• aedificans
    Dabei seit: 1214179200000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1410616420000

    Hallo

    Wegen einer Beschädigung am Flugzeug wurde mein Flug gestrichen. Eine Umbuchung für den selben Tag, um den Anschlussflug zu bekommen, war nicht möglich. Nun werde ich einen Tag später fliegen.

    Dadurch muss ich nun eine Hotelreservierung stornieren und eine Mietwagenanmietung ändern. Inwieweit kann ich anfallende Kosten gegenüber der Airline gültig machen? Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Gibt es da eine Pauschale, oder werden einzelne Posten geltend gemacht? Wie ist das Vorgehen?

    Danke und Gruß,

    aedificans

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1410617672000

    Sofern deine Reise weniger als 21 Tage in der Zukunft liegt kannst du die nachweislichen Kosten geltend machen.

    Eine pauschale Entschädigung wie z.B. im Rahmen der EU Fluggastrechte ist nicht vorgesehen.

    Schau doch bitte mal ins Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, da würde dein Beitrag besser hinpassen.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • graf40
    Dabei seit: 1206144000000
    Beiträge: 106
    geschrieben 1410618181000

    Hallo,

    uns hat damals Euclaim beholfen. Kostet nur bei Erfolg. Ich glaube es waren 27% von der Summe die eingeklagt wird. Hat zwar gut ein Jahr gedauert aber dafür musste die Airline noch Zinsen zahlen. Euclaim hat erst versucht sich so zu einigen. Aber die Airline hat es darauf ankommen lassen. Wir saßen

    damals fast 24 Stunden auf den Malediven fest.

    Lg

  • aedificans
    Dabei seit: 1214179200000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1410618570000

    Danke für die Infos!

    Werde mein Anliegen in den genannten Thread verschieben.

    Gruß

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1410622845000

    ...damit schließen wir dann an dieser Stelle.

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