshotel in der Form, daß mir eine bestimmte Anzahl genau spezifizierter Hotels mit Namen zugesichert wird und ich erhalte keines der genannten, habe ich genau die gleichen Rechte wie bei einem fest gebuchten Hotel.

    Anders sieht es aus bei Roulettereisen, wo nur eine Hotelkategorie und eine ungefähre Region zugesagt werden, da kann man schnell mal die Hand im Abort haben...

    D.h. in Brigitte`s Fall, sie hätte auf eines der ihr zugesicherten Hotels bestehen müssen, oder auf sofortige Abreise drängen, mit anschließender Schadenersatzforderung wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit. Ich bin mir sicher, der Veranstalter hätte sie in einem der drei Häuser untergebracht. Ok, falls nicht, sollte man dann auch die Traute haben, die Nummer durchzuziehen.

    Mit der Akzeptanz eines Ersatzhotels bleibt dann im Nachhinein nur die Bemängelung eventuell nicht erbrachter Vertragsbestandteile durch das Ersatzhotel.

    Natürlich ist es mehr als ärgerlich im Urlaub mit solch einer Situation überhaupt konfrontiert zu werden und nicht jeder Urlauber kann es sich "leisten", die Rückreise anzutreten, aber nach der geschilderten Situation, hat sich Big Extra m.e. absolut im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegt und man sollte ihnen da nicht direkt unlautere Absichten unterstellen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1402767301000

    Eine Roulette-Reise zeichnet sich üblicherweise dadurch aus, dass man lediglich Zielflughafen und Kategorie wählt, die Entscheidung für das Hotel aber dem Veranstalter überlässt. Bei solchen Reisen ist es zudem gebräuchlich, die tatsächliche Bleibe erst bei der Ankunft am Flughafen bekanntzugeben.

    Ohne die genaue vertragliche Übereinkunft von Brigitte H zu kennen gebe ich zu bedenken, dass schon 2 Buchstaben ("z.B." oder auch "o.ä." ) nicht mehr nur auf 3 bestimmte Hotels festlegen, sondern vielmehr auch jedes beliebige andere Haus derselben Kategorie "gleichwertig" zu betrachten ist, sofern bestimmte feste Zusicherungen bezüglich der Lage (beispielsweise direkte Strandlage) oder Leistung (beispielsweise AI Verpflegung, Kinderanimation) erfüllt sind.

    Dennoch sind die "Spieler" nicht rechtlos und an ihren Ansprüchen zur reinen Leistungserbringung ändert sich nichts durch den Zusatz "Roulette" aka "Fortuna" oder wie man diese Arrangements auch immer benamst.

    Das schrieb ich ja auch bereits in meinem ersten Beitrag an Brigitte:

    Sofern sie Abweichungen vom zugesagten Leistungsumfang festgestellt hat, die den Rahmen reiner "Unannehmlichkeit" überschreiten, kann sie selbstverständlich eine Reisepreisminderung verlangen. Voraussetzung ist wie immer, dass diese Mägel vor Ort vorgetragen wurden, Abhilfe verlangt und dies von der örtlichen Reiseleitung bestätigt wurde.

    Mein Rat: Bei Roulette-Angeboten sehr genau auf die Ausschreibung achten - insbesondere wenn der Eindruck erweckt wird, dass man tatsächlich Anspruch auf eines der hier 3 genannten Hotels hat.

    Ich habe selbst auch schon oft die restriktive Maßnahme "Androhung der Abreise im Verweigerungsfalle" erwähnt, weiß allerdings aus Erfahrung, dass diese für die wenigsten Betroffenen eine Option darstellt. Zum einen müsste man bei Unwirksamkeit entweder tatsächlich heimreisen (das ist a) ne harte Nummer, b) dauert es bis zur Erstattung des Reisepreises und c) ist eine Entschädigung weg. unnütz aufgewendeter Urlaubszeit äußerst vage), oder den Schwanz einziehen und mit einem signifikanten Verlust an Glaubwürdigkeit weiterurlauben muss.

    :?

    Insbesondere bei Roulettereisen - hier ist die Gleichwertigkeit um den Faktor "räumliche Nähe" beraubt! - kann man damit eigentlich nicht gewinnen und wird sich der Methode nur dann bedienen, wenn die alternative Bleibe wirklich unterirdisch ist.

