• tara_77
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    geschrieben 1519744427997

    Hallo ihr lieben, meine Mutter und ich würden gerne im Sommer 2018 nach Ägpten fliegen. Es gibt jedoch ein Problem. Ich habe die ganz normale deutsche Staatsbürgerschaft, sie jedoch hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ich bekomme das Visum ganz normal am Zielflughafen Hurghada und bringe noch zwei Lichtbilder mit. Bei IHR weiß ich wiederum nicht, WAS wir tun sollen. Darf sie überhaupt nach Ägypten? Sie kommt aus dem Irak. Und JAAA alle Ägyptischen Konsulate habe ich auch schon abtelefoniert, alle haben mich hier und da weitervermittelt und am Ende hatte ich eine Nummer, die es überhaupt nicht gibt! Auswärtiges Amt hat wohl nichts damit zu tun, Ausländerbehörden sind auch alle ratlos. Reisebüros habe ich auch aus lauter Verzweiflung gefragt.. Örtlicher Bürgerservice..Niemand kann mir helfen. Bitte sagt mir, was Sache ist, falls ihr Erfahrung habt!! Danke!!!

  • Possibaer
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    geschrieben 1519801468878 , zuletzt editiert von Possibaer

    Moinsen,

    wir hatten hier schon einige ähnliche Anfragen. Definitiv muss sie ihr Visum bei der Botschaft beantragen. Je nach Bundesland sind verschiedene Konsolate zuständig.

    Auf der offiziellen Webseite kannst du unter Punkt 2 die Art des Visa's auswählen, Bundesland und Herkunftsland.

    Habe dort mal für dich Touristenvisa, Berlin und Irak eingegeben und das kam heraus:

    Visaauswahl

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Staatsangehörige aus oben gewählten Land, unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland, wird ein Visum vor der Einreise benötigt, welches in einem Konsulat der Arabischen Republik Ägypten beantragt werden muss.

    Die Bearbeitung des Antrags dauert vier bis sechs Wochen, in Einzelfällen auch länger. Das Visum kann frühestens drei Monate vor geplantem Reisebeginn beantragt werden. 

    Wir weisen darauf hin, dass die ägyptischen Behörden den Antrag auch ablehnen können. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Reise erst nach der Genehmigung des Visums zu buchen!

    Für den Antrag wird benötigt (für jeden Antragsteller):

    - Reisepass im Original (mindestens sechs Monate gültig bei der geplanten Einreise)

    - Kopie der ersten Seite des Reisepasses

    - 2 Biometrische Passfotos

    - ausgefüllter und unterschriebener Visumsantrag (http://www.egyptian-embassy.de/images/visaform.pdf)

    - Kopie der Aufenthaltsgenehmigung bzw. des Aufenthaltstitels (mindestens sechs Monate gültig bei der geplanten Einreise) 

    - 38 Euro in bar (pro Antragsteller) --> erst nach erteilter Genehmigung zu bezahlen!

    Für Antrag benötigt das Konsulat lediglich Kopien Ihres Passes, Ihrer Aufenthaltsgenehmigung sowie das ausgefüllte Antragsformular mit zwei biometrischen Passfotos. Sobald Ihr Visum genehmigt ist, wird das Konsulat Sie bitten, Ihren Pass im Original sowie die Gebühren zu senden.

    Sie können das Visum persönlich während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 9:30 bis 12:00 ohne vorherige Terminvergabe oder per Post beantragen. 

    Bitte achten Sie bei einer Beantragung auf dem Postweg darauf, alle Dokumente immer per Einschreiben zu verschicken, und den Einlieferungsbeleg aufzubewahren. 

    Bitte legen Sie Ihrem Antrag einen adressierten und als Einschreiben frankierten Rückumschlag bei.

    Bitte wenden Sie sich für Ihren Antrag UNBEDINGT an das für Sie zuständige Konsulat

    Konsularbezirk Ost: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt:

    Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

    Konsularabteilung

    Stauffenbergstr. 6/7

    10785 Berlin

    Tel: 030 477 547 39 (deutsch und englisch)

    Tel: 030 477 547 41 (arabisch)

    Fax: 030 477 4000

    Email: consularsection@egyptian-embassy.de

    VG

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...
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