• Balistop123
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    geschrieben 1357381686000

    Hallo zusammen,

    wir wollten am 3.Januar unseren Rückflug von Denpasar über Kuala Lumpur/Abu Dhabi nach Frankfurt antreten. Als Betreiber ist Etihad genannt, der Operator von Den nach KL ist aber Malaysia Airlines. Als wir an den check in Schalter getreten sind, wurde uns mitgeteilt, dass wir nicht auf der Passagierliste stehen. Diese Information hätte, laut Schalterpersonal, von Etihad an Malaysia Airlines erfolgen müssen. Man teilte uns mit, wir sollen bis 15:40 warten (Abflug 16:15) warten und darauf hoffen, dass etwas frei werden würde, da der Flug ausgebucht sei. Während mein Freund den Schalter in Beschlag genommen hatet (wo uns erstmal keiner helfen wollte), bin ich in das Airline Büro und hatte dort jemanden gefunden, der auch mit Etihad Indonesien telefoniert hat, die sich aber in keiner Schuld sahen, also auch nicht der Meinung waren, sie müssten uns Unterkunft oder dergleichen zahlen, falls wir den Rückflug nun nicht antreten könnten. Auch teilte man uns mit, dass die Flüge am nächsten Tag ausgebucht seien. Also eine ziemlich aussichtslose Lage.

    Wie durch ein Wunder ist tatsächlich jemand nicht zum check in erschienen und wir konnten in letzter Minute ins Flugzeug steigen.

    Meine Frage ist: Gibt es die Möglichkeit, von der Airline eine Wiedergutmachung zu erhalten, auch wenn faktisch kein Schaden entstanden ist, außer der, dass wir eine Stunde in totaler Ahnungslosigkeit (und dementsprechend wütend und gestresst) waren, ob wir unseren Rückflug antreten können und wenn nicht, wie sich der weitere Ablauf gestalten sollte, da sich keinerlei Airline dafür verantwortlich fühlte? Immerhin war es reiner Zufall und good will von Malaysia Airline, dass wir mitfliegen konnten. Dies ist übrigends auch noch 6 weiteren Personen für diesen Flug passiert, die leider nicht so viel Glück/Ausdauer hatten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1357382437000

    Ich sehe keine Möglichkeit die Airline in Anspruch zu nehmen, beispielsweise mit dem "Gegenwert für eine Stunde Stress".

    Allerdings empfehle ich dir den Vorfall dort als Beschwerde vorzutragen, möglicherweise kommt man euch auf Basis einer Kulanz entgegen. Gleichzeitig kann geklärt werden, wie es zu dem Fehlverhalten kommen konnte, da ihr ja im Besitz gültiger Flugscheine ward, muss ja wohl irgendwas schiefgelaufen sein?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bubilein
    Dabei seit: 1159401600000
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    geschrieben 1357382474000

    Balistop123:

    Gibt es die Möglichkeit, von der Airline eine Wiedergutmachung zu erhalten, auch wenn faktisch kein Schaden entstanden ist

    Nö. ;)

  • ericmu
    Dabei seit: 1186012800000
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    geschrieben 1357411135000

    Hallo,

    es sehr schwierig und nahezu erfolglos

    einen Nachweis des Fehlers ( wer, warum ) zu führen und daraus

    eine ' Wiedergutmachung' abzuleiten.

    Meldet es an die richtige Adresse, damit solche Fehler künftig vermeiden werden.

    Dankt dem lieben Gott oder sonst wer, dass es im letzen Moment doch geklappt hat.

    Solche Dinge gibt es, wenn auch selten, schlecht wenn man davon betroffen ist !

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1357427147000

    Für den Anspruch auf den Platz im Bomber reicht gewöhnlich ein regulärer Flugschein aus ... alles andere (Pleiten, Pech und Pannen) muss ggf. der Vertragspartner erklären und das halte ich weder für unmöglich, noch für verzichtbar!?

    :shock1: :?

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  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1357433710000

    Sehe ich auch so wie VS. Bei der Buchung mit EY gibt es ein e-ticket und wenn ich das habe ist erst mal Etihad in der Verpflichtung. Da spielt es keine Rolle ob der Flug von einem Code-Share partner durchgefuehrt wird.

    Da ihr aber einen Platz im Flieger bekommen habt gibts auch keine Entschaedigung.

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