• wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
    Beiträge: 1901
    geschrieben 1235319496000

    Hallo

    Leider sieht es danach aus als müßte ich meine beiden bereits angezahlten Urlaube (12.4 - 26.4 Zypern und 5.7. - 19.7. Kreta) wegen Verlust des Arbeitsplatzes stornieren.

    Nach genauem Durchlesen der Versicherungsbedingungen der jeweiligen Stornoversicherung habe ich den Verdacht, das die Versicherung des Veranstalters mit dem ich nach Zypern wollte nicht zahlen wird, da hier von "betriebsbedingten Kündigungen" die Rede ist während beim 2. Veranstalter lediglich von einer "unverschuldeten Kündigung" die Rede ist.

    Ich hätte gerne gewußt ob:

    1) Meine Einschätzung zutrefend ist.

    2) Sich hier im Forum Leidensgenossen befinden.

    Gruß

    Karl

  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
    Beiträge: 1999
    geschrieben 1235320386000

    Warum geht denn der Arbeitsplatz verloren?

  • maus333
    Dabei seit: 1120521600000
    Beiträge: 290
    geschrieben 1235320578000

    Ich kann mich cippo nur anschließen. Vorerst ist es wichtig zu wissen warum du gekündigt wirst. Wirtschaftliche Lage ? Dann wäre es ja betriebsbedingt und alles im Lot.

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
    Beiträge: 1901
    geschrieben 1235321415000

    @ cippo

    @ maus333

    Die Kündigung wird zwar anders begründet, da aber sämmtliche Abgänge im letzten Jahr mit einer Ausnahme Kollegen betrafen welche in dieser Firma bereits lange Dienstzeiten vorzuweisen hatten - in einem Fall über 20 Jahre , in meinem Fall wären es im April 11 Jahre geworden - habe ich den Verdacht das das gegenwärtige Personal gegen billigeres ausgetauscht werden soll.

    Gruß

    Karl

  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
    Beiträge: 1999
    geschrieben 1235322389000

    nichts für Ungut, es kommt ja nicht auf die vermuteten Gründe an, sondern auf die genaue Begründung in Deinem Kündigungsschreiben.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1235322485000

    Bei der Reiserücktrittskostenversicherung hat die Bezeichnung "betriebsbedingt" nicht die gleiche Bedeutung wie im Arbeitsrecht.

    Betriebsbedingt bedeutet hinsichtlich Deiner Versicherung lediglich, dass die Kündigung durch den Betrieb erfolgt ist und Du nicht von Dir aus gekündigt hast.

    Das Wort "unverschuldet" in Deiner zweiten Police ist ebenso irreführend. Eine betriebsbedingte Kündigung ist unverschuldet; eine Kündigung, die durch den Arbeitgeber z.B. wegen Fehlverhaltens erfolgt, hat der Arbeitnehmer mitverschuldet.

    Karl, ich denke nicht, dass Du mit einer Deiner Versicherungen Porbleme bekommst. Sobald Du das Kündigungsschreiben erhalten hast, solltest Du (wenn Du nicht reisen kannst) die Reiseverträge kündigen.

    Du bekommst dann eine Bestätigung/Stornorechnung. Die schickst Du zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens an Deine Versicherer.

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
    Beiträge: 1901
    geschrieben 1235325859000

    Hallo

    Danke für eure raschen Antworten.

    Da ich noch nicht entschieden habe ob ich dem Drängen meiner Firma einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen nachgeben soll, oder ob ich es riskieren soll auf einer gesetzlichen Kündigung zu bestehen, habe ich natürlich noch kein entgültiges Kündigungsschreiben.

    Die Firma hat mir gegenüber jedoch mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht, das Sie mich so schnell und billig wie möglich loswerden will.

    Ich werde mich daher nächste Woche sowohl im Reisebüro als auch auf der Gewerkschaft eingehend informieren lassen.

    Gruß

    Karl

  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
    Beiträge: 1999
    geschrieben 1235327908000

    Bei einer einvernehmlichen Kündigung würdest Du natürlich nichts von der Reiseversicherung bekommen. So etwas würde ich aber unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. So richtig billig bekommt man einen langjährigen Mitarbeiter meist nicht los....

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1235329909000

    Ich werde mich daher nächste Woche sowohl im Reisebüro als auch auf der Gewerkschaft eingehend informieren lassen.

    Die Reihenfolge sollte wohl besser umgekehrt sein. Nicht nur, dass du bei einem Auflösungsvertrag keine Ansprüche gegen die Reiserücktrittsversicherung hast (warum auch), sind auch möglicherweise Ansprüche bei der Arbeitslosenversicherung eingeschränkt. In der heutigen Situation halte ich es für sehr gewagt, freiwillig seinen Arbeitsplatz aufzugeben, wenn man nicht schon eine andere Arbeitsstelle fest hätte. Das scheint aber bei dir nicht der Fall sein.

    Alles Gute und laß dich nicht einschüchtern

    chepri

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1235333013000

    Sehe ich auch so, Gewerkschaft und - wenn vorhanden - Betriebsrat.

    Bei einer einvernehmlichen Kündigung/Auflösungsvertrag hat der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit teilweise mit verschuldet.

    Damit ist mein Beitrag von 17.08 h weitgehend hinfällig, da ich davon ausgegangen bin, dass Dir gekündigt werden soll.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!