    Wobei man ja noch nicht einmal sicher weiß, ob eines der erhofften Hotels nicht auch eine Enttäuschung gewesen wäre ...?!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied1862570
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1402823333000

    Hallo @Vs.,

    wie sieht es denn in der Praxis aus wenn ich am Zielflughafen von der Hotelüberbuchung betroffen bin?

    Bekomme ich von der Reiseleitung problemlos eine Bestätigung, daß das Hotel überbucht und ich unter Vorbehalt eine andere Unterkunft akzeptiere, bzw bei "Rappelkopp" meinerseits die Rückreise antreten möchte? (was bei mir durchaus möglich währe)

    Aktuell bei einer Türkeireise geschehen: Zwei Damen wurden am Informationsstand in Antalya mitgeteilt, das Ihr Hotel nicht zur Verfügung stand und sie in ein anderse Hotel müssten. Leider habe ich die Reaktion der beiden Damen nicht mitbekommen.

    Das ich mögliche Zeugen kontaktiere ist mir klar, aber mich interressiert die übliche Vorgehensweise der RVs.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1402827265000

    Diese Information wird von der Incoming Agentur, also dem örtlichen Vertreter des Veranstalters weitergeben; insofern ist eine zusätzliche Bestätigung nicht notwendig.

    Man kann direkt seine Bedenken vortragen - bis hin zum Wunsch auf sofortige Heimreise, selbst ohne das alternativ angebotene Hotel in Augenschein genommen zu haben. Hier gilt - wie bei allen anderen Beschwerden: Man muss eine Frist zur Abhilfe einräumen, hier sind das 24h. Sofern nach deren Ablauf keine befriedigende Lösung gefunden wurde, muss der Veranstalter die Rückreise organisieren - bzw. bereits organisiert haben.

    Üblicherweise reagieren die Veranstalter auf mit Nachdruck vorgetragene Abreisewünsche mit weiteren Hotelangeboten (zumeist höherer Kategorie) im Falle von Verfügbarkeit. Die Alternativen hängen natürlich sehr stark davon ab, wieviele Gäste gemeinsam neu unterzubringen sind und hat ein Paar bessere Aussichten als beispielsweise zwei 4-köpfige Familien. Man muss jedoch ganz gleich in welcher Konstellation immer damit rechnen, tatsächlich nach nur sehr kurzem Aufenthalt am Urlaubsort wieder im Bomber Richtung Heimat zu sitzen, die Maßnahme darf also durchaus als "hoch Pokern" gelten.

    Verbringt man schließlich 1-2 Tage in einem nicht gebuchten Hotel, so kann man den Reisepreis im Nachhinein anteilig mindern. Tritt man den Heimweg an so ist der gesamte Reisepreis zu erstatten - ggf. zudem ein Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit, i.d.R. ca. 40% des gesamten Reisepreises.

    Hierzu muss aber begründet werden, dass eine Gleichwertigkeit der Unterkunft nicht gegeben war, sie etwa maßgebliche zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • maximoritz
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    geschrieben 1402829017000

    Hallo,

    das man eine gewisse Hartleibigkeit zeigen muss, wenn der Fall einer Hotelüberbuchung ein tritt, kann ich nur bestätigen. Vor einigen Jahren, als wir noch mit den Kindern verreisten, hatten wir in Andalusien ein 4*-Hotel mit AI gebucht. Bei Ankunft am Flughafen dann die Nachricht, dass wir erst einmal in einem anderen Hotel für 2-3Nächte untergebracht werden. Naja, schauen wir es uns mal an, dachten wir. Die Unterkunft stellte sich dann als eine 3*-Absteige heraus, die in keinster Weise dem entsprach, was wir gebucht hatten. Wir packten nicht erst Koffer aus, sondern kontaktierten gleich die Incoming-Agentur und teilten ihnen mit, das wir sofort die Rückreise antreten wollten. Keine 2 Stunden später wurden wir mit dem Taxi in ein anderes, tolles Hotel gefahren, was unseren gebuchten Leistungen entsprach. Dies war  kein AI-Hotel doch da wir ja AI gebucht hatten, sicherte man uns zu, alle Rechnungen für Getränke, Eis für die Kinder usw. zu übernehmen(wurde auch alles anstandslos beglichen). Uns hat es in diesem Hotel so gut gefallen, dass wir dem Reiseveranstalter mitteilten, dass wir nicht noch einmal umziehen wollten und in diesem Hotel unseren ges. Urlaub verbringen wollten. Auch diesem Ansinnen wurde statt gegeben. Es war dann auch ein toller Urlaub und Erholung pur.

