Das ist die neue europäische Richtlinie, die auch bei Überbuchungen gilt, auch bei rechtzeitigen Eintreffen am Airport, wenn man nicht eingescheckt wurde aufgrund zu langer Schlangen, gilt das:
Nichtbeförderung
Kann Ihr Flieger Sie wegen Überbuchung nicht mitnehmen, haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigung:
· 250 € bei Flügen unter 1.500 km
· 400 € bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
· 600 € bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU
Voraussetzung: Sie haben rechtzeitig eingecheckt, Sie starten in der EU oder landen zumindest in der Europäischen Union mit einer EU-Fluggesellschaft.
Annullierung
Streicht die Fluggesellschaft Ihren Flug, ohne Sie rechtzeitig darüber zu informieren, können Sie wählen zwischen
1. Erstattung des Ticketpreises und
2. Anderweitiger Beförderung zum Zielort.
Außerdem muss die Fluggesellschaft Ihnen die gleiche Höhe an Entschädigung gewähren wie für Nichtbeförderung. Die Entschädigungen müssen innerhalb von 7 Tagen geleistet werden.
Verspätungen
Ab 2 Stunden Verspätung oder mehr muss die Airline Ihnen Mahlzeiten und Getränke anbieten und die Möglichkeit zum Telefonieren geben – im Notfall besorgt sie Ihnen sogar ein Hotelzimmer.
Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, können Sie eine Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort verlangen.
Voraussetzung: Sie haben rechtzeitig eingecheckt, Sie starten in der EU oder landen zumindest in der Europäischen Union mit einer EU-Fluggesellschaft.