• pebau
    Dabei seit: 1098057600000
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    geschrieben 1116594643000

    Direkt von der HP des OLG Celle:

    .....Es geht um die von der Beklagten bestrittene Behauptung des Klägers, am 4. April 2002 - also eine Woche vor dem Attentat auf die Synagoge, bei dem er so schwer verletzt wurde - sei die Synagoge aus Sicherheitsgründen geschlossen gewesen und wären andere Reisegruppen durch Polizeibeamte von der Besichtigung des Geländes ferngehalten worden.

    Die Beklagte trägt dagegen vor, die Besichtigungen seien an diesem Tag wie immer durchgeführt worden und es habe keine Vorkomm-nisse gegeben, die weitere Erkundigungen erforderlich gemacht oder Anlass für Sicherheitsbedenken gegeben hätten.

    Die beiden Zeugen waren zu der Zeit Reiseleiter auf Djerba und sollen sich zu den betreffenden Fragen äußern können.

    Die beiden Zeugen müssen zugeben, dass an dem 04.04.2002 wirklich kein Besuch möglich war, da genau an diesem 04.04.2002 der letzte Tag des jüdischen Pessach-Festes war. Und da ist nun mal, wie ich ja schon geschrieben habe, keine Besichtigung der Synagoge möglich und auch in einem größeren Umkreis ist für andersgläubige das Betreten des "heiligen Bodens" dann nicht erlaubt und wird durch Polizisten streng kontrolliert.

    Deshalb sind die Besucher abgewiesen worden. Aber eben nicht aus Sicherheitsgründen, sondern aus Glaubensgründen.

    Ab dem nächsten Tag konnten ja dann wieder die Besichtigungen normal durchgeführt werden.

    Bin mal gespannt wie dies nun ausgeht.

  • caribiangirl
    Dabei seit: 1095033600000
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    geschrieben 1116827450000

    @ Silvia Kleist

    Sorry,dass ich mich hier einmische.Dein Vergleich zu einem Kinderschänder finde ich in so einer Situation nicht unbedingt angebracht.Ein Terroranschlag,Naturkatastrophe usw sind sicherlich nicht mit pedofilen Menschen zu vergleichen.

    Ich könnte zu dem Thema Kinderschänder das komplette Forum füllen.Hab selber ein Dutzend Nichten,Neffen und nen eigenen Sohn.

    Trotzdem gehen Terroristen nicht nur auf eine einzelne hilflose Person los,im Gegensatz zu den Pedofilen.

    Natürlich ist Terrorismus abartig,krank und unverständlich.

    Ich möchte aber jetzt auf den Vergleich nicht näher eingehen,da ich sonst eventuell mit "schellte" von oben rechnen muß.

    Gruß Silke

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
  • Silvia28
    Dabei seit: 1075852800000
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    geschrieben 1116884317000

    @ Silke

    Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, das ich die Handlung der Eltern ein bisschen verstehen kann. Ich weis das man das grundsätzlich nicht vergleichen kann.

    Ich meine Extremesituationen führen zu unverständlichen Handlungen. Und beides sind Extremsituationen, wo unschuldige betroffen sind. Und solange man nicht betroffen ist, kann mann vieles nicht nachvollziehen.

    Silvia

  • pebau
    Dabei seit: 1098057600000
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    geschrieben 1125405785000

    Heute wurde eine vorläufige Einschätzung des Senats mitgeteilt (http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/master/C12937230_N5573990_L20_D0_I4815647.html):

    Oberlandesgericht Celle im Djerba-Prozess: Wohl kein Verschulden des Reiseveranstalters Entscheidungsverkündung am 22. September 2005

    Im sog. Djerba-Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle (11 U 297/04) hat der Vorsitzende des 11. Zivilsenates im Rahmen einer vorläufigen Einschätzung mitgeteilt, der Senat halte es für eher unwahrscheinlich, dass die Beklagte, die 1-2-fly, im Vorfeld des 11. April 2002 Anlass für Warnungen vor terroristischen Anschlägen gehabt habe.

    Zuvor hatte der Senat einen ehemaligen Reiseleiter der Beklagten und einen Anfang April 2002 mit einem anderen Reiseveranstalter nach Tunesien gereisten Touristen als Zeugen vernommen. Während der Tourist von Behinderungen seines geplanten Besuchsprogramms aufgrund von Demonstrationen und Straßensperrungen - hauptsächlich auf dem Festland - berichtet hatte, hatte der ehemalige Reiseleiter erklärt, ihm sei vor dem Anschlag auf die Synagoge nichts Beunruhigendes bekannt gewesen; in der Woche vor dem Attentat sei die Synagoge vielmehr wegen eines jüdischen Festes und nicht aufgrund einer erhöhten Gefahrenlage für den Publikumsverkehr geschlossen gewesen.

