• hokahe0
    Dabei seit: 1191974400000
    Beiträge: 389
    geschrieben 1582821739987

    Der Flieger von Bekannten drehte wegen des Sandsturms auf Teneriffa ab und kehrte zum Startflughafen zurück. Also eindeutig höhere Gewalt.

    Welche Rechte haben nun Flugpassagiere die auch ein Hotel am Urlaubsort gebucht haben und natürlich dorthin wollen?

    Muss die Fluggesellschaft zeitnah einen neuen Flug stellen,

    Müssen die Passagier sich um eine neue Beförderung kümmern, auf Kosten der vorherigen Airline,

    Kann man irgend etwas geltend machen lt.Fluggastverordnung, da ja auch das Hotel nicht an allen gebuchten Tagen genutzt werden konnte?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten-bitte keine Vermutungen.

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 3749
    geschrieben 1582823039615 , zuletzt editiert von Bienekind

    Die Frage gehört doch wohl eher ins Forum Reiserechtliche Fragen... Aber die Fluggastverordnung greift ganz sicher nicht.

  • Candecor
    Dabei seit: 1565756925313
    Beiträge: 784
    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1582825027840

    War es eine Pauschalreise? Dann ist der Veranstalter für alles weitere zuständig.

    War es eine Einzelbuchung von Flug und Hotel? Dann verschiebt die Airline den Flug entweder auf "nach dem Sturm" oder streicht diesen ersatzlos. Wenn gestrichen, dann Geld zurück, wenn Ersatzflug, dann entweder nehmen oder stornieren und Geld zurück. Weiteren Ersatz gibt es nicht, auch nicht für Hotelkosten oder nicht genutzte Hotelleitungen ... das ist persönliches Pech.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
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