Hallo! Zunächst einmal hat weder eine Fluggesellschaft noch irgendein Pilot ein Interesse daran, einen Flieger zu verspäten, egal ob 20 Minuten oder 5 Stunden. Piloten haben darüber hinaus nichts davon, wenn sie ihre Passagiere belügen. Darf ein Flugzeug nicht starten wegen einer Wettersituation, kann dafür entweder der Flughafen Schuld sein, an dem gestartet wird, was in diesem Falle nach Ihrer Aussage nicht der Fall war oder EUROCONTROL, die den europäischen Flugverkehr regeln und überwachen.
Eine wetterbedingte Verspätung kommt auch dann zustande, wenn am Abflug- und Zielflughafen bestes Flugwetter herrschte, aufgrund einer Störung z.B. über Frankreich oder der Schweiz mit verstärktem Verkehr zu rechnen war, was zu einer längeren Wartezeit führte. Es ist für Sie als Laien völlig unmöglich, die Parameter nachzuvollziehen und Eurocontrol bietet hier aus nachvollziehbaren Gründen keinen "Service" an, nach dem Motto: "Rufen Sie uns an und wir sagen Ihnen, ob Ihr Pilot gelogen hat." Man hat schlichtweg anderes und wichtigeres zu tun.
Wie auch immer: bei einer Verspätung über 5 Stunden haben Sie einen Anspruch gegen Ryanair auf Kompensation. Diese finden Sie in den EU-Passagierrechten. Wenn sich Ryanair hier tot stellt, dann ist dieses die bewährte Praxis vieler Airlines, weil es sich rechnet: viele Passagiere haben schlichtweg keine Lust, einen Rechtsanwalt zu bemühen. Ich kann nur ermuntern, genau dieses zu tun, denn bei einer solchen Verspätung haben Sie definitiv den Kompensationsanspruch, ganz egal ob nun das Wetter Schuld war oder eine lose Schraube.
Wenn Sie möchten, können Sie auf diversen Websites historische Wetterdaten einsehen (historic weather data), da Sie aber weder Pilot noch Luftraumkoordinator / Fluglotse sind, verfügen Sie nicht über die Expertise, hieraus belastbare Schlüsse zu ziehen. Ich schlage daher vor: Emotionen in Ruhe abdampfen lassen und sich um die Knete kümmern von Ryanair. Wenn Sie es sich einfacher machen wollen, können Sie eine Agentur beauftragen, die jedoch einen Teil der Kompensation als Gebühr einstreicht.