• highlandersepp
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    geschrieben 1245777106000

    folgendes situation:

    wir bekommen von dezember bis januar einen austauschschüler aus sydney, 15 jahre alt. mit den eltern schon soweit abgesprochen und diese sind mit einer reise während den kommenden weihnachtsferien nach ägypten einverstanden.

    gibts da irgendwelche probleme wegen visum u.s.w ? da nicht eigenes kind und dann noch aus australien? was ist zu beachten?

    danke für euere hilfe

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1245778314000

    Du benötigst eine Vollmacht/vorübergehendes Sorgerecht von seinen Eltern. Das Visum selber kannst Du vor Ort erwerben, denn:

    @ägyptische Botschaft sagte:

    Staatsbürger Australiens und Neuseelands bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat.

    Inwieweit die Vollmacht beglaubigt sein muß, würde ich bei dem nächst erreichbaren Konsulat oder der ägyptischen Botschaft in Berlin erfragen. ;)

  • highlandersepp
    Dabei seit: 1117929600000
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    geschrieben 1245779517000

    ok, danke dir

  • McMonnie
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    geschrieben 1245786610000

    Uns hat man noch geraten noch Kopien von den Pässen der Eltern mitzunehmen. Das haben wir sicherheitshalber auch so gemacht.

    Gefragt hat keiner - aber man weiß ja nie ;o

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  • highlandersepp
    Dabei seit: 1117929600000
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    geschrieben 1245852806000

    auskunft konsulat:

    formloses schreiben der eltern auf englisch, dass dem kind die einreise in ägypten erlaubt wird, kopie ausweis/reisepass der eltern beifügen

  • McMonnie
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    geschrieben 1245853343000

    Genau, diese Auskunft hatten wir auch bekommen - wir haben das Schreiben vorsichtshalber auch in Deutsch verfaßt, für die Ausreise hier in Deutschland - aber wie gesagt, gebraucht haben wir es nicht. Es hat keinen interessiert, ob der Jugendliche zur Familie gehörte oder nicht. War völlig unkompliziert. ;)

    Freut euch auf einen schönen Urlaub :D

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  • rmouillard
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    geschrieben 1245854775000

    Hallo,

     du brauchst nicht das vorübergehende Sorgerecht, sondern das AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT. So ist es mir vor Jahren mit meinen Stiefkindern ergangen. Ich hatte die Vollmacht der leiblichen Mutter bei mir, habe sie aber nicht gebraucht.

    LG

    Roswitha

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