...Berufungsverkündung am 04.Juli? Davon habe ich bisher nichts gelesen, nur von der Wahrscheinlichkeit, das die beiden beklagten Veranstalter in Berufung gehen werden. Ich bin kein Jurist, kenne die Berufungsfristen (1 Monat?) nicht, glaube aber, wenn man keine Berufung einlegt, dass dann das Urteil rechtskräftig ist. Daher denke ich, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Wie auch immer, warten wir einfach mal die Zeit ab, vielleicht erhält man schon bei Buchungen für das nächste Jahr keine "voraussichtlichen" Flugzeiten mehr, nur noch den Tag. Das wäre für die Veranstalter die einfachste Lösung, ob das auch im Interesse des Reisenden (der doch gerne mehr wissen möchte) ist, ist eine andere Frage,
Gruß Peter
editiert:
nun habe ich in einem anderen Thread eine gegenteilige Aussage gefunden, leider keine weiteren Informationen dazu. Gibt man Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11 in die Suchleiste ein, findet man eigentlich nur das vorläufige Urteil aus dem Eröffnungsposting. Doch ich denke mal, dass eine Gerichtsreporterin aus dem Landgericht Düsseldorf den Sachverhalt am 05. Juli hier richtig dargelegt hat.
Und nochmal, es geht mir nicht um Recht zu haben, zu bekommen, etc., es ist nur als sachliche Information gedacht, als Meinung zu rechtlichen Fragen, weil die Flugzeiten für viele User hier eben ein interessantes Thema sind