• Inuvation
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1205885708000

    Hallo,

    heute habe ich auch mal eine Frage.

    Weiß jemand ob sich die Einfuhrgrenzen für Zigaretten und Tabak mit der Gesetzesänderung von Sep. 07 auch geändert haben?

    Ich frage weil meine Tochter 16 ist und nach altem Gesetz Zigaretten mitbringen durfte aber nach neuem erst ab 18 rauchen darf.

    Schon einmal lieben Dank für Eure Antworten

    Bianka

  • Sternedieb
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    geschrieben 1205887003000

    Du meinst jetzt von Ägypten nach Deutschland oder andersrum?

    Zum Thema Zigaretten? Einfach mal die Suche im Reiseforum verwenden... ;)

  • Divepoint
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    geschrieben 1205892580000

    Der Verkauf von zigaretten ist Jugentlichen unter 18 in Deutschland nciht mehr erlaubt. In Ägypten ja. Wird sie aber mit 16 am Zoll erwischt, kann es sein das sie abgenommen werden, da man Zigartten auch erst ab 18 besitzen darf.

  • curiosus
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    geschrieben 1205909846000

    ...die Person muß mindestens 17 Jahre alt sein um Tabakwaren einführen zu dürfen, näheres findet man bei den Hinweisen zu den Reisefreigrenzen des Zolls... ;)

  • chepri
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    geschrieben 1205910165000

    Hi,

    da man Zigartten auch erst ab 18 besitzen darf.

    das steht aber nicht in § 10 JuSchG

    LG chepri

  • Inuvation
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1205920824000

    Danke für die schnellen Antworten :D

  • Divepoint
    Dabei seit: 1173398400000
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    geschrieben 1205946753000

    Ja gut wie es da jetzt genau steht weiss ich jetzt aus dem Kopf auch nciht, aber ich wäre trotzdem vorsichtig beim einführen von Zigartten mit 16

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1205949075000

    ...der Besitz von Tabakwaren ist nicht strafbar, siehe Jugendschutzgesetz

    (JuSchG) Bekanntmachung vom 23. Juli 2002 (BGBl I Nr. 51, S. 2730),

    geändert durch Gesetze vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007/3011), vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076/3078), vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1857 = AlkopopStG, durch das die §§ 9 und 28 JuSchG geändert wurden) sowie vom 20. Juli 2007, in Kraft getreten zum 01.09.2007 (BGBl I S. 179, 251 und BGBl I S. 1595).

    (...)

    § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

    (...)

    Oben erfolgte bereits der Hinweis zum Mindestalter bei der Einfuhr von Tabakwaren oder dessen Nebenprodukten... ;)

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