Hallo zusammen,
wir hatten von 7.11. bis 15.11. eine Pauschalreise nach Sharm el-Sheikh über FTI gebucht. Aufgrund des Chaos am Flughafen und der Ungewissheit, ob auch deutsche Flüge eingestellt werden, haben wir die Reise unter Verweis auf höhere Gewalt storniert. Auf unserem gebuchten Rückflug war dann tatsächlich auch nur Handgepäck erlaubt. FTI weist nun selbverständlich das Vorliegen höherer Gewalt zurück und verlangt gemäß ihren AGBs 95% Stornokosten, obwohl dies nach Urteil des BGH unzulässig hoch ist.
Obwohl angeblich keine höhere Gewalt vorliegt, führt FTI seit 14.11 keine Reisen mehr nach Sharm el-Sheikh durch, sondern storniert diese.
Meine Frage und Bitte an alle, die hierzu Informationen haben: mit welcher rechtlichen Begründung storniert FTI die für den Zeitraum ab 14.11. gebuchten Reisen nach Sharm el-Sheikh? Wird mit dem Vorliegen höhere Gewalt argumentiert, wenn der Kunde die Einhaltung des geschlossenen Reisevertrags einfordert?
Diese Informationen wären für uns extrem hilfreich, um unsere rechtliche Ausgangslage zu stärken und die widerrechtlichen Stornokosten von 95% zu drücken.
Vielen Dank im voraus!