Insbesondere solltest du dir Gedanken über die Verwendung deiner Daten seitens Opodo machen, Summerdays ...
Generelle Infos:
Die Einredefrist bei Beschwerden im Rahmen der VO(EG)261/04 beträgt 3 Jahre - insofern ist zumindest die weit in der Vergangenheit liegende Reise keine Überraschung.
Bedenklicher stimmt mich der Fakt, dass offenbar Buchungsdaten im Zusammenhang mit Verspätungen an Flightright verkauft wurden ...?!
Falls deine Flugstrecke unter 1.500km lag hast du auch schon bei einer Verspätung von >2h einen Ausgleichsanspruch.
Du kannst also auswerten, wie genau der Filter für die weitergegebenen Fluggastdaten war ... (na toll!)
Mein persönlicher Rat:
Falls sich nach den von mir genannten Kriterien ein Anspruch ergibt mach ihn geltend!
Allerdings nicht bei Flightright sondern direkt bei der Airline.
Ist sie gelistet kannst du deine Beschwerde auch über die SOEP Schlichtungsstelle führen - einfach mal googlen. Kostet ebenfalls nix, noch nicht einmal eine Erfolgsprämie!
Die Entschädigung betrüge ggf. €250 pro Ticket - kann man nett mit Essen gehen ...
Übergreifendes Fazit:
Tatsächlich sind Fluggäste nicht ausreichend über ihre Rechte informiert.
Beispiespielsweise hätte das Unternehmen Summerdays über ihre/ seine Einredeoptionen in Kenntnis setzen müssen. Falls es das nicht getan hat ist es hinsichtlich der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Anspruch zu nehmen (gem. VO(EG)261/04).
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Kompensation ohne Gebühren zu erlangen - erst wenn all die ausgeschöpft sind und ich keine Rechtschutzversicherung eintreten lassen kann würde ich die bräsigen Inkassovereine als Nutznießer erwägen!
Internes Fazit:
Opodo (bei mir eh nicht grad Top of the Pops!) landet damit endgültig auf dem Index!