Wenn möglich - wäre es schön, das folgende mit in den festen Teil übers visa mit einzufügen.
Visa-Beschaffung keine Hauptreiseleistung
Die Übernahme der Visa-Beschaffung gegen Entgelt ist keine eigenständige Reiseleistung mit Erfolgsgarantie i.S.v. § 651 a BGB, da es sich hierbei lediglich um eine Geschäftsbesorgung ohne Erfolgsübernahme handelt.
Die Visa-Erteilung liegt in der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis des Einreisestaates und kann vom Reiseveranstalter grundsätzlich nicht beeinflusst werden.(Eigener Leitsatz)
LG Stuttgart, 25.1.2007 - 12 O 488/06
Quelle: xxx.fuehrich.de