    Thomas

  • steviederdreher
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    geschrieben 1402830823000

    Hallo,

    Brigitte hat ein Roulett gebucht wo genau diese Hotels genannt wurden.Ich hatte dieses Angebot auch bei Sonnenklar gesehen,und fand das Angebot gut.

    Wie soll nun der Kunde wissen,das dass Angebot so nicht stimmt?Muss man den nicht als RV drauf hinweißen, das es nicht klappen könnte.Mich würde nun wirklich Interessieren ob diese Hotels in den Reiseunterlagen stehen.

    Für mich ist es nicht nach vollziehbar das alle 3 Hotels ausgebucht sind.

    Sonnenklar bietet ja öfters Roulett mit 3 Hotels an.Ich als Kund wer verunsichert,und würde diese Angebote nicht buchen,auch wenn der Preis sehr gut ist,und ich tolle Hotels bekommen könnte.

    Stephan

  • curiosus
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    geschrieben 1402831048000

    :frowning:

    Sonnenklar ist ein Reisebüro und kein Veranstalter. Sollte eigentlich inzwischen hinlänglich bekannt sein.

  • steviederdreher
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    geschrieben 1402831330000

    Okay Cirious,

    ich habe das als Angebot bei Sonnenklar gesehen,und der RV ist Bigextra.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1402837044000

    Das Angebot des Reisebüros gesehen zu haben bedeutet nicht alle vertraglichen Details zu kennen.

    Gut möglich, dass mit einem kleinen Satz die Auswahl durchaus erweiterbar ist - das spielt aber bezüglich des Leistungsanspruches sowieso nur eine eher untergeordnete Rolle. Fakt ist, dass zur Erfüllung der Gleichwertigkeit kein bestimmter Ort verlangt werden kann, die also ohnehin geringe Aussicht auf einen Schadenersatz noch kleiner ist als bei einer konventionell gebuchten Reise. Schwere Mängel muss man nicht hinnehmen, sich aber vor Ort beschweren - darum scheint es Brigitte H jedoch weniger zu gehen. Wenn ich es recht verstehe, richtet sich ihre Frage eher nach den Kriterien "wieviel ist Verlockung, wieviel Verlass"?

    Das ist kein rechtlicher Aspekt, es sei denn man unterstellt unlauteren Wettbewerb durch Angabe von Hotels, hinter der überhaupt keine Vakanzen stehen.

    Es ist kein Geheimnis, dass mit diesen Roulettes relativ schlecht laufende Garantiekontingente vermarktet werden, man also in eher seltenen Fällen im besten der zur Auswahl stehenden Hotels landet. Hier dürfte Big Xtra wenig Mühe mit dem Adalya Ocean gehabt haben, die Wahrscheinlichkeit dort zu urlauben also minimal sein. Stattdessen wird man zuerst das Haus mit den meisten Angebotsüberhängen "füllen" - dazu ist die Methode schließlich gedacht und ist das auch vollkommen legitim.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sokrates
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    geschrieben 1402844821000

    @vonschmeling sagte:

    ...Stattdessen wird man zuerst das Haus mit den meisten Angebotsüberhängen "füllen" - dazu ist die Methode schließlich gedacht und ist das auch vollkommen legitim.

    Leider weiss das der normale Touri nicht! Bekannte von mir haben vor einigen Jahren auch bei sonnenklar.tv ein Roulette gebucht und erzählten voller Freude, welch schöne Hotels zu welch günstigen Preisen sie erwarten könnten. Ich habe mir die Hotels hier bei HC angeschaut und eine Wette angeboten, in welches Hotel sie meiner Meinung nach kommen werden. Als das tatsächlich so eintraf wie vorausgesagt, wollten sie natürlich wissen, woher ich das gewusst hatte. Ganz einfach: sie kamen in des billigste und am schlechtesten bewertete von den drei genannten! Es waren übrigens noch eine Menge anderer Gäste dort, die ebenfalls dieses Roulette-Angebot gebucht hatten.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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