Denkmal Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha
Coburg/BayernNeueste Bewertungen (2 Bewertungen)
Schlossplatz Coburg: Denkmal für Herzog Ernst I.
Mitten auf dem Schlossplatz von Coburg steht das Denkmal Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha (* 1784, † 1844). Im Jahr 1849 wurde dieses Denkmal im Auftrag von Herzog Ernst II., dem Sohn und Nachfolger von Herzog Ernst I., errichtet. Wenn man sich am Schlossplatz befindet, so trifft man zwangsläufig auf dieses Denkmal.
Denkmal Ernst I. auf dem Schlossplatz von Coburg
Auf dem Schlossplatz von Coburg, vor dem Schloss Ehrenburg, befindet sich in dem von Blumen geschmückten Rondell das übergroße Denkmal für Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha (geboren 1784, gestorben 1844). Ernst I. war ab 1806 Herzog Sachsen-Coburg-Saalfeld, ab 1826 der erste Herzog des neu geschaffenen Doppel-Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha und somit auch Begründer des Fürstenhauses Sachsen-Coburg und Gotha. Ernst I. von Sachsen-Coburg steht hier überlebensgroß auf seinem Sockel, mit Blickrichtung zum Landestheater / Hofgarten (er hat dem Schoss Ehrenburg den Rücken zugedreht). Das Denkmal wurde 1849 im Auftrag von Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha, dem Sohn von Ernst I. aufgestellt.