• bobdosi
    Dabei seit: 1531210072138
    Beiträge: 3
    geschrieben 1531215296223

    Hallo erstmal an alle 

    haben am 6.7 unseren Urlaub für 5 Personen über ITS Billa Reisen Von Wien nach Burgas gebucht.

    Abflug war am 8.7.2018. Direkt beim Check In wurde uns mitgeteilt , wir stehen nicht auf der Passagierliste. Nach Überprüfung aller Dokumente wurde festgestellt das Bulgarian Air Charter einfach ein zu kleines Flugzeug geschickt hat.

    Wegen der Entschädigung von 1250(250x5) aufgrund von Nichtbeförderung wende ich mich an

    ItS BILLA Reisen oder

    Bulgarian Air Charter?

    danke im Voraus

  • HC-Mitglied1962447
    Dabei seit: 1394668800000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1531225454644

    Moin! Bzw. Grüß Gott :-) Wie man liest, werden bei Pauschalreisen Verspätungen von bis zu 4 Stunden als normal betrachtet, anbei ein Link für die Sichtweise deutscher Gerichte bei Pauschalreisen und Flugverspätungen, ab der 5. Stunde heißt es "5 % das Tagesreisepreises" pro zusätzliche Stunde. Ich würde mich hier bei der österreichischen Verbraucherberatung/zentrale kundig machen.

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-in-auto-zug-und-flugzeug/aerger-rund-um-den-flug-bei-pauschalreisen-5227

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1531230277103

    @bobdosi sagte:

    Wegen der Entschädigung von 1250(250x5) aufgrund von Nichtbeförderung wende ich mich an

    ItS BILLA Reisen oder

    Bulgarian Air Charter?

    danke im Voraus

    An Bulgarian Air Charter.

    @tancarino

    Sorry, aber was ein Mumpitz!? :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1531247947645

    Hallo bobdosi,

    wann seid Ihr denn dann in Burgas angekommen? Oder habt Ihr die Reise überhaupt nicht angetreten?

    Viele Grüße

    Silvia

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1531248404559

    Nichtbeförderung = Anspruch an das durchführende Luftverkehrsunternehmen richten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bobdosi
    Dabei seit: 1531210072138
    Beiträge: 3
    geschrieben 1531249431829

    Danke an alle , nein Reise wurde nicht angetreten , its hat sich aber sehr vorbildlich verhalten.

    Hab mal Bulgarien Airlines ne Mail ,mit einem Formular der apf , geschickt. Wart mal ein paar Tage ob ne Antwort kommt .

  • bobdosi
    Dabei seit: 1531210072138
    Beiträge: 3
    geschrieben 1531987861091

    Also kleines Update soeben dies von Bulgarian Air Charter bekommen.

    wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihre Geduld, die Sie uns zur Beantwortung Ihres Anliegens entgegengebracht haben. 

    Gestatten Sie uns bitte vorab den Hinweis, dass Bulgarian Air Charter ausschließlich im Charterauftrag fliegt und daher ein reiner Bedarfsflieger ist, der vom Charterer in Vollcharterflügen beauftragt wird. Wir besitzen in Europa keinen eigenen Einzelplatzvertrieb und haben keinen Einblick in Veranstalterbuchungen. 

    Die Daten der einzelnen Passagiere, deren Buchungen bei verschiedenen Reiseveranstaltern erfolgt sind, werden uns grundsätzlich erst 24 Stunden vor dem jeweiligen Flug in einer konsolidierten PNL (Passenger Name List) übermittelt. Diese dient zur Flugvorbereitung und wird an unseren Handling Agent am Check-In des Abflughafens übermittelt. Für Fluggäste, die auf dieser PNL aufgeführt sind, haben wir einen Beförderungsauftrag seitens der Reiseveranstalter erhalten. 

    Nach Recherche unsererseits müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Sie und Ihre Mitreisenden von Ihrem Reiseveranstalter nicht als Passagiere für den Flug BUC7136 von Wien nach Burgas am 08.07.2018 über die PNL angemeldet wurden. Ohne diesen Beförderungsauftrag kann jedoch kein Passagier auf einem Charterflug befördert werden. 

    Grundsätzlich stehen dem Charterer bei Vollcharterflügen volle Kapazitäten zur Verfügung. Jeder Veranstalter verfügt über ein mit dem Charterer vereinbartes Passagierkontingent (Anzahl der Sitzplätze). Eine Verteilung bzw. Umverteilung von Passagierkontingenten, Änderung der ausführenden Fluggesellschaft usw. liegt im Kompetenzbereich des Reiseveranstalters und ist von einer Charterfluggesellschaft nicht zu verantworten oder zu vertreten.

    Wir möchten nochmals unser Bedauern für die entstandenen Unannehmlichkeiten ausdrücken und empfehlen Ihnen, sich hinsichtlich Ihrer Forderungen an Ihren Reiseveranstalter zu wenden.

    Aber das Problem war ja das Bulgarian Air Charter am Freitag schon die Pnl angerufen hat, und alle Samstagsbuchungen nicht berücksichtigt wurden.

    An wenn soll Mann sich jetzt wenden ?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1531988577932 , zuletzt editiert von vonschmeling

    An ITS, mit der Frage, was du von der Aussage von BUC zu halten hast (Frau kann das auch! :wink:).

    Leider ist das häufiger so, dass man sich gegenseitig die Schuld zuweist und der Sachverhalt letztlich vor Gericht geklärt werden muss.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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