    Nach den Plädoyers der Anwälte, die sich durch die Beweisaufnahme jeweils in ihren ursprünglichen Auffassungen bestärkt sahen, ergriff auch die Mutter des nun 7-jährigen Klägers das Wort. Sie wies daraufhin, dass ihr Sohn nie ein normales Leben werde führen können.Der Senat wird am 22. September 2005 (14 Uhr) seine Entscheidung verkünden. Über den Inhalt wird durch weitere Pressemitteilung informiert werden.

    Bin mal gespannt was nun im September rauskommt.

  • pebau
    Dabei seit: 1098057600000
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    geschrieben 1127400585000

    Heute wurde beim OLG Celle nun die endgültige Entscheidung mitgeteilt:

    Berufung im Djerba-Prozess zurückgewiesen

    OLG: Reiseveranstalter hat keine Warnpflichten verletzt

    Der am 11. April 2002 bei dem Terroranschlag auf die Synagoge "La Ghriba" auf der tunesischen Insel Djerba schwer verletzte Kläger hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter.

    Das hat der für Reiserecht zuständige 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in seinem Urteil vom 22. September 2005 entschieden (11 U 297/04).

    Der Senat blieb damit bei seiner bereits vorläufig nach der Anhörung von zwei Zeugen geäußerten Auffassung, dass Anhaltspunkte für eine sog. Verkehrssicherungspflichtverletzung des Reiseveranstalters nicht ersichtlich seien.

    Mit diesem Urteil verneint der Senat nicht die allgemein anerkannten grundsätzlichen Pflichten von Reiseveranstaltern zur Überwachung der von ihnen angebotenen Leistungen (Pflicht zur Auswahl geeigneten und zuverlässigen Personals, Kontrolle bzw. Sicherung von potenziellen Gefahrenquellen usw.); er sieht lediglich im vorliegenden Fall keine Umstände, die die 1-2-Fly zu einer konkreten Warnung vor dem Besuch der Synagoge hätten veranlassen müssen.

    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Der Kläger hat daher, will er gegen das Urteil angehen, lediglich die Möglichkeit, sog. Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Der BGH würde die Revision dann nur zulassen, wenn er meint, die Sache habe grundsätzliche Bedeutung oder eine Revisionsentscheidung sei zur Rechtsfortbildung oder für eine Rechtsvereinheitlichung erforderlich.

    Quelle: http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/master/C13447605_N5573990_L20_D0_I4815647.html

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1127408047000

    Dieses Urteil wird die Eltern wahrscheinlich hart treffen und vielleicht sogar an dem Sinn von Gerechtigkeit zweifeln lassen.

    Aber trotz aller Härte und natürlich vor allem für das Kind finde ich die Auffassung in Ordnung.

    Ich stütze meine Aussage auf die Überlegung, dass man mit dem Beginn einer Reise, vor allem in andere Kulturen, nicht alle Risken auf, nennen wir es, Dritte abwälzen kann.

    Die einem Reiseveranstalter auferlegeten Verkehrssicherungspflichten sind meines Erachtens ausreichend, sofern er sie ernst nimmt und regelmässig durchführt.

    Der Kern der Anklage war ja, dass sich 1-2-Fly über die einem Veranstalter normalerweise zugänglichen Informationssysteme auch jener der staatlichen Geheimpolizei oder andere, staatsinterner Informationssysteme hätte bedienen müssen, um mögliche Anschläge vorhersagen zu können.

    Und diesen Punkt verneinten die Gerichte. Die Anklage hatte einen ehemaligen Reiseleiter als Zeugen, der von möglichen Anschlägen wusste. Ich kenne die Zeugenaussage nicht näher, denke aber, dass auch das Gericht zur Ansicht kam, dass diese Aussage möglicherweise auch der Mentalität der Bevölkerung entsprechend nicht 1:1 als gegeben hinzunehmen war.

    Wie dem auch sei, ich wünsche keinen Menschen, dass er wie auch immer bei Reisen zu Schaden kommen möge und wenn es eine Haftung eines Veranstalters darstellt, dass er zu seinem Recht kommt. Ich hoffe aber auch für alle, die durch ungünstige Urteile mit Nachteilen leben müssen, dass sie, wenn schon nicht Verständnis dafür finden können, zumindest damit leben werden können.

    Gruß

    Peter

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