• Father2303
    Dabei seit: 1449014400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1449054725000

    Hallo zusammen,

      wir hatten von 7.11. bis 15.11. eine Pauschalreise nach Sharm el-Sheikh über FTI gebucht. Aufgrund des Chaos am Flughafen und der Ungewissheit, ob auch deutsche Flüge eingestellt werden, haben wir die Reise unter Verweis auf höhere Gewalt storniert. Auf unserem gebuchten Rückflug war dann tatsächlich auch nur Handgepäck erlaubt. FTI weist nun selbverständlich das Vorliegen höherer Gewalt zurück und verlangt gemäß ihren AGBs 95% Stornokosten, obwohl dies nach Urteil des BGH unzulässig hoch ist.

    Obwohl angeblich keine höhere Gewalt vorliegt, führt FTI seit 14.11 keine Reisen mehr nach Sharm el-Sheikh durch, sondern storniert diese. 

     Meine Frage und Bitte an alle, die hierzu Informationen haben: mit welcher rechtlichen Begründung storniert FTI die für den Zeitraum ab 14.11. gebuchten Reisen nach Sharm el-Sheikh? Wird mit dem Vorliegen höhere Gewalt argumentiert, wenn der Kunde die Einhaltung des geschlossenen Reisevertrags einfordert? 

     Diese Informationen wären für uns extrem hilfreich, um unsere rechtliche Ausgangslage zu stärken und die widerrechtlichen Stornokosten von 95% zu drücken. 

     Vielen Dank im voraus!

  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1449058504000

    Sorry, aber solange Eure gebuchten Flüge stattgefunden haben, lag kein Vorfall höherer Gewalt vor. Was der Veranstalter dann eine Woche später macht, trifft nicht auf den von Euch geschlossenen Reisevertrag zu, dessen Stornobedingungen in den AGBs des Veranstalters bei einseitiger Kündigung nachzulesen sind.

    Je nach Kurzfristigkeit der Kündigung könne da schon einmal solch hohe Stornokosten anfallen, da beispielsweise 24h vor Flug der Reiseveranstalter keine Möglichkeiten mher hat, die dann freien Flug- oder Hotelplätze anderweitig zu vergeben.

    Sinnvoller wäre es gewesen, den Veranstalter um eine Umbuchung auf einen späteren Termin oder ein anderes Ziel zu bitten als alles gleich zu stornieren, dann wäre das  vielleicht mit einer Umbuchungsgebühr oder Kulanz günstiger gelaufen.

    So sieht es nicht sehr gut aus, rechtliche Schritte ohne eine Rechtschutzversicherung im Hintergrund könnten Euch noch zusätzliche Kosten aufbürden.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1449060521000

    Komplett korrekte Darstellung...

    ...da dürfte kaum was zu machen sein.

    Vielleicht ergibt sich mit freundlicher(!) Verhandlung eine Kulanz. Dabei sei allerdings deutlichst darauf hingewiesen, daß eine solche grundsätzlich freiwilliger Natur ist.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1449072366000

    Interessant dazu vielleicht auch dieser thread:

    https://www.holidaycheck.de/thema-Terrorgefahr+ist+keine+hoehere+Gewalt-id_522267.html

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449072835000

    Zum einen ist das Verlangen einer Stornogebühr nur dann widerrechtlich, wenn der nachweisliche Schaden für den Veranstalter geringer ist. Zum andern begründet der Veranstalter seine einseitige Kündigung nicht mit einem Ereignis höherer Gewalt sondern mit den verschärften Gepäckvorschriften, die die Reisen für seine Kunden unzumutbar erschweren.

    Daher immer genau recherchieren bevor man eine solche Entscheidung trifft ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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