Hallo, es gibt bereits in Reiseveranstalterforum eine hitzige diskussion zur "2.ten Klasse".
http://holidaycheck.de/view.php?ch=fo&tid=3502&schnellsuchTyp=hotels&weiter=1
nun möchte ich hier mal im richtigen forum "reiserecht" eine rechtliche frage stellen, die eher schlecht zum o.g. forum passt!
Wenn die reisemarken NECKERMANN falsche angaben in seinen katalogen macht, ThomasCook reisen aber keinen fehler- steht mir ein schadenserstz zu? beide gehören ja zur ThomasCook Group!
jetzt simpeles beispiel:
Neckermann sagt "komplett renoviertes Hau", Thomas Cook wirbt mit "NUR Zimmer modernisiert"! kann ich als neckermann gast klagen!? Die TC gaeste erwarten ja kein neues hotel, die von NEC schon und werden enttäuscht sein!!! lohnt sich eine solche klage und was kann man verlangen???
vielen dank!