Es empfiehlt sich in jedem Fall, Ansprüche bei dem Reiseveranstalter anzumelden, damit die Frist gewahrt ist. Dazu braucht es keinen Anwalt, es reicht, wenn man schreibt, daß die Ansprüche später beziffert würden, weil man sie jetzt aufgrund der Krankheit noch nicht kann.
Es ist richtig, dass die Herkunft des Erregers bisher nicht genau ermittelt worden ist, genau so wenig steht fest, ob die Ursache nicht doch innerhalb der Hotelanlage gefunden wird. Da die Inkubationszeit bei Hepatitis A recht lang ist, sollten sich die möglicherweise Betroffenen überlegen, ob sie ihre Ansprüche nicht vorsorglich innerhalb der 4-Wochenfrist gegenüber dem Reiseveranstalter alsbald geltend machen bzw. sich zumindest juristisch beraten lassen. Die Rechtsschutzversicherung hat in meinem ähnlich gelagerten Fall die Kosten der Beratung übernommen, sinnvoll ist es, sich möglichst bundesweit zusammen zu tun. Die meisten Anwälte sind bei allen Obergerichten zugelassen. Wichtig sind Zeugenlisten und alle Unterlagen, die über die Reise existieren (Tickets, Buchungsbestätigung etc). In meinem Fall waren es ca. 40 Leute, die sich durch einen Anwalt haben vertreten lassen.