Hallo zusammen,
seit gestern gibt es ein neues Urteil des Düsseldorfer Landesgerichtes, der Inhalt ist hier nachzulesen. Im Kern heißt es dort, beliebige Änderungen der Abflugzeiten (stand/steht meist im Kleingedrucktem) ist unzulässig!
Lange sah es so aus, als ob die Verbraucherschützer eine Niederlage hinnehmen müssten klick hier, seit dem 04.Juli 2012 ist dies nun wohl anders.
Was heißt das nun für den Verbraucher? Werden zukünftig Pauschalreisen nur noch ohne Flugzeiten verkauft, falls doch, kann bei Verschiebung auf Schadenersatz geklagt werden? Fragen über Fragen...
mir ist durchaus bewusst, das das Thema in den Flugzeitenänderungsthread gehört, doch ich finde, dort geht dieses wichtige Urteil (auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist) vielleicht unter. Dass die Flugzeitenänderung eine heiß diskutierte und für viele Urlauber wichtige Angelegenheit ist, zeigen ja auch die zahlreichen Beiträge im bereits genannten Thread, ich jedenfalls gegrüße dieses Urteil,
Gruß Peter