• jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
    Beiträge: 2486
    geschrieben 1120932965000

    Hallo liebe Holidaycheck-Commuinty,

    ich hatte im letzten jahr einen urlaub individuell gebucht! dazu fluege mit condor und germanwings. leider wurde mir der urlaub dieses jahr aus beruflichen gruenden gestrichen. 

    Nun habe ich die fluege nicht angetreten. Da ich mal gehoert hatte, dass es ein Urteil gegen Ryanair gab (fuer nicht genutzte Fluege), habe ich die airlines angeschrieben. germanwings hat mir sofort die Steuern und Gebuehren des 19Euro tickets wieder gutgeschrieben und NUR den reinen netto-flugpreis einbehalten.

    Trotz Mahnungen, Anrufen und Briefen reagiert die Condor auch 3Monate nach dem eigentlichen Flug nicht! und auf deren web-page werden die Steuern und Gebuehren nicht seperat ausgewiesen, wieviel kann ich also zurueck verlangen??

    hat jemand aehnliche probleme?? kann mir jemand das Urteil-Kennzeichen gegen Ryanair geben?? Hat jemand noch einen tipp fuer mich??

    DANKE!!!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1120938814000

    Vereinnahmte, zur Weiterleitung an Behörden gedachte Gebühren

    und Steuern sind lt. Landgericht Köln im Falle der Nichtbeförderung

    ungerechtfertigte Einnahmen der Fluggesellschaft

    ( im konkreten Fall betraf es Ryanair ).

    Details unter: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/pressemitteilungen/detail.asp?id=72

    Soweit die Theorie. In der Praxis ist Condor dafür bekannt, sich deutlich gegen

    diese Rechtsauffassung zu sperren, indem man z.B. keinerlei Angaben zu Steuern

    und Gebühren macht und zu dem Thema auf "Tauchstation" geht. Erst auf

    deutlichen Druck werden (Info in anderem Forum **)

    auch Rückzahlungen von Condor vorgenommen.

    **) @Chris: Da anderes Forum auch Reisen anbietet, kann dieses hier nicht genannt werden.

    Bei Interesse bitte email, Link folgt.

  • highflyer
    Dabei seit: 1108339200000
    Beiträge: 103
    geschrieben 1121081950000

    Tach auch,

    von einem mündigen Konsumenten sollte man erwarten, dass er weiß, was er kauft. Wenn Du einen 29-er Fliegenpreis bei Condor gekauft hast, hast Du die zugehörigen Tarifbedingungen akzeptiert, die besagen, dass bei Stornierung bis einen Tag vorher 20% des Flugpreises erstattet werden. So wie Du es formulierst, hast Du aber nicht storniert, sondern bist schlichtweg nicht zum Flug erschienen - hast also erst nach Abflug Deinen Anspruch geltend gemacht. Und da gibt es eben: NIX. Das ist auch nach der geltenden Rechtsprechung ok, denn das Urteil gegen Ryanair bezieht sich auf Stornierungen vor Abflug und nicht auf nicht angetretene Reisen.

    @emdebo: "In der Praxis ist Condor dafür bekannt, sich deutlich gegen diese Rechtsauffassung zu sperren..." Woher nimmst Du diese Weisheit? Ich habe die Condor bei meinen vielen Reisen immer als sehr kulant erlebt. Meine Schwester führt ein Reisebüro und kann auch nicht bestätigen, dass sich Condor gegen geltendes Recht verhält. Meines Erachtens erhebst Du hier einen ungerechtfertigten Vorwurf, der schon fast an übler Nachrede grenzt, während Du bei allen threads, die eine gewisse andere Airline behandeln vor Lob nur so übersprudelst. Kann das am Arbeitgeber liegen?

    Gruß

    Highflyer

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1121085445000

    @highflyer

    Als Insider (Schwester hat Reisebüro) solltest Du schon wissen, dass die von Dir aufgeführten AGB der Condor zum Zeitpunkt, um den es bei Chris geht - Buchung im letzten Jahr - noch gar nicht gültig waren.

    Diese Änderung wurde von Condor erst kürzlich durchgeführt. Vielleicht, um sich vor berechtigten Erstattungsansprüchen zu drücken. Nun sind Firmen AGB's nicht das Gesetz und gerade in diesem Punkt durchaus angreifbar.

    Es ist auch gut möglich, dass Condor im Allgemeinen sehr kulant ist, es geht hier ausschliesslich um das Thema Rückerstattung von Steuern und Gebühren. Einnahmen, die Condor im Auftrage Dritter ( Flughafen, staatliche Stellen ) einzieht und welche wegen Nichtantritt des Fluges eben zu erstatten sind. Dabei spielt die Höhe des Flugpreises eher eine untergeordnete Rolle. In den 29 Euro ist praktisch kein Leistungsentgelt für den Flug enthalten, sondern fast komplett

    nur diese Steuern und Gebühren. Niemand zwingt eine Airline, so zu kalkulieren.

    Sowohl GermanWings als auch HLX erstatten diese Gebühren ohne jeglichen Kommentar, auch bei nicht angetretenen Flügen. Der Link "Rückerstattung Steuern und Gebühren bei Lufthansa, .... Condor" kann gerne ( s. Nachricht an Chris ) zur Verfügung gestellt werden. Alleine hieraus liesse sich meine Feststellung schon ableiten. Habe nicht behauptet, dass sich Condor gegen geltendes Recht verhält, aber man hat die Möglichkeit, einen ganz normalen Geschäftsvorgang so zu

    bearbeiten, dass viele einfach aufgeben.

    PS: Lob und Kritik, möglichst neutral und unabhängig werde ich weiterhin dort verteilen,

    wo es mir angebracht scheint. Mit einem Arbeitgeber in der Reisebranche kann ich nicht dienen.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!