und die Frage im konkreten Fall lautet wohl auch:
Wer muss was bezahlen?
Zuständig für Ansprüche bei einer Pauschalreise für verspätete Gepäckauslieferung ist zweifelsfrei der Reiseveranstalter nach herrschender Rechtslage und NICHT die Fluggesellschaft.
Aber die Fluglinie hat ja bis zur ersten Landung auf den Kanaren das Gepäck befördert. Nun geht es darum, ob
a) der Reiseveranstalter die vollen geforderten € 150.-- ersetzt
der Reiseveranstalter sich wider besserem Wissens abputzt und auf die Fluggesellschaft verweist
c) sich einer oder beide Partner auf höhere Gewalt berufen, die ich bejahe
d) ob trotzdem ein Reisemangel in Form von verspäteter Gepäckauslieferung welche Höhe an Reisepreisminderung nachsich zieht, was ich aber ebenfalls bejahe
Und wie ich schon erwähnte, müssen im Fall von Ersatz der Kosten die damit gekauften Kleidungsstücke üblicherweise wieder an den Reiseveranstalter und oder Fluglinie abgegeben werden (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel).
Es ist in diesem Fall eine Bestätigung der Reiseleitung über den verspäteten Erhalt notwendig, keine polizeiliche Meldung.
So schaut die Sache zusammengefasst aus.
Gespannt warte ich auch Info, wie die Sache ausgeht.
Gruß
Peter