Direkt von der HP des OLG Celle:
.....Es geht um die von der Beklagten bestrittene Behauptung des Klägers, am 4. April 2002 - also eine Woche vor dem Attentat auf die Synagoge, bei dem er so schwer verletzt wurde - sei die Synagoge aus Sicherheitsgründen geschlossen gewesen und wären andere Reisegruppen durch Polizeibeamte von der Besichtigung des Geländes ferngehalten worden.
Die Beklagte trägt dagegen vor, die Besichtigungen seien an diesem Tag wie immer durchgeführt worden und es habe keine Vorkomm-nisse gegeben, die weitere Erkundigungen erforderlich gemacht oder Anlass für Sicherheitsbedenken gegeben hätten.
Die beiden Zeugen waren zu der Zeit Reiseleiter auf Djerba und sollen sich zu den betreffenden Fragen äußern können.
Die beiden Zeugen müssen zugeben, dass an dem 04.04.2002 wirklich kein Besuch möglich war, da genau an diesem 04.04.2002 der letzte Tag des jüdischen Pessach-Festes war. Und da ist nun mal, wie ich ja schon geschrieben habe, keine Besichtigung der Synagoge möglich und auch in einem größeren Umkreis ist für andersgläubige das Betreten des "heiligen Bodens" dann nicht erlaubt und wird durch Polizisten streng kontrolliert.
Deshalb sind die Besucher abgewiesen worden. Aber eben nicht aus Sicherheitsgründen, sondern aus Glaubensgründen.
Ab dem nächsten Tag konnten ja dann wieder die Besichtigungen normal durchgeführt werden.
Bin mal gespannt wie dies nun ausgeht.