Buche ich ein Glückshotel in der Form, daß mir eine bestimmte Anzahl genau spezifizierter Hotels mit Namen zugesichert wird und ich erhalte keines der genannten, habe ich genau die gleichen Rechte wie bei einem fest gebuchten Hotel.
Anders sieht es aus bei Roulettereisen, wo nur eine Hotelkategorie und eine ungefähre Region zugesagt werden, da kann man schnell mal die Hand im Abort haben...
D.h. in Brigitte`s Fall, sie hätte auf eines der ihr zugesicherten Hotels bestehen müssen, oder auf sofortige Abreise drängen, mit anschließender Schadenersatzforderung wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit. Ich bin mir sicher, der Veranstalter hätte sie in einem der drei Häuser untergebracht. Ok, falls nicht, sollte man dann auch die Traute haben, die Nummer durchzuziehen.
Mit der Akzeptanz eines Ersatzhotels bleibt dann im Nachhinein nur die Bemängelung eventuell nicht erbrachter Vertragsbestandteile durch das Ersatzhotel.
Natürlich ist es mehr als ärgerlich im Urlaub mit solch einer Situation überhaupt konfrontiert zu werden und nicht jeder Urlauber kann es sich "leisten", die Rückreise anzutreten, aber nach der geschilderten Situation, hat sich Big Extra m.e. absolut im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegt und man sollte ihnen da nicht direkt unlautere Absichten unterstellen.