Die Steuerbefreiung von Kersoin stellt keine unzulässige Beihilfe für Fluggesellschaften dar. Das hat das Europäische Gericht in erster Instanz in Luxemburg heute entschieden. Die Steuerbefreiung entspreche dem gültigen europäischen Recht und sei internationale Praxis, so die Begründung der Richter laut einer AFP-Meldung.

Infos http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,409899,00.html

Gruß

Peter