Hallo,
ich brauche Erfahrungen in Bezug auf überbuchte Flüge.
Mit KLM gebuchte Flüge waren Lima-Amsterdam und Amsterdam-Frankfurt. Beim Einchecken in Lima wurde mitgeteilt, dass der Flug Amsterdam-Frankfurt überbucht ist und daher auf den nächsten Flug ca. 3 Stunden später umgebucht wird. Einziger Hinweis von KLM zur Situation war, dass es keine andere Option gibt (außer einen Flug am nächsten Tag zu nehmen).
Nachdem ich gegoogelt habe, habe ich die EU-Fluggastrechteverordnung gefunden mit einer Staffelung wie folgt:
"Zu leisten hat die ausführende Fluggesellschaft ferner eine pauschale Ausgleichszahlung (Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004)[2] von:
- 250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km,
- 400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km und
- 600 € bei Flugstrecken länger als 3500 km (nicht sofern Ab- und Ankunftsort innerhalb der EU; dafür gilt Punkt 2: > 1500 km innerhalb der EU = 400 €).
Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als 2/3/4 Stunden (je nach oben genannter Entfernung) gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, stehen die Ausgleichsleistungen nur zu 50 % zu."
Quelle: Wikipedia
Trifft diese Richtlinie im vorliegenden Fall zu? Wie erfolgt die Berechnung? 250 Euro weil Flug Amsterdam-Frankfurt unter 1500 km und Verspätung von 3 Stunden oder wird die gesamte Flugstrecke Lima-Frankfurt also >3500 km also 600 Euro, aber Halbierung weil weniger als 4 Stunden Verspätung, also 300 Euro gerechnet?
Und wie sind Eure Erfahrungen mit der Geltendmachung? Reicht eine Mail an KLM? Offizieller Brief? Oder geht es am Ende nur mit Anwalt?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Voxy